Sehr geehrte Experten ,
ich habe vor einiger Zeit eine Abmahnung zur Unterlassung unwahrer und rufschädigender Aussagen
bekommen , was circa 8 Seiten umfasst.
Ich hatte diese Abmahnung bekommen ,weil ich im Internet über einen Betrieb hergezogen bin und Behauptungen aufgestellt habe und das
stets.
In dieser Abmahnung stand eine Unterlassenserklärung ,die ich dann fristgerecht unterschreib ,allerdings weigerte ich mich die
Kosten aus dieser Mahnung zu bezahlen und
strich das durch.Ich gab eine modifizierte
Unterlassungserklärung ab.
Der Rechtsanwalt meinte damals , dass wenn ich die Unterlassenserklärung modifiziere ,es nicht
strafverwehrt wäre.
Ich legte den Rechtsanwälten sehr viele Beweise
vor ,dass meine Behauptungen stimmen.Seit dieser
Frist habe ich von diesen Rechtsanwälten nichts mehr gehört.
Gibt es eine Möglichkeit ,dass diese Abmahnung aus meiner Personalakte entfernt wird und dass
diese Abmahnung verjährt werden kann ? Ich will
nicht dass dieser Eintrag in meinem polizeilichen Führungszeugnis steht.
mit fr Grüssen