Hallo,
ich gehe für (mindestens) ein Jahr nach China, um dort zu arbeiten. Hier in Deutschland bin ich bei meinen Eltern gemeldet. Sollte ich mich für diese Zeit abmelden? Bringt es irgendwelche Nachteile mit sich, wenn ich hier gemeldet bin?
Ich habe gehört, dass ich mich aus steuerlichen Gründen nicht abmelden muss, weil der Wohnsitz und die Steuer nicht zusammenhängt. Stimmt das?
In China muss ich auf jeden Fall gemeldet sein. Kann ich zwei Wohnsitze haben? Oder wird Deutschland dann zum Zweitwohnsitz und damit Zweitwohnungssteuer oder sowas fällig?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Lisa
Nach den deutschen Meldegesetzen muss man sich (z. B. in Berlin ab 3 Monaten) ab einem bestimmten Aufenthalt im Ausland abmelden! Das ist gesetzlich so vorgeschrieben.
Nachteile die es mit sich bringt sich NICHT abzumelden, wären Geldstrafen die locker bis zu 5.000 EUR gehen können.
Es ist folglich kein persönlicher Entscheidungsspielraum gegeben. Geht man für länger als 3 Monate weg so ist man gesetzlich dazu verpflichtet sich abzumelden!
MfG und viel Spaß und Erfolg in China…
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Da frag ich am besten mal beim Einwohneramt nach, wie lang diese Frist in Bayern ist.
Vielen Dank und viele Grüße!
Hallo Lisa,
leider bin ich hier teilweise überfragt. Ich weiß nur soviel sicher:
Bisher hatten die Gemeindeverwaltungen die Lohnsteuerkarten ausgegeben - das entfällt künftig. Maßgeblich für das Finanzamt ist die neue persönliche Steuer-Identifikationsnummer. Insofern ist die Meldung bei der Gemeinde unerheblich. Falls Steuerpflicht vorliegt, braucht das Finanzamt aber eine Kontaktadresse.
Ansonsten ist die Meldung eines Wohnsitzes oft mit Gebühren verbunden, z.B. bei der Taxierung der Müllabfuhr-Grundgebühr etc. - diese hängt davon ab, wieviele Personen in einem Haushalt wohnen bzw. gemeldet sind. Da empfliehlt sich dann schon das Abmelden. Man kann sich ja später wieder anmelden.
Weiter: Ist man gemeldet, steht man auch in den Wahlregistern. Mit der Abmeldung verliert man dann auch zumindest das kommunale aktive Wahlrecht.
Inwieweit ein Staatsangehöriger, der ein Jahr ins Ausland zieht, für diese Zeit behörlich erreichbar sein muß und daher auch einen Wohnsitz haben muß, weiß ich nicht genau (rein logisch müßte er es) - da würde ich aber einmal die Stadtverwaltung kontaktieren (Einwohnermeldeamt) und nachfragen - die wiessen das am besten und sind obendrein zur Beratung verpflichtet.
MfG,
M.SChwenkglenks
Vielen Dank für die Antwort, ich werde einfach morgen mal beim Einwohneramt nachfragen!
Beste Grüße!