Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Hallo,

hier mal eine rein hypothetische Frage zum Urheberrecht.

Und zwar hat X vor einiger Zeit ein Schreiben einer Anwaltskanzlei bekommen, dass er illegal eine Datei heruntergeladen habe, mit einer Aufforderung, einen dreistelligen Betrag zu zahlen.
Die Internetverbiundung läuft auf jenen X, jedoch haben seine Familienmitglieder ebenfalls Zugriff auf diese Leitung.
Mit einer modifizierten Unterlassungserklärung hat X versichert, dass er von diesem Download nichts wisse. Nun wurde ein Inkassounternehmen hinzugezogen und X hat Widerspruch eingelegt. Der Zahlungstermin wurde bereits überschritten.

Nun die Fragen:

  1. Kann von X erwartet werden, dass er seine Familie überwacht, was sie im Internet macht?
  2. Handelt es sich hierbei um Zivilrecht oder Strafrecht?
  3. Hätte dies in beiden Rechtsfällen bei einem verlorenen Verfahren einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis zur Folge?

Danke schonmal für sachliche Antworten!

Hallo,

eine Lösungsmöglichkeit habe ich nicht, nur weiterführende Links…
aber vielleicht sind die dennoch hier und da hilfreich

http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/
http://www.abmahnwelle.de/ daraus:
http://www.abmahnungs-faq.de/pages/index.html

Danke für die Antwort. Die genannten Seiten kenne ich bereits, leider wird dort hauptsächlich auf die Reaktion bei Erhalt der Abmahnung eingegangen, nicht was für theoretische Konsequenzen (gerade bei den speziellen Fragen meines Modell-Falls) dies zur Folge hat.

Allerdings habe ich die aktiven Foren dort übersehen, insofern vielen Dank für die Links!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nun die Fragen:

  1. Kann von X erwartet werden, dass er seine Familie
    überwacht, was sie im Internet macht?

wenn es sein Computer ist, dann schon.

  1. Handelt es sich hierbei um Zivilrecht oder Strafrecht?

Die Abmahnung - Zivilrecht

  1. Hätte dies in beiden Rechtsfällen bei einem verlorenen
    Verfahren einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis zur
    Folge?

Zivilrechtliche Vorgänge kommen dort nicht hinein. Strafrechtliche nur, wenn sie eine gewisse Qualität haben. Schau mal ins BZRG

Gruß

Iru