hallo
vielleicht könnt ihr was zu diesem sachverhalt sagen:
ein AN bekommt im märz eine abmahnung wegen eines bearbeitungsfehlers eines vorganges. im august wird der AN erneut wegen eines anderen fehlers (sehr banaler fehler) vom mai abgemahnt. weiterhin angenommen, dass o. g. AN gesundheitliche probleme hat und aufgrund dessen auch des öftern krankgeschrieben ist (krankmeldungen und bekanntgabe des krankenstandes erfolgte stets im vorgegebenen zeitrahmen) und bekannt ist dass dem AG das gegen den strich geht und nun nach o.g. fehlern buchstäblich gesucht wird nur damit man den AN abmahnen und letztendlich kündigen kann -
-
hat der AN eine chance auf zahlung einer abfindung?
-
welche möglichkeiten hat der AN in sachen aufhebungsvertrag etc…
-
wie sieht es aus mit der arbeitslosengeldsperre bei einer verhaltensbedingten kündigung?
-
lohnt sich ein widerspruch gegen die ltz. abmahnung?
-
ist die abmahnung überhaupt gerechtfertigt wenn andere AN´s vergleichbare oder gar gleiche fehler machen und dafür aber nicht abgemahnt werden?
-
wie sieht es abfindungshöhenmässig aus wenn der AN von sich aus auf den AG zugeht und z.b. sagt dass das verhältnis derart gestört ist dass es für den AN unzumutbar geworden ist noch weiter zu arbeiten? schlechtere chancen dadurch?
ich hoffe auf zahlreiche antworten, bedanke mich herzlich im voraus und warte gespannt.
lg sara
achso, wie sieht das ganze denn aus wenn der AN ein betriebsratsmitglied ist? hat er bessere chancen dadurch?
danke!
achso, wie sieht das ganze denn aus wenn der AN ein
betriebsratsmitglied ist? hat er bessere chancen dadurch?
Dann hat er Kündigungsschutz. Bessere Chancen bei was? Wenn Grund für eine außerordentliche Kündigung besteht, dann kann auch ein Betriebsratsmitglied gekündigt werden.
MfG
Dann hat er Kündigungsschutz. Bessere Chancen bei was? Wenn
Grund für eine außerordentliche Kündigung besteht, dann kann
auch ein Betriebsratsmitglied gekündigt werden.
MfG
danke für die antwort.
besonderen kündigungsschutz? besser als ein normaler AN?
besser chancen auf eine abfindung bei kündigung…
besonderen kündigungsschutz? besser als ein normaler AN?
Ja.
http://bundesrecht.juris.de/kschg/__15.html
besser chancen auf eine abfindung bei kündigung…
Nö, das heißt es nun wieder nicht.
Hallo,
es wird hier im Brett nur unbefriedigende Antworten geben, da man den Einzelfall nicht kennt. Beratung empfiehlt sich durch einen Fachanwalt… aber so generell natürlich:
- hat der AN eine chance auf zahlung einer abfindung?
Kommt aufs Verhandlungsgeschick an und darauf ob der AG den AN loswerden will ohne einen Prozess zu riskieren.
- welche möglichkeiten hat der AN in sachen aufhebungsvertrag
etc…
Verhandlungssache…
- wie sieht es aus mit der arbeitslosengeldsperre bei einer
verhaltensbedingten kündigung?
wird es geben.
- lohnt sich ein widerspruch gegen die ltz. abmahnung?
nicht notwendig.
- ist die abmahnung überhaupt gerechtfertigt wenn andere AN´s
vergleichbare oder gar gleiche fehler machen und dafür aber
nicht abgemahnt werden?
kann man nicht beurteilen
- wie sieht es abfindungshöhenmässig aus wenn der AN von sich
aus auf den AG zugeht und z.b. sagt dass das verhältnis derart
gestört ist dass es für den AN unzumutbar geworden ist noch
weiter zu arbeiten? schlechtere chancen dadurch?
Auch hier Verhandlungssache…
Anmerkung:
Bei einem BR Mitglied wird der AN immer eine ausserordentliche Kündigung ansteben, da er es auf normalem Wege nicht los wird.
So gesehen ist eine Einigung mit dem AN oftmals gerne gesehen.
Gruss Ivo
Anmerkung:
Bei einem BR Mitglied wird der AN immer eine ausserordentliche
Kündigung ansteben, da er es auf normalem Wege nicht los wird.
So gesehen ist eine Einigung mit dem AN oftmals gerne gesehen.
ui vielen lieben dank für die lange antwort!
eine frage noch
was beinhaltet eine ausserordentliche kündigung? und wie sieht es da dann mit arbeitslosengeldsperre aus?
ich hoff ich nerv nicht ^^
was beinhaltet eine ausserordentliche
kündigung?
Im grunde nicht viel mehr als eine ordentliche. Aber vermutlich wolltest du nicht wissen, was da so in dem Schriebs stehen könnte …
Ansonsten muss eine außerordentliche Kündigung im Zeitraum von 2 Wochen ab Kenntnis eines Sachverhalts „ausgesprochen“ werden (wobei „ausgesprochen“ auch da heißt -> schriftlich). Sachverhalte kommen da einige in Frage. Ich klau mal wieder bei Herrn Hensche …
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
und wie sieht es da dann mit arbeitslosengeldsperre
aus?
Die Arbeitsagentur geht - erst mal - davon aus, dass die fristlose Kündigung berechtigt ist und verhängt eine Sperre. Klagt man gegen die frl. Kündigung und es stellt sich heraus, dass sie nicht berechtigt war, dann wird das irgendwie verrechnet (oder so ähnlich … weiß es nicht genau :-/).
ui vielen lieben dank für die lange antwort!
Na so lang war sie doch gar nicht. Das meiste ist ja dein Text 
eine frage noch
was beinhaltet eine ausserordentliche
kündigung?
Gründe den AN vor die Tür zu setzen die sich in der Person des AN begründen lassen…
und wie sieht es da dann mit arbeitslosengeldsperre
aus?
Na da wird derjenige erst recht gesperrt.
Falls derjenige gegen die Kündigung vor Gericht angeht und gewinnt wird eben nachgezahlt.
(AA Prinzip ist ja sowieso - wenns ums zahlung einstellen geht sind sie schnell, ansonsten braucht man ewig.)
ich hoff ich nerv nicht ^^
Sicher nicht.
Immerhin gibts für AG Seminare die da heissen „Wie kündige ich unkündbare Mitarbeiter“ (ist mal nem Kunden von uns bei meinem alten AG aus der Tasche gefallen)… warum sollen sich AN nicht auch informieren?
Gruss Ivo
hallo
vielleicht könnt ihr was zu diesem sachverhalt sagen:
ein AN bekommt im märz eine abmahnung wegen eines
bearbeitungsfehlers eines vorganges. im august wird der AN
erneut wegen eines anderen fehlers (sehr banaler fehler) vom
mai abgemahnt. weiterhin angenommen, dass o. g. AN
gesundheitliche probleme hat und aufgrund dessen auch des
öftern krankgeschrieben ist (krankmeldungen und bekanntgabe
des krankenstandes erfolgte stets im vorgegebenen zeitrahmen)
und bekannt ist dass dem AG das gegen den strich geht und nun
nach o.g. fehlern buchstäblich gesucht wird nur damit man den
AN abmahnen und letztendlich kündigen kann -
- hat der AN eine chance auf zahlung einer abfindung?
Verhandlungssache, aber schlechte Chancen, wenn durch die Abmahnungen tatsächlich eine Kündigung vorbereitet werden soll.
- welche möglichkeiten hat der AN in sachen aufhebungsvertrag
etc…
Verhandlungssache
- wie sieht es aus mit der arbeitslosengeldsperre bei einer
verhaltensbedingten kündigung?
- lohnt sich ein widerspruch gegen die ltz. abmahnung?
Evtl. Ja aus formalen Gründen, da eine Abmahnung zeitnah zu erfolgen hat. Lt. Rechtsprechung des BAG innerhalb von ca. 14 Tagen , nachdem dem AG das abgemahnte Verhalten bekannt geworden ist.
- ist die abmahnung überhaupt gerechtfertigt wenn andere AN´s
vergleichbare oder gar gleiche fehler machen und dafür aber
nicht abgemahnt werden?
Ja, da der AG bei Abmahnungen einen Bewertungsspielraum hat und nicht nur das abgemahnte Verhalten, sondern das Gesamtbild des AN vor Ausspruch einer Abmahnung würdigen kann
- wie sieht es abfindungshöhenmässig aus wenn der AN von sich
aus auf den AG zugeht und z.b. sagt dass das verhältnis derart
gestört ist dass es für den AN unzumutbar geworden ist noch
weiter zu arbeiten? schlechtere chancen dadurch?
Von außerhalb kaum einschätzbar
ich hoffe auf zahlreiche antworten, bedanke mich herzlich im
voraus und warte gespannt.
lg sara
&Tschüß
Wolfgang