Abmarkungstermin?

hallo.

herr X hat kürzlich ein baugrundstück geerbt, das in einer reihe mit weiteren baugrundstücken liegt. jetzt kriegt er ein schreiben vom vermessungsamt, daß auf antrag eines herrn Y ein „vermessungs- und abmarkungstermin“ stattfindet.

irgendjemand hat wohl bereits nach grenzsteinen gesucht, denn zwei davon sind mit markierfarbe besprüht. die anderen beiden sind nicht sichtbar.
nun geht das gerücht, daß Xs direkter nachbar N (dessen grundstück seit langem bebaut ist) seine hecke ein beträchtliches stück (ca. 3m) auf das grundstück von herrn X gepflanzt hat.
bei einem solchen termin werden doch sicher die beiden anderen grenzsteine gesucht?
und damit würde die „grenzverletzung“ festgestellt?
oder gibt’s den termin überhaupt nur, weil eben keine weiteren grenzsteine zu finden sind?

kann herr X sich darauf verlassen, daß das amt schon alles richtig machen wird? oder sollte er sich im vorfeld auf irgendwelche eventualitäten vorbereiten?

gruß

michael

Hallo!

Im Grunde kann man abwarten.

da weder N noch X eine Neuvermessung beantragt haben, wird womöglich auch gar nicht der Grundstücksverlauf zwischen X und N überprüft.
Wünscht man das, sollte man tätig werden und spätestens beim Termin auch dort die Überprüfung der Grenzmarkierungen anregen.

MfG
duck313

Hallo,
hier hat jemand entweder eine Grundstücksteilung (des Nachbargrundstücks) oder eine Grenzwiederherstellung oder Grenzanzeige (ggf. einschließlich amtlicher Bestätigung vorgefundener Grenzsteine) beantragt, vermutlich der Nachbar.

Anscheinend wurde dabei mindestens ein Grenzzeichen neu abgemarkt (also ein fehlender Stein o.ä. ersetzt). Dieses neu abgemarkte Grenzzeichen ist den davon betroffenen Eigentümern förmlich anzuzeigen und von diesen anzuerkennen, sonst gilt die Grenze (vereinfacht und unter Einschränkungen) nicht als festgestellt bzw. anerkannt.

Da das ganze Landesrecht ist, können vorgenannte Begriffe ggf. abweichen, aber bundesweit sollte man sich merken, dass es besser ist, sich dieses Grenzzeichen zeigen zu lassen, wenn man vermutet, dass die Grenze zuvor irrtümlich überschritten wurde!

Nimmt man an dem Termin nicht teil, muss einem eigentlich das Ergebnis des Termins trotzdem schriftlich mitgeteilt werden, aber ob man dann alle Einzelheiten mitbekommt (und versteht), ist fraglich. Man kann auch die Vermessungsstelle einfach fragen, wer zu welchem Zweck die Vermessung bantragt hat und wer der Kostenschuldner ist. Dass so eine Vermessung in Auftrag gegeben wurde, ist schon mal ein gutes Zeichen dafür, dass sich jemand dafür interessiert, wo seine Grenzen sind :smile:. Das ganze ist ein hoheitlicher Akt und insofern schon sehr präzise und wird in aller Regel richtig gemacht.

Gruß vom
Schnabel