Abmahnung, weniger Lohn

Hallo zusammen!

Kann mir jemand eine Internetseite nennen, wo ich lesen kann,
welche Rechte und Pflichten ich habe, wenn man bei einer Firma seit
ca. 7,5 Jahren arbeitet und das ohne Arbeitsvertrag?

Und in wie weit gilt für mich eine Betriebsvereinbarung, die ich nicht unterschrieben habe?

Wie lange gilt eine Abmahnung, weil man sich zu spät krank gemeldet hat?

Ausserdem hat die Firme dreissig Cent Lohn/St. abgezogen, ohne mir das mitzuteilen und ich habe es nicht unterschrieben

Also, Hilfe.
Danke
Peregrin

Hallo ! Eine Seite kann ich dir aus dem Stehgreif nicht nennen, aber zwei Sachen zumindest sagen:

  1. auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag und begründet daher die gleichen rechte und Pflichten wie ein schriftlicher Arbeitsvertrag.

  2. Feste Fristen für eine Entfernung der Abmahnung gibt es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht. Abmahnungen können aber im Laufe der Zeit ihre Wirkung verlieren, entscheidend sind hierbei stets die Umstände des Einzelfalls. Wird die Abmahnung durch Zeitablauf wirkungslos, kann der Arbeitnehmer verlangen, dass eine ursprünglich berechtigte Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird. Bei durchschnittlich gelagerten Pflichtenverstößen wird dafür eine Frist von zwei bis maximal drei Jahren angenommen

Ich hoffe, ich habe zumindest etwas geholfen,
Gruß, Diplomjur.

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Genaueres zum Thema Abmahnung steht heute in der Süeddeutschen unter Jobs & Karriere :

http://www.sueddeutsche.de

Sabine

Hi!

Kann mir jemand eine Internetseite nennen, wo ich lesen kann,
welche Rechte und Pflichten ich habe, wenn man bei einer Firma
seit
ca. 7,5 Jahren arbeitet und das ohne Arbeitsvertrag?

Eine Seite kenne ich nicht, aber wenn Du mit den Begriffen „mündlicher Arbeitsvertrag“ googelst, wirst Du bestimmt fündig…

Es gibt aber das Nachweisgesetz (seit 1995, glaube ich - also länger als 7,5 Jahren), das den AG verpflichtet, dem Arbeitnehmer, der länger als einen Monat (oder waren es vier Wochen?) beschäftigt ist, einen Nachweis über diese Beschäftigung zu erstellen. Damit hättest Du schon mal etwas in Schriftform. Ein Vertrag muss zur Gültigkeit aber nicht schriftlich geschlossen sein (Ausnahme: Befristete Arb.-Verträge) - aber das wurde schon gesagt…

Und in wie weit gilt für mich eine Betriebsvereinbarung, die
ich nicht unterschrieben habe?

Eine Betriebsvereinbarung wird geschlossen zwischen dem Betriebsrat und der Geschäftsführung. Da der Betriebsrat das von den Arbeitnehmern gewählte Organ der Interessenvertretung ist, handelt selbiger für die Arbeitnehmer. Somit gilt diese BV auch für die Arbeitnehmer!

Wie lange gilt eine Abmahnung, weil man sich zu spät krank
gemeldet hat?

Dazu wurde unten schon was geschrieben. Allerdings war mir bislang nicht bewusst, das Abmahnungen überhaupt aus der Akte entfernt werden müssen! Da sie aber irgendwann ihre „Wirkung“ verlieren, ist das auch eher nebensächlich!

Ausserdem hat die Firme dreissig Cent Lohn/St. abgezogen, ohne
mir das mitzuteilen und ich habe es nicht unterschrieben

Auf welcher Grundlage?

Hast Du schon mal beim Betriebsrat nachgefragt?

LG
Guido

Hallo Guido.

Endlich mal jemand, der sauber antwortet.
Wir haben, so viel ich weiss, gar keinen Betriebsrat.
Und die dreissig Cent wurden uns abgezogen, weil es dem Betrieb angeblich sooooooo schlecht ging.
Die Firma beschäftigt ca. 15 Mitarbeiter.
Gruss
Peregrine

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Hi!

Endlich mal jemand, der sauber antwortet.

Danke für die Blumen!

Wir haben, so viel ich weiss, gar keinen Betriebsrat.

Ähm - wie entsteht dann eine Betriebsvereinbarung?

Und die dreissig Cent wurden uns abgezogen, weil es dem
Betrieb angeblich sooooooo schlecht ging.

Klasse! Vielleicht sollten dann alle Arbeitnehmer mal pauschal nur 50 Minuten in der Stunde arbeiten - weil es denen ja sooo schlecht geht!
(Nicht wirklich ernst gemeint)

Die Firma beschäftigt ca. 15 Mitarbeiter.

Was dann in der Tat gegen einen Betriebsrat spricht! Aber zumindest greift dann das Kündigungsschutzgesetz…

Einseitige Vertragsänderungen sind grundsätzlich nicht möglich (es sei denn in einem Rahmen, der vertraglich vereinbart ist)! Ob Ihr jetzt bereit seit, rechtlich dagegen vorzugehen, liegt aber allein in Eurer Hand…

LG
Guido