hallo miteinander,
frau x wurde im treppenhaus von frau y auf das übelste beschimpft und frau y hat den hausmüll vor die wohnungstür von frau x gekippt. diesen hat sie zwar wieder weggeräumt, aber diese verhalten geht frau x zu weit.
sie meldet dem vorfall dem vermieter. dieser reagiert mit einem harmlosen standard-ermahnungsschreiben in dem rechtliche schritte bei eventueller wiederholung angedroht werden.
dieser standardbrief reicht frau x nicht aus. sie möchte, daß frauy abgemahnt wird und verständigt den vermieter.
dieser antwortet:
"…vor einer Abmahnung muss zunächst einmal die Ermahnung erfolgen. Sollte sich das Verhalten nicht ändern, folgt im zweiten Schritt die Abmahnung.
Eine Abmahnung ohne vorherige Ermahnung ist nicht rechtens."
ist der vermieter mit der behauptung im recht?
danke und gruß
zeinz