Abmahnung wegen unwahrer und rufschädg. Aussagen

Sehr geehrte Experten ,

ich habe vor einiger Zeit eine Abmahnung zur Unterlassung unwahrer und rufschädigender Aussagen
bekommen , was circa 8 Seiten umfasst.

Ich hatte diese Abmahnung bekommen ,weil ich im Internet über einen Betrieb hergezogen bin und Behauptungen aufgestellt habe und das
stets.

In dieser Abmahnung stand eine Unterlassenserklärung ,die ich dann fristgerecht unterschreib ,allerdings weigerte ich mich die
Kosten aus dieser Mahnung zu bezahlen und
strich das durch.Ich gab eine modifizierte
Unterlassungserklärung ab.

Der Rechtsanwalt meinte damals , dass wenn ich die Unterlassenserklärung modifiziere ,es nicht
strafverwehrt wäre.

Ich legte den Rechtsanwälten sehr viele Beweise
vor ,dass meine Behauptungen stimmen.Seit dieser
Frist habe ich von diesen Rechtsanwälten nichts mehr gehört.

Gibt es eine Möglichkeit ,dass diese Abmahnung aus meiner Personalakte entfernt wird und dass
diese Abmahnung verjährt werden kann ? Ich will
nicht dass dieser Eintrag in meinem polizeilichen Führungszeugnis steht.

mit fr Grüssen

Diese Frage kann Ihnen nur ein FA Arb.recht beantworten.
Heir kommt es sehr auf d. Details an.
Dazu reicht mein Wissen nicht aus.

Hallo,

Gibt es eine Möglichkeit ,dass diese Abmahnung aus meiner
Personalakte entfernt wird und dass
diese Abmahnung verjährt werden kann ?

Abmahnungen stehen nie in polizeilichen Führungszeugnissen.

rambam

Lieber Kamaron, keine Sorge. Eine Abmahnung steht nicht im polizeilichen Führungszeugnis. Das ist nur arbeitgeberintern. Viel Erfolg und schöne Grüße

Hallo,

nach meiner Erfahrung wird der Rechtsanwalt nur tätig, wenn Du auf ihn zugehst oder nachfragst. Das würde ich Dir empfehlen.
Zur Verjährung von Abmahnungen gibt es verschiedene Rechtssprechungen mit Verjährungsfristen von 2 bis 3 Jahren. Dazu müßte Dein Anwalt Zugang haben.

Mit ist nicht bekannt, dass eine betriebliche Abmahnung im polizeilichen Führungszeugnis erscheint.

Claudia

Guten Tag,

Sie sollten unbedingt einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen!

Grundsätzlich haben Sie die Abmahnung anerkannt und diese muß nach der gesetzlichen Verjährungsfrist aus Ihrer Personalakte entfernt werden.

Mit Ihrem polizeilichen Führungszeugnis hat das nichts zu tun, Sie sind ja nicht verklagt und verurteilt worden.

Kleiner Tipp: Motzen über den Arbeitgeber ist sicher oft erleichternd aber auch sehr gefährlich. Ich erinnere nur an die aktuellen Brichte der Feuerwehrleute aus Düsseldorf, die haben auf facebook nur den Gefällt mir Link angeklickt und schon gab es eine Abmahnung und Freitstellung vom Dienst!!!

Wenn Ihr AG gegen geltendes Arbeitsrecht verstößt und Sie dafür Beweise haben, ist die Rechtslage trotzdem schwierig. Sie dürfen niemals intere Dinge nach aussen bringen, damit machen Sie sich strafbar. Ich empfehle in solchen Fällen: Suchen Sie sich einen anderen Job, dort haben Sie dann andere Probleme.

Aber im Ernst: Wenn Sie Ihren Job behalten wollen, verhalten Sie sich still. Kein Klatsch und Tratsch, keine Hetze gegen den AG, dies alles könnte ein Grund zur fristlosen Kündigung sein und kein Arbeitsgericht wird Ihnen Recht geben. Der Betriebsfrieden steht über alles.
Ich spreche aus Erfahrung, hatte auch einige Rechtsbeugungen meiner ehem. Firma in Papierform, konnte sie aber nicht anwenden, hätte mich strafbar gemacht.
Viel Glück
Trotzkopf

Tut mir leid, aber mit diesem Sachverhalt kann ich nichts anfangen. Sie sollten hier einen Rechtsanwalt einschalten.

Da ich nicht genau erkennen kann was D genau bekommen hast und dann auch reagiert hast empfehle ich. gib bei google - Abmahnung wegen unwahrer und rufschädigender Aussagen ein und ließ nach was zu deinem Vorgang passt.

Sehr geehrte Experten ,

ich habe vor einiger Zeit eine Abmahnung zur Unterlassung
unwahrer und rufschädigender Aussagen
bekommen , was circa 8 Seiten umfasst.

Ich hatte diese Abmahnung bekommen ,weil ich im Internet über
einen Betrieb hergezogen bin und Behauptungen aufgestellt habe
und das
stets.

Was heisst hier „einen“ Betrieb?

Offensichtlich bist doch dort beschäftigt?!

In dieser Abmahnung stand eine Unterlassenserklärung ,die ich
dann fristgerecht unterschreib ,allerdings weigerte ich mich
die
Kosten aus dieser Mahnung zu bezahlen und
strich das durch.Ich gab eine modifizierte
Unterlassungserklärung ab.

Der Rechtsanwalt meinte damals , dass wenn ich die
Unterlassenserklärung modifiziere ,es nicht
strafverwehrt wäre.

Ich legte den Rechtsanwälten sehr viele Beweise
vor ,dass meine Behauptungen stimmen.Seit dieser
Frist habe ich von diesen Rechtsanwälten nichts mehr gehört.

Gibt es eine Möglichkeit ,dass diese Abmahnung aus meiner
Personalakte entfernt wird und dass
diese Abmahnung verjährt werden kann ?

Eine betriebliche Abmahnung kann zwar nach einigen Jahren aus der Akte entfernt werden, aber sehr sinnvoll ist das nicht, denn die Tatsache, dass es mal eine solche gegeben hatte, wird immer in der Erinnerung bleiben und wenn sie dann nicht mehr vorliegt, dann ist der Phantasie und der Gerüchteküche keine Grenze gesetzt, weil es ja niemand mehr nachprüfen kann.

Ich will

nicht dass dieser Eintrag in meinem polizeilichen
Führungszeugnis steht.

Eine betriebliche Abmahnung hat mit einem (polizeilichen) Führungszeugnis gar nichts zu tun.

mit fr Grüssen

Hallo,

die Abmahnung in der Personalakte hat mit dem polizeilichen Führungszeugnis zu tun.

Gruß

Klaus

Hallo,
Abmahnungen können nach Ablauf von 2 Jahren nicht mehr verwendet werden und müssen aus der Personalakte entfernt werden.
Gruß
D.Kühn

Ich kann leider diese Frage nicht beantworten

Hallo Kamaron,
kann zum Thema nichts beitragen. Würde mich auch interessieren… Es bleibt wahrscheinlich nur ein Gang zum Rechtsanwalt übrig…
Sorry und viel Erfolg.
Gruss

Wagner

Ahoi kamaron

nach aktueller Rechtsprechung…

es geht um „zu Recht“ erteilte Abmahnungen
und darum, dass sie zwar arbeitsrechtlich keine Bedeutung mehr hätte (Warnfunktion verloren, erneute Abmahnung nötig),
aber eben für das Arbeitsverhältnis (mögliche Beförderungen etc.) dennoch relevant sein könne (Vollständigkeit der Personalakten)

(BAG, Urteil v. 19.07.2012, Az.: 2 AZR 782/11)

Jack

Eine Abmahnung hat in einem polizeilichen Führungszeugnis nicht zu suchen! Es sein den sie arbeiten bei der Polizei.
Die Abmahnung kann nur durch ein Gerichtsverfahren aus ihrer Personalakte entfernt werden. Nehmen sie nochmals mit ihren Anwalt kontakt auf und lassen sich über einen etweiligen Prozess beraten und vertreten.

Leider ist die Anfrage für mich in manchen Punkten nicht verständlich, so wie ich es lese, ist es so, dass Sie über den Betrieb „herzogen“, in dem Sie selbst gearbeitet haben. Hier gilt natürlich, dass man, wenn man in diesem Betrieb arbeitet, auch meist eine gewisse Schweigeklausel unterzeichnen muss im Arbeitsvertrag, so dass eine Abmahnung gerechtfertigt sein kann.

Nun aber zu den Fragen:

  1. Ja, es ist möglich eine Abmahnung entfernen zu lassen.
  2. So ein Eintrag in einer Personalakte steht nicht einmal ansatzweise im polizeilichen Führungszeugnis. Eine Abmahnung hat nichts mit einem Strafantrag bzw. einer richterlichen Strafe von Staats wegen zu tun, sondern ist ein rechtlicher Bereich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber - auch wenn es im ÖD ist oder sonst wo im Staatsbetrieb. Erst wenn es zu einer Strafanzeige kommt, dann könnte es im Führungszeugnis stehen, aber selbst da kann es je nachdem auch wieder nach einigen Jahren „verschwinden“ - also in öffentlichen Führungszeugnissen.

Zu 1 noch: Man kann auf Herausstreichen der Abmahnung klagen - aber dann sollte es gerechtfertigt sein. Nur weil alle Angaben richtig sind - gegen eine Firma - heißt es nicht, dass (je nachdem wie formuliert) man Firmeninternas so der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen darf.
(Noch ein Tipp dazu: Wenn Arbeitsrechtliche Verstöße existieren, dann gibt es Staatsorgane die da helfen, z.B. Arbeitsschutzbehörden, mit denen man Kontakt aufnehmen kann, und sogar anonym sich über Arbeitsverhältnisse beschweren kann, so dass ein (früher hießen sie) Gewerbeaufsichtsbeamter kommt und die Dinge überprüft, bzw. Maßnahmen ergreift. Dieser Weg ist immer besser für den Betroffenen).

Weiteres zur Abmahnung und welche Möglichkeiten bestehen, können hier auf der Internetseite gefunden werden:
http://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/arbeit…
Unter Punkt 9 und 10 sind die Antworten, die Ihnen vielleicht weiterhelfen.

Viel Erfolg!