Abmahnung wegen Urheberrecht

Hallo. Ich muss die Frage allemein formulieren, das will wer-weiss-was so. Wenn jmd. ein Brief der Rechtsanwälte Rasch bekommen hat wegen einem Lied in Tauschbörsen. Soll man die geforderte Erklärung schicken und die Strafe bezahlen. Angenommen, man weiss nicht mal, ob das Lied geladen wurde. Angenommen, es geht um mehrere hundert Euro, die bezahlt werden sollen. Angenommen, die Rechtsschutzversicherung will den Anwalt nicht zahlen. Was soll man tun? Strafe bezahlen?

ok, nach 1h googlen versuche ich die frage selbst mal zu beantworten. wichtig ist wohl die erklärung anzupassen und abzugeben. zahlen kann man, muss aber nicht zwingend. hier isses ganz gut erklärt:
http://abmahnung-wegen-urheberrechtsverletzung.de/fi…

zahlen kann man, muss aber nicht zwingend.

Das ist witzig. Und der Unsinn steht unter Deinem Link?