Abmahnungen wegen fehlendem Impressum in eMails

Hallo allerseits,

nochmal ich, gleicher Basisartikel der RP wie unten genannt:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Habe mich aufgrund dieses Artikels mit unserem hauseigenen Rechtsanwalt unterhalten. Asche auf mein Haupt, aufgrund verschiedener zurückliegender Unterhaltungen mit ihm bin ich inzwischen der Überzeugung, dass ein Studium nicht notwendigerweise zu Wissen führt, geschweige denn zu gesundem Menschenverstand … [wobei auch Recht und gesunder Menschenverstand sich wohl mitunter ausschließen]

Nun gut, nach seiner Aussage müsse man sich speziell hinsichtlich etwaiger Abmahnung keinerlei Sorgen machen. Das Schlimmste, was passieren könne, sei ein Konkurrent, der einen bei den Behörden anschwärze. Und in diesem Falle erfolge vom Amt üblicherweise zunächst eine Bussgeldandrohung mit Fristsetzung.

Hä ? Überall lese ich von Rechtsanwälten und Abzockern, die über Abmahnungen haufenweise Geld machen, und das soll bei uns als Unternehmen (GmbH) nicht möglich sein ?

Danke für Eure Hilfe & Gruß
Jürgen

Ohne jetzt auf Details des Abmahnwesens einzugehen - so detailreich ist mein Wissen nämlich nciht -: Wovon liest du eigentlich? Du liest meistens davon, dass ein Anwalt abgemahnt habe; manchmal liest auch, dass eine Unterlassungserklärung unterzeichnet wurde.

In letzterem Fall aber ist rein gar nichts darüber gesagt, ob der Abgemahnte denn die Unterschrift nicht besser verweigert hätte. Wenn also insofern ein erfolgreiches Abmahnen erfolgt ist, heißt das noch lange nicht, dass dies auch rechtmäßig war. Wenn mir jemand sagt, ich schulde ihm 100 Euro und wenn ich sie ihm dann auszahle, ist auch nicht zwingend gesagt, dass ich ihm wirklich 100 Euro geschuldet habe.

Ich lese jedenfalls viel seltener als von solchen Vorfällen, dass sich jemand gegen eine Abmahnung gewehrt hat - und dann vor Gericht Recht bekommen oder auch nicht.

Du siehst: Man „kann“ immer abmahnen, ob es aber ein „Können“ und ein „Dürfen“ im rechtlichen Sinn ist, steht auf einem anderen Blatt. Es gibt ja teils ganz absurde Abmahnungen. Mir ist persönlich das Standardschreibens eines großen deutschen Unternehmens bekannt, in dem Menschen unter Hinweis auf *vertragliche* Verpflichtungen abgemahnt werden, die mit diesem Unternehmen überhaupt gar keine vertraglichen Beziehungen unterhalten. In dem Schreiben heißt es dazu lapidar, dass dies alles auch gelte, wenn der Abgemahnte nicht Vertragspartner sei. Rechtlich gesehen völliger Irrsinn!

Das mit dem „gesunden Menschenverstand“ ist so eine Sache. Die Menschen, die von Recht nicht viel wissen, klagen gern darüber, dass a) die Urteile ja gar nicht im Namen des Volkes gefällt werden (weil das Volk ja immer genauso entscheiden würde wie diese Personen und damit anders als die Gerichte), b) Recht viel zu kompliziert ist (was zutrifft :wink:) und c) dass Recht oft total unlogisch ist. Letzteres glauben die Menschen dann meist, weil sie die Zusammenhänge weder verstehen noch, mangels Studium, verstehen können.

Levay

Nun gut, nach seiner Aussage müsse man sich speziell
hinsichtlich etwaiger Abmahnung keinerlei Sorgen machen. Das
Schlimmste, was passieren könne, sei ein Konkurrent, der einen
bei den Behörden anschwärze. Und in diesem Falle erfolge vom
Amt üblicherweise zunächst eine Bussgeldandrohung mit
Fristsetzung.

Ich denke, dass überhaupt nur Unternehmen sich Sorgen machen müssen, in denen die Erstellung von Geschäftsbriefen (und nur auf solche bezieht sich die Gesetzesänderung) bislang nicht einem einheitlichen Prozess unterworfen war; in denen z. B. für Geschäftsbriefe auf Papier mit Briefkopf und -fuß vordrucktes Papier verwendet wurde.

Soweit aber einheitliche Prozesse bereits verwendet werden - und das dürfte aufgrund anderer gesetzlicher Pflichten, z. B. Archivierungspflicht, bei den meisten mittelständischen und Grossunternehmen der Fall sein - hat diese Gesetzesänderung keinerlei praktische Auswirkungen.

Gruss
Schorsch