Abmahnung Zeitarbeit

Hallo liebe Community,

ich weiß langsam nicht mehr weiter bzw. was ich machen soll.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen da ich den Fall etwas kompliziert finde.
Ich habe am 30.08.2010 meine fristgerechte Kündigung zum 30.09.2010 erhalten da der letzte „Kunde“ mich abgemeldet hat. Das ist bei meiner ZAF so üblich.
Soweit so gut da ich bereits eine andere Stelle in Aussicht habe und froh bin dort weg zu kommen.
Das Problem ist folgendes:
Ich hatte gestern ein Gespräch mit meinem Chef und einer weiteren anwesenden Dame in dem mir solange Drohungen ausgesprochen wurden und Beschuldigungen zugeworfen wurden bis ich klein bei gegeben hatte. Dazu muss ich sagen das ich auch unter Medikamenten Einfluss stand da ich im Moment eine schwere Erkältung habe was die auch mit bekommen haben.
Es ging darum das mein Chef von mir verlangt hat das ich einen Urlaubsantrag unterschreiben muss aus dem hervor geht das ich bis Mitte September meine Ü-Stunden und U-Tage abbaue und danach unbezahlten Urlaub nehme. Die andere Alternative war das ich eine Abmahnung bekommen hätte die zur Folge gehabt hätte das ich den ganzen September unbezahlt bekomme. Einen weiteren Einsatz für mich zu suchen hat mein Chef keine Lust ( Zitat von ihm!)
Zum Schluß war seine letzte Aussage auch noch das er den Medizinischen Dienst einschalten würde wenn ich eine Krankmeldung einreichen würde.
Davon abgesehen das ich mit meiner Krankenkasse gestern Abend noch telefoniert habe und die hinter mir stehen würde weil ich keine Stimme mehr habe ist mir das ja eigentlich egal.
Aber darf er solche Aussagen treffen?
Und ist eine Abmahnung mit der Folge unbezahlt angestellt zu sein rechtens?
Für Hilfe bin ich sehr dankbar.
Schönen Abend noch.

Hallo, eine Rechtsauskunft kann ich nicht geben, aber ich bin der Meinung, das eine Abmahnung, wegen was denn überhaupt?, nichts mit unbezahltem Urlaub zu tun hat.

Im übrigen ist eine Abmahnung, nach der bereits ausgesprochenen Kündigung ein WITZ. Eine Abmahnung bedeutet: Tue dies nicht noch einmal, sonst könnte es zur Kündigung kommen. HaHA.

Das mit Urlaub und Ü-Stunden geht meiner Meinung nach i.O. Allerdings den anschließenden unbezahlten Urlaub bis zum 30.9 würde ich nicht akzeptieren. Ein Blick in den Arbeitsvertrag hilft, was steht drin, für den Fall einer vorübergehenden Nichtvermittlung?

Ich wünsche alles Gute für die Zeit nach September.

Hallo,

danke erst mal für die schnelle Antwort.

Also bezahlt werde ich nach dem BZA Tarif. Und mein Chef hat gestern auch etwas von einer sogenannten Garantiezeit gesagt die es gibt wenn meine Ü-Stunden und U-Tage aufgebraucht sind.
Aber er ist der Meinung das ich den Abbruch meines letzten Einsatzes selber verschuldet hat.
Von mir aus kann er mir ja eine Abmahnung geben aber darf er dann dem vollen September als unbezahlt laufen lassen?
Geschweige denn ob es nicht sinnvoll ist gerade auch wegen seinen Äußerungen zwecks Krankmeldung zum Anwalt zu gehen.
Weil 2 oder 4 Wochen ohne Geld ist echt heavy…

Hallo Phoenix,

was Du erlebt hast ist genau das, was der seriöse Teil der Zeitarbeit verurteilt und absolut verurteilt. Eine fristgerechte Künigung ist leider arbeitsrechtlich o.k. Das während der Kündigungsfrist der aufgelaufenen Resturlaub genommen werden muss, ist arbeitsrechtlich auch noch o.k. Die Verpflichtung zu unbezahltem Urlaub
dagegen ist arbeitsrechtlich ein absoluter Verstoß gegen das AÜG ( Arbeitnehmerüberlassungsgesetz )Darauf darfst Du Dich auf keinen Fall einlassen. Du bist im übrigen Verpflichtet nach Aussprache der Kündigung, dich sofort bei Deiner zuständigen BA ( früher Arbeitsamt) arbeitssuchend zu melden. Bei der Gelegenheit würde ich der BA auch gleichzeitig das Verhalten Deines jetzigen Arbeitgebers melden. Solchen Scharlatanen muss das Handwerk sofort untersagt werden.
Auf jeden Fall würde ich dir Empfehelen beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Wichtig ist dabei, dass Du Dich jeden deines Restarbeitsverhältnisses Tag bei Bürobeginn meldest und Deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst. Die Meldung reicht telefonisch. Wenn Du ernsthaft krank bist und ein zuständiger Arzt die Krankmeldung ausgestellt hat, brauchst Du keine Angst vor dem medizinischen Dienst der Krankenkasse zu haben. Erfahrungsgemäß ist ein solcher Termin nicht unter sechs Wochen für Deinen Arbeitgeber erreichbar, dann kann der M.D. deine Erkrankung sowieso nicht mehr rekonstruieren. Mich regt als engagierter Vertreter der Zeitarbeit ein solches Arbeitgeberverhalten dermaßen auf, dass ich stinkensauer über solch ein Arbeitgeberverhalten bin. Solltest Du an noch konkreterer Hilfe interessiert sein, ruf mich an
0251/21 50 795. Bin morgen bis 13.00 ereichbar und wieder ab 21.00 h, hab dazwischen familiäre Verpflichtungen.

Sei streitbar

dieri

Hallo,

Du machst es Dir aber sehr einfach. Ich finde das schon ein bißchen dreist, einfach nur den beanstandeten Text zu kopieren. Da habe ich keine Lust zu antworten.

W

Guten Morgen,
nach dem es da wohl nun schriftliches gibt, kann nur noch mit einem Anwalt versucht werden, da ERklärungen anzufechten und die selbst vergeigten Rechte zu retten.
Rechtslage:

  1. wenn ihr „Kunde“ den Auftrag gegenüber der ZAF kündigt, dann hat das nicht zur zwingenden Folge, dass ZAF den Arbeitnehmer kündigt. ZAF muss einen anderen Arbeitseinsatz prüfen, Erst wenn das unmöglich ist, kann es eine Kündigung geben.
  2. nun wurde gekündigt. In diese Kündigungsfrist kann die ZAF den Abbau von Ü Stunden etc legen. Das ist ok. Auch den bestehenden Jahresurlaub kann man in diese Zeit legen.
  3. Eine Abmahnung braucht zunächst einmal einen schuldhaften Pflichtverstoß seitens des Arbeitnehmers.
    Selbst wenn der im vorliegenden Falle besteht, dann hat eine Abmahnung niemals zuzüglich eine „Geldstrafe“ zur Folge. Das absoluter Quatsch.

Daher - falls keine Rechtsschutzversicherung besteht - zum Arbeitsgericht und einen Beratungshilfeschein holen. Dann zu einem Anwalt, der sich mit Arbeitsrecht nicht nur am Rande beschafft.
Falls Sie wirklich krank sind, dann zum Arzt und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sofort an ZAF schicken. Dann würde zumindest der vereinbarte Abbau von Ü Stunden nicht stattfinden, da Lohnfortzahlung wegen Krankheit zu gewähren ist. Dann sind nach der Genesung die Ü Stunden wieder „übrige“ und auszubezahlen.

Aber wie gesagt vorrangig zum Anwalt / Anwältin

Alles Guten
und das nächste Mal nichts unterschreiben!

Hallo Phoenix1911,
das ist ja unglaublich! Sofort Krankmeldung einreichen und die Scheine ab sofort nur hinschicken! Kurz anrufen und sagen das Sie weiter krangeschrieben sind. Wenn er zum 15.10 dann die Abrechnung schickt unbedingt genau anschauen und zur Not dann zum Arbeitsgericht! Die Agentur für Arbeit interessiert sich acu für solche Dinge-also denen würde ich das erzählen… Ich kann nur empfehlen hart zu bleiben und die letzten Wochen krank durchzuhalten!!!

Die müssen sich anihren Tarifvertrag halten-und natürlich auch an das Lohnfortzahlungsgesetz. Das ist jetzt hart für Sie-aber die paar Wochen bekommen Sie auch noch rum. Nicht mehr hinfahren-wenn Sie irgendwelche Dinge noch haben-würde ich diese hinschicken…

Viel Erfolg!!!

Hallo

Ich bin kein Jurist, und darf deshalb keine Rechtsberatung machen, was hier auf jeden Fall zutrifft.

Sie könne auf jeden Fall zum Arbeitsgericht gehen, und sich dort kostenfrei beraten lassen. Sie brauchen auch beim Arbeitsgericht keinen Anwalt. Also alles kostenfrei. Das würde ich auch an Ihrer STelle tun.

Soweit ich das überblicke, kann Ihr Chef, wenn er Ihnen gekündigt hat, sie von der Arbeitsleistung freistellen, und während der Küdnigungsfrist, restlichen Urlaub und Überstunden anrechnen.

Für die dann noch fehlende Zeit bis Ende September haben Sie Anspruch auf Lohn bzw. Gehalt. Unbezahlt geht hier gar nicht.

Das ist der springende Punkt. Wenn Sie krank sind, nicht nur krank machen, dann lassen Sie sich diese Arbeitsunfähigkeit attestieren und reichen Sie diese bei Ihrem AG ein. Dass der darüber nicht erfreut ist, kann ich verstehen.

Aber bezahlen muss er: Entweder die Lohnfortzahlung während Ihrer Erkrankung oder LOhn/Gehalt.

Gerne werden allerdings gekündigte Mitarbeiter in der Kündigungsfrist krank, um so noch eine ARt zusätzliches Gehalt rauszuholen. Da ist leider eine Unart, die Ihr Chef sicherlich auch im GEdächtnis hat.

Viel Erfolg am neuen ARbeitsplatz

Michael Hacker

Falsche Sorte Abmahnung
Hallo Phoenix1911, bitte fragen Sie einen Experten fuer ARBEITSRECHT. Ich kenne mich nur mit Abmahnungen im Bereich Wettbewerbsrecht und Urheberrecht aus.
Sorry
Viel Erfolg
Veranda

Hallo Phoenix1911,

zuerst mal zum Rechtlichen:

  • Das mit dem Resturlaub und dem Zeitkonto ist meines erachtens nach vollkommen korrekt. Der AG kann verlangen das du deinen Resturlaub nimmst wenn feststeht das das Arbeitsverhältnis endet. Das gleiche gilt für das Zeitkonto.
  • Das mit dem unbezahlten Urlaub ist nicht rechtens. Entweder muss er dir einen Folgeauftrag anbieten oder er kann dich - unter Fortzahlung der Bezüge - von der Arbeit freistellen. Kündigungsfristen sind ja auch schließlich dafür da das man nicht von jetzt auf gleich keine Einkünfte mehr hat. Außerdem ist es unlogisch: Wer nimmt schon unbezahlten Urlaub wenn er gekündigt wurde?
  • Eine Abmahnung hat nie zur Folge das du keinen Lohn mehr bekommst. Eine Abmahnung ist ein Tadel für ein Fehlverhalten das dir zuerst mal nachgewiesen werden muss. Dieses muss dir erläutert werden und du mußt sogar dafür unterschreiben das du mit der Abmahnung einverstanden bist. Für was sollte denn die Abmahnung ausgesprochen werden?
  • Dein AG kann überhaupt keinen med. Dienst beauftragen. Dies kann nur die Krankenkasse und das aber auch nur wenn ausreichende Beweise vorliegen.

Das zum Rechtlichen. Nun hast du aber das Problem das du eingewilligt hast. Es steht also Aussage gegen Aussage. Da den AG nicht alleine war hast du ziemlich schlechte Karten. Das mit dem unbezahlten Urlaub würde dennoch vor Gericht nicht standhalten. Jetzt kann es aber sein, dass deine Abmeldung vom Kunden in deinem Verhalten begründet war, z.b. häufiges zu spät kommen, Faulheit, soziales Verhalten etc… Hier kann es dann sein das in dem Fall dein Zeitkonto angegangen wird. Ist dies erschöpft, muss dein Arbeitgeber den Lohn nicht mehr weiterzahlen da eigenes Verschulden. Hier zählt allerdings keine Krankheit dazu, es sei denn du hast keine AU.

Mein Tipp zum Schluss: Dein AG scheint ( zumindest nach dem was du hier veröffentlicht hast ) ja eine große Ratte zu sein. Zahl es ihm zurück. Lass dich weiter krankschreiben. Denn wenn du während deines Resturlaubs ( der müßte ja gerade laufen ) krank wirst gilt zuerst mal die AU. Deinen Resturlaub machst du zum Schluss und wenn es dann noch nicht reichen sollte auch deine Überstunden. Reicht es dann immer noch nicht bis zum 30.09. dann hol dir wieder einen gelben Zettel. Das dein Chef bis zum 30.09. deinen Lohn zahlen muss weiß er ganz genau, daher auch die Drohungen.

Viel Erfolg.

Dazu muss ich sagen das ich auch unter Medikamenten Einfluss stand da ich im Moment eine schwere Erkältung habe was die auch mit bekommen haben.

Gute Besserung!

Es ging darum das mein Chef von mir verlangt hat das ich einen Urlaubsantrag unterschreiben muss aus dem hervor geht das ich bis Mitte September meine Ü-Stunden und U-Tage abbaue und danach unbezahlten Urlaub nehme.

Das wurde Unterschrieben ???
SOFORT schrigtlich zurücknehmen - Empfang bestätigen lassen, mit Unterschrift auf der Kopie.

Die andere Alternative war, dass ich eine Abmahnung bekommen hätte die zur Folge gehabt hätte das ich den ganzen September unbezahlt bekomme.

Eine Abmahnung muß begründet sein und ist anfechtbar.

Einen weiteren Einsatz für mich zu suchen hat mein Chef keine Lust (Zitat von ihm!)

Das ist seine Sache - Er muß den Arbeitsvertrag erfüllen - Zahlen auch wenn keine Arbeit da ist.

Zum Schluß war seine letzte Aussage auch noch das er den Medizinischen Dienst einschalten würde wenn ich eine Krankmeldung einreichen würde.

Wer krank ist kann gerne zum medizinischen Dienst gehen!

Aber darf er solche Aussagen treffen?

Ja - er darf das auch schriftlich formulieren - wird er wohlwissend nicht machen.

Und ist eine Abmahnung mit der Folge unbezahlt angestellt zu sein rechtens?

Das kommt auf den Inhalt der Abmahnung an - Arbeitsverweigerung !?

Viel Erfolg bei der Rechtsberatung im Arbeitsgericht.
Ruhig und sachlich bleiben !!!

Moin, moin,

vorab, es sind genau diese Zeitarbeitsfirmen, die den Ruf der Zeitarbeit in der Bevölkerung zerstören!
In Deinem Fall kann man es aber kurz machen: Geh zum Arzt wenn Du krank bist und lasse Dir keine Angst machen. Dein Chef (hahaha) hat keine Handhabe gegen Dich! Unterschreibe keinesfalls einen Urlaubsantrag!! Die müssen Dich bezahlen, wenn sie keinen Einsatz für Dich haben. Das steht so im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und sicher auch in Deinem Arbeitsvertrag.Eine Abmahnung verhindert nicht die Zahlungspflicht für Deine Firma! Das ist völliger Quatsch! Am Besten lässt Du Dich für 4 Wochen krankschreiben! Ärztlicher Dienst ist Quatsch, das dauert in der Regel Wochen, bis es dort einen Termin gibt, ausserdem bist Du doch tatsächlich krank. Und der MD würde da nichts anderes feststellen. Deine Zeitarbeitsfirma will auf Deine Kosten Geld sparen - das brauchst und solltest Du Dir nicht gefallen lassen. Das Recht ist in allen Punkten auf Deiner Seite! Im Zweifel geh zu einem Anwalt und klage das Geld ein, es steht Dir zu.
Viel Glück,
Grüße marineblau

Hallo

solche Praktiken sind nicht unbekannt.
Ich rate Ihnen, nachdem Sie krank sind, vom Arzt eine Krankmeldung ausstellenzulassen und sie umgehend an den derzeitigen Arbeitgeber zu schicken. Wenn er diese nicht bezahlt - gehen Sie direkt zum Arbeitsgericht - für die erste Güteverhandlung brauchen Sie weder einen Anwalt noch enstehen Kosten für Sie
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und unterschreiben Sie keinen unbezahlten Urlaubsantrag, daß ist nicht rechtens.
Alles Gute
L.G.

Hallo,

hast du denn deiner ZAF schon erzählt, daß du einen neuen Job hast? Wenn ja, dann ist die Belegung mit Urlaub doch eigentlich positiv für dich? Rein rechtlich könnte deine ZAF ja auch darauf bestehen, daß du deinen Vertrag bis 30.9. erfüllst und so könntest du deine neue Stelle ja nicht so schnell antreten…oder? Es ist halt ein gegenseitiges Geben und Nehmen.

Wegen der Abmahnung: Wofür sollst du die denn bekommen? Sowas geht nur, wenn wirklich ein Verschulden von deiner Seite vorliegt. Wenn dem so ist, wäre tatsächlich unbezahlter Urlaub richtig, aber nur, wenn du schuld bist, z.B. das du etwas getan hast, was zur Abmeldung bei deinem letzten „Kunden“ geführt hat.

Daß solche Gespräche nicht in der besten Atmosphäre ablaufen ist ja klar, aber das was du schreibst bedeutet ja eigentlich, daß sowohl deine ZAF als auch du einen Kompromiss eingehen, von dem letztendlich beide Seiten profitieren…?!

Hallo, Phoenix-
leider kann ich zur Zeit nicht antworten, aus Zeitmangel. Tut mir leid!

Alles Gute - Anette

Hallo,
als erste Anmerkung: Darum sollte sich ein Rechtsanwalt kümmern. Auch bei der Beratung. Da ich das nicht machen kann. Wenn ich selbst in einer solchen Situation stecke, würde ich folgendes Denken.

Ich würde meinen Urlaubsantrag für die Überstunden und für die unbezahlte Zeit widerrufen und meine Arbeitskraft zur Verfügung stellen.
Eine Abmahnung muss begründet sein. Rechtssicher. Das scheint hier etwas schwierig.
Das Ziel einer Abmahnung ist die Verbesserung einer Situation. Wenn das nicht erfolgt wird idR nach weiteren Abmahnungen gekündigt. (Du bist schon gekündigt)
Eine Abmahnung macht es nicht möglich das ein Lohn nicht gezahlt wird.

VG

Hallo Phoenix1911,

tut mir Leid, dass ich erst so spät antworte.

Es gibt aus diesem Kontext keinen Grund für eine Abmahnung und niemand kann Sie zwingen, einen Urlaubsantrag zu unterschreiben. Leider gibt es in der Zeitarbeitsbranche immer noch Fälle, in denen so etwas passiert. Ich nehme an, Ihr Chef verlässt sich darauf, dass Sie den rechtlichen Hintergrund nicht kennen. Da Sie im Anschluss eine Arbeitsstelle haben, würd eich es dabei belassen; ansonsten haben Sie natürlich die Möglichkeit, zu klagen. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie NICHTS unterschrieben haben. Das Sie an diesem Tag dazu nicht in der Lage waren, ist unerheblich, da Sie dann so eine Besprechung absagen müssen.

Ich finde es schade, dass Sie so schlehcte Erfahrungen gemacht haben, aber ich wünsche Ihnen alles Gute bei Ihrem neuen Arbeitsplatz.

Viele Grüße,

Paula