Hallo,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin.Aber ich habe bzgl. unseres Neubaus ein Schreiben vom Vermessungsamt zwecks eines Vermessungs- bzw. Abmarkungstermins erhalten.Antragsteller ist unser zukünftiger Nachbar.Was passiert bei so einem Termin?Die eigentliche Vermessung passiert doch normalerweise erst, sobald das Gebäude fertiggestellt wurde oder seh ich das falsch?Was wird also bei diesem Termin gemacht, wenn der Nachbar auch der Antragsteller der Vermessung ist?!
Werden morgen zwar direkt mal im Vermessungsamt anrufen, aber vielleicht weiß hier auch schon mal jemand vorbei und kann uns etwas weiter helfen.
Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin.
„Behörden“ wäre besser gewesen.
Aber ich habe bzgl.
unseres Neubaus ein Schreiben vom Vermessungsamt zwecks eines
Vermessungs- bzw. Abmarkungstermins erhalten.
Welchs Bundesland? Vermesung ist Ländersache, da kann es Unterschiede geben.
Antragsteller ist
unser zukünftiger Nachbar.Was passiert bei so einem Termin?
Was steht denn genau in dem Schreiben?
Und warum geht es um Euren Neubau, wenn der Antragsteller Euer zukünftiger Nachbar ist? Möglicherweise geht es um dessen Grundstück, mit dem Ihr eine gemeinsame Grenze habt. „Vermessungs- und Abmarkungstermin“ könnte auf Arbeiten an der Grundstücksgrenze hindeuten.
Die
eigentliche Vermessung passiert doch normalerweise erst,
sobald das Gebäude fertiggestellt wurde oder seh ich das
falsch?
„Normalerweise“ schon. Wenn es sich denn um Euer Gebäude handelt.
Möglicherweise braucht Euer Nachbar aber auch Unterlagen mit dem aktuellen Gebäudebestand seiner Nachbargrundstücke, dann könnte es sein, dass es schon eher geschieht …
Was wird also bei diesem Termin gemacht, wenn der
Nachbar auch der Antragsteller der Vermessung ist?!
Fehlt vielleicht eine Grenzmarke (-stein)?
Werden morgen zwar direkt mal im Vermessungsamt anrufen, aber
vielleicht weiß hier auch schon mal jemand vorbei und kann uns
etwas weiter helfen.
Das ist das Beste.
Hast Du mal den Nachbarn gefragt? Der sollte wissen, was er beantragt hat.
Gruß
Jörg Zabel
…habe bzgl. :unseres Neubaus ein Schreiben vom Vermessungsamt zwecks eines
Vermessungs- bzw. Abmarkungstermins erhalten.Antragsteller ist
unser zukünftiger Nachbar
Hallo Darla,
das kenne ich:
Also bei jedem Neubau wird die Grenze zu diesem Bauherrn neu vermessen.
In der Vergangenheit haben sich viele Hecken / Zäune einseitig verschoben.
Frage nicht wie und warum!!!
Nun wieder zu deiner Frage:
Der Nachbar zahlt alle Kosten.
Du erhälst also einen genauen Verlauf deiner Grenze zu diesem Nachbarn, mit Markierungen…
GGf. muß einer die Grenztrennung bei falschem Verlauf ändern:
Also Zaun - Hecke- oder ähnliches!!
Strafen werden nicht verhängt.
Ich ken e einen Fall, wo sich die Grenze um ca. 1,5 Meter „verschoben“ hat.
Nun ist die Garage auch versetzt…
Also. Ein normaler Vorgang, der Rechtssicherheit beider Grundstückseigentümer gibt.
Also gehe es locker an.
Viel Spass,
Werner
PS:
Egal, wie es ausgeht:
Stoßt auf gute Nachbarschaft an