Abmahnung? - nur per Anwalt.
Hallo Linschn,
stimmt, Newsletter kann man u.U. abmahnen, wenn sie unverlangt / unerwuenscht zugesendet werden (also SPAM sind).
Wenn Sie abmahnen wollen, sollten Sie konkrete bzw. beweisbare Antworten fuer folgende Fragen vorbereiten:
Seit wann bekommen Sie den Newsletter (Datum)?
Haben Sie den Newsletter bestellt oder nicht?
Wie und wann haben Sie abbestellt?
Welcher Art sind die „Schwierigkeiten“, die Sie bekommen haben (Sachschaden, Geldschaden)?
Falls Ihnen konkreter finanzieller Schaden entstanden ist, ist denkbar, dass der Spammer ihn ersetzen muss (-> Anwaltsbuero fragen).
Sie koennen nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen abmahnen, je nachdem, ob Sie Privatperson oder Firma sind. Sie brauchen auf jeden Fall etwas Geld, um Ihrem Anwalt einen Vorschuss zu zahlen. GEHEN SIE AUF JEDEN FALL ZU EINER SERIOESEN ANWALTSKANZLEI! Es gibt leider im Bereich der Abmahnungen Kanzleien, die den Streitwert hochpushen und nur allzu gern klagen - denn auch wenn SIE verlieren sollten oder es einen Vergleich gibt, bekommen die Anwaelte ja ihr Geld, und unserioesen Kanzleien ist egal, ob sie das Geld von Ihnen oder Ihren Gegnern erhalten. Da kann man also reinfallen. Sie sollten vielleicht vorab pruefen, ob die Rechtsschutz-Versicherung Ihr Problem abdeckt.
Wenn der Newsletter kriminelle oder schockierende Inhalte aufweist, sollten Sie die Spamschutz-Zentrale Ihres E-Mail-Providers informieren.
Technisch gesehen, sehe ich nicht recht, wo das Problem ist - denn wenn Sie den Spammer auf Ihre Blacklist (Sperrliste fuer unerwuenschte E-Mail-Absender) setzen, haben Sie sofort Ihre Ruhe. Aber es kommt sicher auch darauf an, was fuer ein Newsletter das ist.
Wenn Ihr Spammer uebrigens nicht in Deutschland sitzt, wird die Verfolgung etwas muehsam. Das sollten Sie herausfinden, BEVOR Sie zur Anwaltskanzlei gehen, sonst zahlen Sie eine teure Erstberatung, nur um dann zu hoeren „das koennen wir nicht“.
Ich fand die Infos unter folgender Adresse nuetzlich:
http://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnung-unverlangt-…
ANGABE DES LINKS OHNE HAFTUNG
Dringend abraten muss ich davon, einen Brief zu schreiben, den Sie selbst mit „Abmahnung“ ueberschreiben - das geht bestimmt schief.
Ein normaler Brief auf Papier oder ein FAX an Ihren Spammer mit der Bitte, die Zusendung zu stoppen und dem Hinweis, andernfalls einen Anwalt einzuschalten, wirkt manchmal Wunder. Bitte halten Sie derartige Briefe aber neutral, hoeflich und ehrlich und beschraenken Sie sich auf das Aller-Noetigste.
Und, wie gesagt, ich rate dazu, das Problem entweder einfach technisch durch Abschalten zu loesen oder eine Kanzlei zu beauftragen - erkundigen Sie sich aber vorher.
Falls Sie noch weitere Fragen haben: bitte keine Namen oder Firmennamen nennen. Und: „wer-weiss-was“ ersetzt nie eine echte Rechtsberatung.
Ich wuensche Ihnen viel Erfolg und Glueck bei der Anwaltssuche.
Mit freundlichem Gruss
Veranda