Abmahung wegen nicht erbringer Arbeitsleistung

Mein Chef hat mir Angedroht eine Abmmahung wegen nicht erbringer Arbeitsleistung zu geben.
Wäre die Abmahung von mein Chef Rechtsfähigkeit

a) Bitte FAQ 1129 lesen und neu formulieren
b) Ja, ein Chef darf wg. schlechter Leistung abmahnen - sofern es objektiv(!) messbar ist. Beispiel: Die Kollegen schaffen alle 10 Stück pro Stunde und einer schafft nur 5.

Grüße
Lumpi

P.S. Kauf Dich Deutschbuch, hat mich auch gehelft

Si tacuisses philosophus mansisses
Hallo Lumpi

P.S. Kauf Dich Deutschbuch, hat mich auch gehelft

Wenn man schon auf FAQ’s verweist, sollte man diese beiden selber kennen:
FAQ:31
FAQ:1780
und dies: http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml

Dein „P.S.“-Seitenhieb war absolut über.

Gruß,
LeoLo

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Hallo Leo,

sorry, sollte nicht unter Gürtellinie gehen.

Aber ich finde Anrede und Verabschiedung sowie noch einmal drüberlesen ob noch grobe Fehler drin sind gehört auch zu Höflichkeit.

Grüße
Lumpi

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