Hallo, kann mir vielleicht jemand helfen?
Ich hatte einen Vertrag bei Mobilcom, der zum 18.9. endet, den ich rechtzeitig vorher gekündigt habe, so dass er nicht automatisch verlängert wird.
Jetzt haben sie mir 67 DM +MwSt, als „Abmeldegebühr“ in Rechnung gestellt, für den Aufwand, den sie bei der Abmeldung angeblich haben.
Weiss jemand, ob das zulässig ist, oder ob das nur der Versuch ist, den Doofen am Ende nochmal Geld aus der Tasche zu ziehen??
meines Wissens sollte man mal die Vertragsbedingungen und die AGB zum Beginn des Vertrages prüfen was da drin stand bzw. immer noch steht. DAS ist ausschlaggebend. Eine allg. Aufwandspauschale oder so ist in meinen Augen eher nicht rechtens. Vielleicht bei genaueren Angaben im Recht Brett nachhacken (Crossposting)…
Gruß
H.
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Diese Situation…
…hatte ich bei MobilCom genauso erlebt. Die Abmeldegebühr war schon Vertragsbestandteil bei Vertragsabschluß. Und auf die Erfüllung hatte MobilCom auch bestanden. Weniger dürfte es sich um die Erstattung des Aufwandes handeln, die ein Kunde durch das Verlassen der Gesellschaft verursacht. Eher tippe ich auf ein - allerdings probates - Mittel zur „Kundenbindung“. Ärgerlich war’s dennoch.
Es gibt dazu bereits einige Gerichtsurteile! In den meisten Fällen wurde zu Gunsten des Kunden entschieden, allerdings gab es auch Fälle in denen der Provider lediglich die Gebühr dem Kunden weiterberechnete die er ebenfalls an den Netzbetreiber bei eine Deaktivierung zahlen muss. Wenn Du zahlen solltest, solltest Du dazu auch auf alle Fälle vermerken dass Du dies nicht aufgrund einer rechtlichen Grundlage machst. Oder Du schreibst schon vorher mal ein Briefchen dass Du die Sache einem Anwalt gibst sollten Sie die Gebühr weiterhin berechnen.
mir ist vor ein paar Jahren bei Mobilcom das gleiche passiert. Ich habe mir im Internet das passende Urteil rausgesucht. Ich habe ein Schreiben mit Hinweis auf dieses Urteil verfasst und gleichzeitig eine Frist zur Rückerstattung der Gebühren gesetzt, andersfalls mit der Einschaltung meines Anwaltes gedroht.
14 Tage später war die Gebühr wieder auf meinem Konto.
Die versuchens einfach immer wieder. Es gibt eben halt genug Schafe, die sich noch nicht mal trauen, einen Brief zu schreiben.
Aktuell - BGH
Hab gestern in den Nachrichten gehört, daß zur Zeit eine Entscheidung des BGHs über die Rechtmäßigkeit der Gebühr aussteht.
Bis dahin sollte man Zahlungen nur mit dem Vermerk „unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ vornehmen.
Dies erleichtere die Geltendmachung von Ansprüchen nach einem für die Kunden positiven Urteil.