Guten Tag, folgender Fall:
Ein Arbeitnehmer bekommt eine Abmahnung, weil er, obwohl er durch eine Bänderverletzung krankgeschrieben ist, auf einem Konzert musiziert hat.
Ausführliche Beschreibung:
Durch einen Sportunfall ist ein Arbeitnehmer auf 3 aufeinanderfolgenden Wochen krankgeschrieben worden (jeweils immer für eine Woche krankgeschrieben). Da er auch noch nebenher Musiker ist, hatte er am Samstag zwischen der 2. und der 3. Woche ein Konzert, welches er nicht absagen konnte. Also ist er zum Konzert gegangen (wurde gefahren und abgeholt und ist die ganze Zeit gesessen, auch während des Auftritts). Nun hat der Arbeitgeber davon erfahren und den Arbeitnehmer daraufhin angesprochen. Als ehrlicher Mensch hat der Arbeitnehmer nichts abgestritten und die Wahrheit gesagt. Daraufhind bekommt der Arbeitnehmer eine mündliche Abmahnung (das schriftl. kommt bestimmt noch). Er hat die Abmahnung nur zur Kenntnis genommen (nicht akzepiert)!
Was haltet ihr davon?
Hallo
Die Reaktion des AG ist verständlich. Ob die Abmahnung im Streitfalle inhaltlich und formal einer gerichtlichen Betrachtung standhält, steht auf einem ganz anderen Blatt und ist zur Zeit auch unwichtig. Daher sollte der AN vor allem eins machen: Nix.
Abmahnung zur Kenntnis nehmen und sie als das behandeln, was sie sein soll: Ein Warnschuss vor den Bug.
Gruß,
LeoLo