Hallo,
kann ein Vermieter einen Mieter abmahnen bzw. kündigen, wenn sich ein anderer Mieter über sein Verhalten außerhalb des Grundstücks beschwert (z. B. der erste sein Auto auf der Straße unterhalb des Fensters des letzteren zu Testzwecken längere Zeit laufen lässt und die Abgase ins Fenster des letzteren ziehen und angeblich eine Geruchsbelästigung verursachen)?
Grüße
kh