Kann mir jemand sagen wie lange Abmahnungen in der Personalakte aufbewahrt werden dürfen/müssen?
Gibt es eine gesetztliche Frist nach wieviel Jahren diese zu entfernen sind?
Solange die Abmahnung für die weitere berufliche Beurteilung und Entwicklung des Arbeitnehmers (z. B. Zeugnis, beruflicher Aufstieg) wichtig sein kann, hat der Arbeitgeber ein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Abmahnung in der Personalakte verbleibt.
Quelle: Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 13.4.1988
Arbeitsrechtliche Praxis Nr. 100 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht
Gruß, Inli