Abmahnungen!

Liebe Wissenden!

Ich glaube, mal irgendwo gelesen zu haben, dass man als Arbeitnehmer nach einer Abmahnung die Möglichkeit hat, eine Gegendarstellung zu schreiben und diese muss dann mit in die Personalakte aufgenommen werden. Ist dies so korrekt?

Wie lange bleibt eine Abmahnung eigentlich in der Personalakte?
Sind es 2 Jahre (wie ich meine gelesen zu haben) und dann muss sie entfernt werden, oder irre ich mich und sie bleibt bis zum
Ende aller Tage bestehen???

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

die hamstermaus

Liebe Wissenden!

Hallo,

Ich glaube, mal irgendwo gelesen zu haben, dass man als
Arbeitnehmer nach einer Abmahnung die Möglichkeit hat, eine
Gegendarstellung zu schreiben und diese muss dann mit in die
Personalakte aufgenommen werden. Ist dies so korrekt?

Ist korrekt, aber in sehr vielen Fällen grottenfalsch, selbst wenn die Abmahnung unberechtigt ist. Gut dargestellt ist die Problematik hier:
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVII…

Wie lange bleibt eine Abmahnung eigentlich in der
Personalakte?

Theoretisch unbegrenzt, sofern der AN nicht gegen die Abmahnung rechtlich vorgeht, da die Personalakte vollständig sein muß.

Sind es 2 Jahre (wie ich meine gelesen zu haben) und dann muss
sie entfernt werden, oder irre ich mich und sie bleibt bis zum
Ende aller Tage bestehen???

Du verwechselst das wahrscheinlich mit der Verwendbarkeit für den AG. Die beträgt bei „normalen“ Vertragsverletzungen ca. 2 Jahre, bei „schweren“ 3 Jahre - immer vorrausgesetzt, der AN läßt sich nichts Vergleichbares mehr zu Schulden kommen.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

die hamstermaus

&Tschüß
Wolfgang