Abmahnungen im Internet

Hallo!

„Man“ hört in letzter Zeit nicht mehr, dass es Abmahnungen von z.B. Shopbetreibern gegeben hat. Bis vor einigen Jahren rollten ganze Abmahnwellen durch das Land.
Ist das tatsächlich so, dass die Vorgänge abgenommen haben oder ist das nur meine Wahrnehmung?

Meine Frage dazu ist, sollte meine Wahrnehmung richtig sein, ob die Rechtssprechung hier mittlerweile zu ungunsten von abmahnenden Parteien urteilt, so dass sich das Abmahnen generell nicht mehr „lohnt“ ?

Das ist interpretationswürdig. Meinst Du jetzt, dass Shopbetreiber wen anderes abmahnen? Wenn ja, sind die „Ziele“ eher Verbraucher oder Gewerbereibende? Oder meinst Du eher, dass Shopbetreiber abgemahnt werden?

… und dann stellt sich noch die Frage, was abgemahnt werden soll. So ist z. B. im Urheberrecht der Abmahnwert seit 2013 gegenüber Verbrauchern bei der „Ersttat“ gedeckelt. Dadurch ist die Lukrativität für Abmahnende nicht mehr so gegeben.

Bei Gewerbetreibenden waren es zuletzt DSGVO-Verstöße, die breit abgemahnt wurden. Die Abmahnfähigkeit wurde da nicht immer, aber oft durch Gerichte verneint.

Ja, ich fragte zugegebenermaßen zu allgemein.

Beispiel: Ich erinnere mich an einen Vorgang, wo Anbieter ganz bestimmter elektronischer Geräte bundesweit abgemahnt wurden. In der Produktbeschreibung des Gerätes (und aller anderen Geräte, die darüber verfügen!) ist eine Funktion/Ausstattungsmerkmal enthalten, das bis dahin gänzlich unbeanspricht war .
Den allgemein verwendeten Namen für diese Funktion hatte sich aber einer schützen lassen.
Dann hat eine angebliche Hausverwaltung bundesweit 1000e Fachhändler und Fachhandwerker um die Abgabe eines Angebotes für eine Anzahl des konkret namentlich genannten Gerätes gebeten. Ich kann mich erinnern, dass ich unter Begründung kurz antwortete, dass ich eine Angebotsabgabe nicht realisieren kann.
Viele andere haben unter Verwendung des Namens für das Ausstattungsmerkmal Angebote abgegeben und wurden prompt abgemahnt.
Hier hat sich der Hersteller dann eingeschaltet, der natürlich den Begriff auch verwendet.
Es gab hierzu eine ganze Reihe von Prozessen durch einige Instanzen hindurch.

Das hört sich doch fast nach dem Abmahngebaren von Schott an.

Es handelt sich bei meinem Beispiel um diesen Vorfall.

Wer ernsthaft für einen Leistungsort, der mehrere hundert Kilometer entfernt liegt oder bestenfalls noch gar nicht bekannt ist, ein Angebot abgibt, und nicht bundesweit tätig ist und die erforderlichen personellen Kapazitäten hat, dem ist allerdings nicht mehr zu helfen.

Ggf. ist das in einer Gesetzesänderung von 2020 begründet, die es Abgemahnten leichter machen soll, sich gegen rechtsmissbräuchlichen Abmahungen zu wehren.

https://gewerblicherrechtsschutz.pro/abmahnung-missbraeuchlich

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