Abmahnung wegen Vertrauen auf Vorgesezten

Hallo,
der direkte Vorgesetzte (Abteilungsleiter) muss sich für bestimmte Vorgänge eine Gegenzeichnung durch einen Mitarbeiter geben lassen (Vieraugenprinzip) Der Vorgetzte und sein Mitarbeiter arbeiten schon lange zusammen und pflegen auch schon ein recht persönliches Verhältnis.
Nun stellt sich heraus, dass der Vorgesetzte Vorgänge genehmigt hat, die nicht in seinem Zuständigkeitsbereich bzw. über seinen Kompetenzen liegen und dadurch der Firma einen hohen finanziellen Schaden zugefügt hat. Er erhielt dafür eine Abmahnung.
Nun aber zum eigentlichen Problem:
In wie weit kann auch der Mitarbeiter der alle Vorgänge mit abgezeichnet hat abgemahnt werden? Er hat stehts in gutem Glauben gehandelt und auf das korrekte Verhalten seines Vorgesetzten vertraut.

Moin,

In wie weit kann auch der Mitarbeiter der alle Vorgänge mit
abgezeichnet hat abgemahnt werden? Er hat stehts in gutem
Glauben gehandelt und auf das korrekte Verhalten seines
Vorgesetzten vertraut.

der Mitarbeiter bestätigt mit seiner Unterschrift nicht, dass er dem Vorgesetzten vertraut oder das er irgen etwas glaubt, sondern dass er den unterzeichneten Vorgang für fachlich / sachlich / was auch immer korrekt ansieht. Sonst bräuchte es die Prüfung durch den zweiten Mann nicht, es würde genügen, einmalig eine Erklärung zu hinterlegen „Ich vertraue dem Herrn Sowieso und glaube an (was auch immer)“.

Gruß Ralf