„In Ihren ZB (Anmerkung der Red.: Zahlungsbedingungen) legen Sie fest, daß die Ware nur gegen Vorkasse geliefert wird. Diese Regelung widerspricht dem Grundgedanken des § 320 BGB, wonach die Erfüllung eines gegenseitigen Vertrags Zug um Zug zu erfolgen hat. Dementsprechend liegt eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers nach § 307 Abs. 2 BGB vor.“
Soweit ich das beurteilen kann, ist das in doppelter Hinsicht Quatsch:
Die Regel „widerspricht“ nicht dem Grundgedanken des § 320, denn der sagt ja, dass man eine Leistung bis zur Gegenleistung verweigern darf, ES SEI DENN, man ist zur Vorleistung verpflichtet. Diese Pflicht ergibt sich ja hier gerade aus der Vereinbarung, und die wiederum folgt aus der Auktionsbeschreibung.
§ 320 gewährt einem Schuldner eine Einrede, er verpflichtet abrr im Übrigen doch niemanden zu etwas.
§ 307 II ist davon wohl kaum betroffen. Wäre der Tatbestand erfüllt, so würde sich die Rechtsfolge aber ja auch aus dem Gesetz ergeben, dann wäre nämlich die AGB unwirksam. Nicht mehr und nicht weniger. Das steht ja in § 307 auch ganz klar so drin.
Wenn überhaupt (und das bezweifle ich eigentlich auch schon), gilt das nur für gewerbliche Anbieter. Dann ist die Begründung hier aber unvollständig, dann muss es dazu noch weitere Regelungen geben.
Abmahnvereine versuchen halt alles, um an Geld zu kommen, und ich denke, sie spekulieren vor allem auf die Unsicherheit und rechtliche Unwissenheit ihrer Opfer.
erstmal ist eins klarzustellen, daß die sogenannten „Abmahnvereine“ keine privaten abmahnen dürfen. Das UWG richtet sich ausschliesslich an Gewerbetreibende.
Abgesehen davon sollte mal klargestellt werden, daß es durchaus seriöse Vereine gibt, aber gerade in dieser Sparte sehr viele schwarze Schafe existieren, d. h. meist Studenten die meinen so schnell Geld verdienen zu können, wobei dies meist bei der Staatsanwaltschaft endet. Insofern besteht auch durchaus die Möglichkeit solche Probleme einfach auszusitzen und sich darauf zu verlassen, daß der Verein geschlossen wird.
Es gibt im Internet diverse Seiten (sind mir allerdings jetzt nicht bekannt…), auf denen man nachforschen kann welche Vereine wirklich „Abmahnvereine“ sind. Oder du suchst im Internet nach Günter Freiherr von Grafenreuth (oder so ähnlich). Der gilt als der allerschlimmste … und schafft es leider noch immer sein Unwesen zu treiben - den deutschen Gesetzen sei Dank!
Gruß
Bernd
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