Abmahnung wg. Verhalten AUßERHALB des Grundstücks?

Hallo,

kann ein Vermieter einen Mieter abmahnen bzw. kündigen, wenn sich ein anderer Mieter über sein Verhalten außerhalb des Grundstücks beschwert (z. B. der erste sein Auto auf der Straße unterhalb des Fensters des letzteren zu Testzwecken längere Zeit laufen lässt und die Abgase ins Fenster des letzteren ziehen und angeblich eine Geruchsbelästigung verursachen)?

Grüße

kh

Hallo,

also da bewegst Du Dich ganz hart in Richtung Ordnungwirigkeit geht, wenn nicht sogar  in eine Straftat.

Ein klein wenig sollte man schon verstehen, dass man nicht alleine auf der Welt lebt…

Mit Verlaub, so etwas übehaupt zu fragen, empfinde ich schon hart an der Grenze. Sollen wir Dir helfen, Unverschämtheiten rechtssicher zu mach?

Es gäbe zwar eine Antwort, die gebe ich aber nicht, weil das ist mir zu grob…

Gruß

Es gäbe zwar eine Antwort, die gebe ich aber nicht, weil das…

Ja schon klar, wir sind mal wieder im Kindergarten angkommen! Den Schnuller bring ich Dir gleich…

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Ja,da der Mieter hier andere Mieter direkt stört /belästigt und somit den Hausfrieden stört.

Hallo,

also da bewegst Du Dich ganz hart in Richtung Ordnungwirigkeit
geht, wenn nicht sogar  in eine Straftat.

Ein klein wenig sollte man schon verstehen, dass man nicht
alleine auf der Welt lebt…

Sehr schön (auch wenns hier nicht um mich geht).

Was also, wenn die Emissionen (auch Lärm) von einer direkt benachbarten KFZ-Werkstatt ausgehen, die auf ihrem Hof, manchmal stundenlang, LKW-Diesel laufenlässt - auch Ordnungswidrigkeit? Oder dürfen die das dann weil Gewerbe? Und kann ich den Vermieter dann dazu bringen, den Betreiber der KFZ-Werkstatt zu einer Unterlassung aufzufordern?

Hallo,

das ist der kleine Unterschied zwischen Gewerbe und privat…der Gewerbebetrieb hat eine Genehmigung und da wird die Sache schwer. Eine Ordnungswidrigkeit ist es im Gewerbebereich auch dann, wenn die Motoren unnötig und überlang laufen. Das zu beweisen würde allerdings schwer sein.

Theoretisch kann man einen Gewerbebetrieb durchaus verbieten lassen, wenn er in einem ausgewiesenen Wohngebiet zu beweisbaren Belästigungen führt. Das ist aber ein langer Weg…

Gruß