Abmahung oder Ermahnung

hallo miteinander,

frau x wurde im treppenhaus von frau y auf das übelste beschimpft und frau y hat den hausmüll vor die wohnungstür von frau x gekippt. diesen hat sie zwar wieder weggeräumt, aber diese verhalten geht frau x zu weit.

sie meldet dem vorfall dem vermieter. dieser reagiert mit einem harmlosen standard-ermahnungsschreiben in dem rechtliche schritte bei eventueller wiederholung angedroht werden.

dieser standardbrief reicht frau x nicht aus. sie möchte, daß frauy abgemahnt wird und verständigt den vermieter.
dieser antwortet:
"…vor einer Abmahnung muss zunächst einmal die Ermahnung erfolgen. Sollte sich das Verhalten nicht ändern, folgt im zweiten Schritt die Abmahnung.

Eine Abmahnung ohne vorherige Ermahnung ist nicht rechtens."

ist der vermieter mit der behauptung im recht?

danke und gruß
zeinz

hallo,

frau x wurde im treppenhaus von frau y auf das übelste
beschimpft und frau y hat den hausmüll vor die wohnungstür von
frau x gekippt. diesen hat sie zwar wieder weggeräumt, aber
diese verhalten geht frau x zu weit.

sie meldet dem vorfall dem vermieter. dieser reagiert mit
einem harmlosen standard-ermahnungsschreiben in dem rechtliche
schritte bei eventueller wiederholung angedroht werden.

dieser standardbrief reicht frau x nicht aus. sie möchte, daß
frauy abgemahnt wird und verständigt den vermieter.
dieser antwortet:
"…vor einer Abmahnung muss zunächst einmal die Ermahnung
erfolgen. Sollte sich das Verhalten nicht ändern, folgt im
zweiten Schritt die Abmahnung.

Eine Abmahnung ohne vorherige Ermahnung ist nicht rechtens."

ist der vermieter mit der behauptung im recht?

Welche Rolle soll das spielen? Wenn der Vermieter Frau Y nicht abmahnen will, wird er es nicht tun. Das muss Frau X schon dem Vermieter überlassen.

Greetz
Der Kater

danke für die info!