Hi!
Kann mir jemand eine Internetseite nennen, wo ich lesen kann,
welche Rechte und Pflichten ich habe, wenn man bei einer Firma
seit
ca. 7,5 Jahren arbeitet und das ohne Arbeitsvertrag?
Eine Seite kenne ich nicht, aber wenn Du mit den Begriffen „mündlicher Arbeitsvertrag“ googelst, wirst Du bestimmt fündig…
Es gibt aber das Nachweisgesetz (seit 1995, glaube ich - also länger als 7,5 Jahren), das den AG verpflichtet, dem Arbeitnehmer, der länger als einen Monat (oder waren es vier Wochen?) beschäftigt ist, einen Nachweis über diese Beschäftigung zu erstellen. Damit hättest Du schon mal etwas in Schriftform. Ein Vertrag muss zur Gültigkeit aber nicht schriftlich geschlossen sein (Ausnahme: Befristete Arb.-Verträge) - aber das wurde schon gesagt…
Und in wie weit gilt für mich eine Betriebsvereinbarung, die
ich nicht unterschrieben habe?
Eine Betriebsvereinbarung wird geschlossen zwischen dem Betriebsrat und der Geschäftsführung. Da der Betriebsrat das von den Arbeitnehmern gewählte Organ der Interessenvertretung ist, handelt selbiger für die Arbeitnehmer. Somit gilt diese BV auch für die Arbeitnehmer!
Wie lange gilt eine Abmahnung, weil man sich zu spät krank
gemeldet hat?
Dazu wurde unten schon was geschrieben. Allerdings war mir bislang nicht bewusst, das Abmahnungen überhaupt aus der Akte entfernt werden müssen! Da sie aber irgendwann ihre „Wirkung“ verlieren, ist das auch eher nebensächlich!
Ausserdem hat die Firme dreissig Cent Lohn/St. abgezogen, ohne
mir das mitzuteilen und ich habe es nicht unterschrieben
Auf welcher Grundlage?
Hast Du schon mal beim Betriebsrat nachgefragt?
LG
Guido