Hallo zusammen,
mal eine Frage. Müssen Abmahnungen immer den gleichen grund haben, damit sie zu einer Kündigung führen? Oder können diese verschiedene Gründe haben und müssen nur die Anzahl von drei erreichen.
Mal ein Beispiel:
AN bekommt 3 Abmahnungen die verschiedene Gründe haben. Ist hier eine Kündigung gerechtfertigt? Wenn ja, dann eine ordentliche oder eine ausserordentliche Kündigung?
LG
Pluto
Hallöle nochmal,
noch eine Frage dazu: Muss ein AN vorher angehört werden bevor man ihm eine Abmahnung geben kann oder sind Abmahnungen jederzeit möglich?
LG
Pluto
Hi Pluto,
mal eine Frage. Müssen Abmahnungen immer den gleichen grund
haben, damit sie zu einer Kündigung führen? Oder können diese
verschiedene Gründe haben und müssen nur die Anzahl von drei
erreichen.
Die Abmahnung dient dem Zweck, dem AN unmissverständlich klarzumachen, dass ein bestimmtes Verhalten (Verstoss gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten) nicht länger geduldet wird.
D.H. ein unpünktlicher MA bekommt nach wiederholter Unpünktlichkeit eine Abmahnung von mir als letzte Warnung. In der Abm. muss auch stehen, dass weitere Unpünktlichkeit arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird. Kommt er weiterhin unpünktlich kann ich erneut abmahnen, danach reicht mir aber eine einzige Verspätung für eine fristgerechte Kündigung. Kündigen darf ich auch nach der ersten Abmahnung. Ob das dann so durchgeht entscheidet in letzter Konsequenz dann wahrscheinlich ein Arbeitsgericht. IANAL aber dass man 3mal abmahnen muss bevor man kündigen kann halte ich für ein Gerücht.
Wenn der MA aber eine Abmahnung wegen Unpünktlichkeit bekommen hat, daraufhin pünktlichst zur Arbeit erscheint, aber 10 ungenehmigte Pausen am Tag macht, muss man ihn erneut wegen der Pausen abmahnen.
Eine Abmahnung wegen Unpünktlichkeit rechtfertigt nicht eine Kündigung wegen zu vieler Pausen.
Zu Deiner zweiten Frage: Der MA bekommt von mir die Abmahnung persönlich ausgehändigt und noch einmal erklärt. Anschließend lasse ich mir von ihm bestätigen, dass er eine Kopie erhalten hat und ihm der Inhalt erklärt wurde und er zumindest gegen die geschilderten Sachverhalte keine Einwendungen hat. Bei Unpünktlichkeit kann man das ja alles anhand der Zeiterfassung nachweisen. Ist er nicht einverstanden, kann er eine Gegendarstellung schreiben, die dann ebenfalls in die Personalakte kommt.
Gruß, Inli
Hi Inli,
ui, danke für deine ausführliche Antwort!!! Noch ein paar fragen zu deiner Antwort *rolleyes*
Wenn der MA aber eine Abmahnung wegen Unpünktlichkeit bekommen
hat, daraufhin pünktlichst zur Arbeit erscheint, aber 10
ungenehmigte Pausen am Tag macht, muss man ihn erneut wegen
der Pausen abmahnen.
Eine Abmahnung wegen Unpünktlichkeit rechtfertigt nicht eine
Kündigung wegen zu vieler Pausen.
Verstehe ich das dann richtig, dass ein AN wegen verschiedener Sachverhalte nicht gekündigt werden werden darf, wenn er für jeden Grund nur 1 Abmahnung hat? Oder besser gesagt, dass es unsicher ist ob es vor gericht durchgeht?
Zu Deiner zweiten Frage: Der MA bekommt von mir die Abmahnung
persönlich ausgehändigt und noch einmal erklärt.
Muss die Abmahnung persönlich übergeben werden, oder reicht auch die zustellung über dem Postweg per Einschreiben?
Fragen über Fragen… Der Sachverhalt ist aus der Sicht des AN gestellt.
DANKE
Pluto
Die Kündigung muss in gar keinem Verhältnis zu den Abmahnungen stehen… möglicherweise ist dieses neue Fehlverhalten des AN - das möglicherweise gar nie abgemahnt wurde - Grund genug zur Kündigung.
Es gibt keinen Automatismus X Abmahnungen = Kündigung.
Aus Sicht des AN => Eine Erstberatung bei einem Fachanwalt kostet nicht die Welt.
Gruss Ivo
Hallo Pluto,
grundsätzlich ja:
http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__82.html
hilfreich kann auch zusätzlich das folgende sein:
http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__83.html
&Tschüß
Wolfgang
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Hi!
Verstehe ich das dann richtig, dass ein AN wegen verschiedener
Sachverhalte nicht gekündigt werden werden darf, wenn er für
jeden Grund nur 1 Abmahnung hat? Oder besser gesagt, dass es
unsicher ist ob es vor gericht durchgeht?
Dazu hat Ivo schon etwas gesagt.
Zu viele Abmahnungen wegen desselben „Vergehens“ kann ein Gericht als mangelnde Ernsthaftigkeit bezüglich der Kündigungsabsicht sehen.
Grundsätzlich muss aber nicht unbedingt abgemahnt werden, wenn man wegen Fehlverhaltens gekickt werden soll.
In der Regel sollte aber abgemahnt werden.
Muss die Abmahnung persönlich übergeben werden, oder reicht
auch die zustellung über dem Postweg per Einschreiben?
Es reicht, dass das Teil zugestellt wird - wie auch immer!
Es muss dem AN aber die Möglichkeit gegeben werdn, sich zum Sachverhalt zu äußern, aber das hat Wolfgang auch schon beantwortet.
LG
Guido
Hallo zusammen,
ich möchte mich noch mal bei Allen für die tollen Antworten bedanken!!! Ihr habt mir sehr weitergeholfen.
Danke
Pluto