Hallo!
Darf ein Fitnessstudio bei Einhaltung normaler Kündigungsfristen bzw. bei Sonderkündigung eine „Abmeldegebühr“ verlangen.
Ist eine solche Regelung wirksam wenn sie im Vertrag enthalten ist?
Hat jemand sowas schon erlebt, ist das heute üblich?
MfG,
BB
Was wäre denn unter dieser „Sonderkündigung“ zu verstehen? Meinst du Schwangerschaft oder Umzug?
ja, z.B…
spielt aber auch nur eine Nebenrolle, da sich meine Frage auf ordentliche sowie Sonderkündigung bezieht…
Grüße!
Hallo,
bei einer ordentlichen Kündigung ist diese kostenfrei, da es als eine ausgesprochene Willenserklärung eben gerade einen Bruch mit dem laufenden Vertrag darstellt. Somit kann dieser nicht kostenpflichtig sein. Anders ist dies bei einer Sonderkündigung, hier können ggf. Entschädigungen fällig werden.
Okay! So hätte ich das auch erwartet.
Etliche Fitnessstudios (vielleicht auch anderswo…) schreiben nun aber eine Abmeldegebühr auch für den Fall der ordentlichen Kündigung vertraglich fest.
Diese Gebühren bewegen sich im unteren zweistelligen Bereich, könnnten also durch Verwaltungsaufwand begründet werden.
Meine Frage ist nun, ob solche Gebühren im Vertrag rechtswirksam sein können.
Vielleicht gibts zu ähnlichen Sachverhalten ja auch schon irgendwelche Entscheidungen?!
Grüße,
BB