Hallo zusammen,
es geht um Abmahnschreiben diverser Anwaltkanzleien die Urheberrechtverletzungen aufgrund der Nutzung illegaler Filesharing Software vorwerfen. Es wird die Zahlung von Schadenersatz und die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung gefordert.
Die Anwälte haben über die IP-Adresse den entsprechenden Anschlussinhaber ausfindig gemacht.
Angenommen eine Person erhält einen entsprechenden Brief einer Anwaltskanzlei zu seinem Internetanschluss. Er selbst hat keinerlei solcher Downloads oder Filesharing-Aktivitäten durchgeführt (unabhängig davon ist er über 70 und könnte dies technisch gar nicht tätigen). Er betreibt allerdings eine Ferienwohnung und weiß welche Gäste zu diesem entsprechenden Zeitraum Zugriff auf sein Internetanschluss über WLAN hatte (Passwort hat er an die Gäste herausgegeben).
Meine bisherige Recherche hat ergeben, dass man solche Schreiben nicht ignorieren sollte, aber auch nicht gleich Zahlen bzw. die Unterlassungserklärung unterschreiben.
Wie schaut es rechtlich aus? Kann man aufgrund der Nennung der entsprechenden Schuligen (hier Mieter der Ferienwohnung) solch eine Strafe umgehen? Darf man die entsprechenden Nutzer der Anwaltskanzlei nennen (Datenschutz)?
Ich möchte dies mit eine Kfz vergleichen. Fährt jemand zu schnell und wird geblitzt, erhält in der Regel der Fahrzeughalter das entsprechende Schreiben des Ordnungsamts. Dieser kann meines Erachtens durch Nennung des tatsächlichen Fahrers die Ansprüche abwiegeln
Der Anschlussinhaber hat zwar eine Rechtsschutzversicherung; leider sind Urheberrechtsverletzungen ausgeschlossen.
Für Hilfen oder Tipps wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Pitufino