Abmahung: vermeintliche Urheberrechtsverletzung

Guten Tag,

ich erhielt heute ein eMail von eBay, in dem mir mitgeteilt wurde, dass eine bereits beendete Auktion storniert annuliert worden ist, weil es eine Beschwerde gegen mich wg. Verletzung von „gewerblichen Schutzrechten“ gegeben hatte. Auf Rückfrage erfuhr ich von dem Beschwerdeführer, dass ich angeblich eines seiner Fotos verwendet hätte, dass aufgrund eines „Merkmals“ unmittelbar als sein Werk zu erkennen sei. In der Unterschrift firmiert der Mensch als „Fotograf“. Der Auktionsendbetrag wäre ca. 300.- € gewesen nun wird eine „Verpflichtungserklärung und eine Schadensersatzforderung“ über ca. 190.- Euro angekündigt.

Ich habe das Foto zur Auktion zwar aus dem Netz gesogen, allerdings von einer offiziellen Seite einer Bundesdienststelle. Erwähnen sollte ich noch, dass ich Privatperson bin, das in der Auktion auch dargestellt habe und diese Art von angebotendem Gegenstand für mich einmalig war.

Meine Frage: was kann & sollte ich tun?

Herzlichen Dank !!!

Hallo Huffle

Das ist natürlich ein Problem, wenn man Bundeswehrpanzer über Ebay
verkauft und der eigene Fotoapparat dafür zu klein ist :wink:

Im Ernst: Wenn Du noch weisst, woher Du das Bild hast, dürftest Du
nicht in Erklärungsnot kommen. Wenn der Urheber dieses Bildes
derselbe ist, der Dich jetzt abgemahnt hat, hast Du Pech gehabt.

Grus und frohe Weihnachten
Heinz