Abmahnung wg. Newsletter?

Halo zusammen,

seit geraumer Zeit erhalte ich einen Newsletter. Ich glaube sogar, das die Leute kein richtiges opt-in von mir besitzen. Aber der Punkt ist eigentlich, dass sie den Newsletter selbst nach 2maligem Anschreiben nicht eingestellt haben.
Würde eine Abmahnung etwas bringen? Und wie sieht es mit Bußgeld aus, da ich auch ein paar Schwierigkeiten dadurch bekommen habe…

Grüße

L.

Hallo Linschn,

Deine Frage kann nur ein Anwalt beantworten.

Viele Grüße
Volker Lingnau

Sie haben einen Unterlassungsanspruch gegen den Versender. Im Übrigen kann die Verbraucherzentrale den Versender auf Ihre Bitte hin abmahnen. Die Kosten zur Durchsetzung eines berechtigten Unterlassungsanspruchs sind vom Unterlassungsschuldner zu tragen. Sollten Sie der Zusendung zugestimmt haben, ist vorher ein Widerruf notwendig, dessen Zugang Sie nachweisen müssen!!! Bestätigt der Versender Ihre Abbestellungen nicht, müssen Sie auf den Postweg zurückgreifen. Auch hier sollten Sie darauf achten, dass Sie nachweisen können, dass das konkrete Schreiben auch zugegangen ist. Ein Einschreiben mit Rückschein genügt hierfür nicht in jedem Fall.

Für Nachfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Über eine Rückmeldung, ob Ihnen meine Antwort weiter geholfen hat, würde ich mich sehr freuen.

Hallo Herr Winkler,

das hat tatsächlich geholfen. Auf jeden Fall für das nächste Mal, denn heute hatte ich die Personen nochmals direkt angeschrieben und mit der Abmahnugn meines Anwaltes gedroht. Daraufhin hat sich dann endlich jemand der ganzen Sache angenommen. Zu guter letzt musste ich mir noch Belehrungen anhören (durchlesen in diesem Fall), dass man sich einen Newsletter nicht zur Arbeit bestellt, was ohnehin schon frech ist. Naja, heute hatte ich leider keine Zeit darauf zu antworten, aber morgen kann sich die gute Frau was anhören.

Aber für das nächste mal: wenn ich eine mail bekomme und eine Lesebestätigung bekomme, die ich immer automatisch mitanfordere, reicht das dann als Nachweis?

Viele Grüße und besten Dank für die Antwort

L.

P.S. Ich hatte mich bereits an den Hamburger Datenschutzbeauftragten gewendet, aber da passierte auch nichts.

Sorry, da das mit Arbeitsrecht (meinem Fachgebiet) nix zu tun hat, kann ich Dir nicht weiterhelfen.

&Tschüß
Wolfgang

Abmahnung? - nur per Anwalt.
Hallo Linschn,

stimmt, Newsletter kann man u.U. abmahnen, wenn sie unverlangt / unerwuenscht zugesendet werden (also SPAM sind).

Wenn Sie abmahnen wollen, sollten Sie konkrete bzw. beweisbare Antworten fuer folgende Fragen vorbereiten:
Seit wann bekommen Sie den Newsletter (Datum)?
Haben Sie den Newsletter bestellt oder nicht?
Wie und wann haben Sie abbestellt?
Welcher Art sind die „Schwierigkeiten“, die Sie bekommen haben (Sachschaden, Geldschaden)?

Falls Ihnen konkreter finanzieller Schaden entstanden ist, ist denkbar, dass der Spammer ihn ersetzen muss (-> Anwaltsbuero fragen).

Sie koennen nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen abmahnen, je nachdem, ob Sie Privatperson oder Firma sind. Sie brauchen auf jeden Fall etwas Geld, um Ihrem Anwalt einen Vorschuss zu zahlen. GEHEN SIE AUF JEDEN FALL ZU EINER SERIOESEN ANWALTSKANZLEI! Es gibt leider im Bereich der Abmahnungen Kanzleien, die den Streitwert hochpushen und nur allzu gern klagen - denn auch wenn SIE verlieren sollten oder es einen Vergleich gibt, bekommen die Anwaelte ja ihr Geld, und unserioesen Kanzleien ist egal, ob sie das Geld von Ihnen oder Ihren Gegnern erhalten. Da kann man also reinfallen. Sie sollten vielleicht vorab pruefen, ob die Rechtsschutz-Versicherung Ihr Problem abdeckt.

Wenn der Newsletter kriminelle oder schockierende Inhalte aufweist, sollten Sie die Spamschutz-Zentrale Ihres E-Mail-Providers informieren.

Technisch gesehen, sehe ich nicht recht, wo das Problem ist - denn wenn Sie den Spammer auf Ihre Blacklist (Sperrliste fuer unerwuenschte E-Mail-Absender) setzen, haben Sie sofort Ihre Ruhe. Aber es kommt sicher auch darauf an, was fuer ein Newsletter das ist.

Wenn Ihr Spammer uebrigens nicht in Deutschland sitzt, wird die Verfolgung etwas muehsam. Das sollten Sie herausfinden, BEVOR Sie zur Anwaltskanzlei gehen, sonst zahlen Sie eine teure Erstberatung, nur um dann zu hoeren „das koennen wir nicht“.

Ich fand die Infos unter folgender Adresse nuetzlich:

http://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnung-unverlangt-…

ANGABE DES LINKS OHNE HAFTUNG

Dringend abraten muss ich davon, einen Brief zu schreiben, den Sie selbst mit „Abmahnung“ ueberschreiben - das geht bestimmt schief.
Ein normaler Brief auf Papier oder ein FAX an Ihren Spammer mit der Bitte, die Zusendung zu stoppen und dem Hinweis, andernfalls einen Anwalt einzuschalten, wirkt manchmal Wunder. Bitte halten Sie derartige Briefe aber neutral, hoeflich und ehrlich und beschraenken Sie sich auf das Aller-Noetigste.
Und, wie gesagt, ich rate dazu, das Problem entweder einfach technisch durch Abschalten zu loesen oder eine Kanzlei zu beauftragen - erkundigen Sie sich aber vorher.

Falls Sie noch weitere Fragen haben: bitte keine Namen oder Firmennamen nennen. Und: „wer-weiss-was“ ersetzt nie eine echte Rechtsberatung.

Ich wuensche Ihnen viel Erfolg und Glueck bei der Anwaltssuche.
Mit freundlichem Gruss
Veranda

Würde eine Abmahnung etwas bringen?

Ja, siehe folgender Beitrag:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/08/12/abmeldun…

Und wie sieht es mit Bußgeld aus, da ich auch ein paar Schwierigkeiten dadurch
bekommen habe…

Könnte schwierig werden, frag am Besten mal einen Fachanwalt.

Noch ein gut gemeinter Hinweis vorweg: Drohen Sie nie mit einer Abmahnung oder mit Rechtsanwälten, da hierdurch der Tatbestand der Nötigung verwirklicht werden kann. Also entweder tatsächlich abmahnen oder ruhig bleiben.

Meines Erachtens genügt eine Lesebestätigung, welche vom System automatisch generiert wird, vor Gericht nicht, um den Zugang einer konkreten E-Mail nachzuweisen.

Die Datenschutzbeauftragten scheinen mir in den heutigen Zeiten völlig überfordert. Täglich werden millionenfach Daten ausgetauscht, wodurch es oft zu datenschutzrechtlichen Problemen kommt. Da scheinen sich die Datenschutzbeauftragten nicht mehr um jeden Einzelfall kümmern zu können.

Hallo,
wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Absender eine richtige Einwilligung von Ihnen hat, dann hat er sie bestimmt auch nicht. Denn nur, wenn Sie völlig eindeutig und bewusst zum Ausdruck gebracht haben, dass Sie genau diese Form von Werbung erhalten möchten, darf sie Ihnen zugesandt werden - und auch nur so lange, wie Sie das möchten. Eine versteckte Einwilligung, wo Sie das Kleingedruckte im Detail gelesen haben müssten oder eine Einwilligung, die nicht genau sagt, wofür sie gilt, ist rechtswidrig. Siehe: http://www.activemind.de/einwilligung-in-werbung-im-…

Ich finde es gut, dass Sie sich gegen eine solche Belästigung wehren. Wenn das jeder macht, nimmt die Spambelästigung hoffentlich ab.

Viel Erfolg,
Klara