Abmelden jobcenter eberswalde und neu anmelden jobcenter berlin marzahn

hallo!!
ich habe eine überbetriebliche arbeit aufgenommen on berlin und habe ein wohnungsangebot vorliegen auch in berlin.meine sachbearbeiterin beim jobcenter eberswalde meinte ich soll zum jobcenter in berlin gehen und mich da anmelden auch wegen der wohnung aber muss ich mich nicht erstmal beim jb eberswalde abmelden um mich in berlin anzumelden???

kann ich nicht genau sagen, aber es wäre logisch und ich denke auch oder bin mir fast sicher, das der umzug von eberswalde gezahlt werden muß, da ein job einen umzug notwendig macht und da denke ich das dann die abmeldung erfolgen muß und die neue anmeldung in berlin

Ich kann leider nicht helfen.

Ich kann leider nicht helfen.

kein problem aber ich bin mir fast sicher das ich mich erst abmelden muss und dann in berlin neu anmelden muss brauch halt nur die bescheidigung der abmeldung

kann ich nicht genau sagen, aber es wäre logisch und ich denke auch oder bin mir fast sicher, das der umzug von eberswalde gezahlt werden muß, da ein job einen umzug notwendig macht und da denke ich das dann die abmeldung erfolgen muß und die neue anmeldung in berlin

hab ich mir auch so gedacht das ich mich ja abmelden muss als erstes und dann in berlin alles neu machen muss trotzdem danke für die info

Hallo,
leider kann die Frage nicht beantworten, da ich nur Experte in Bezug auf die Anmeldung von Patenten, Marken und Designs bin.
Sorry!
Gruß
patmade

Nein. Erstmal bei der neuen Stelle anmelden, weil die eventuell auch für Umzugskosten aufkommen und abmelden bei der alten Stelle würde ich mich erst, wenn der Umzug erledigt ist. Man kann ja vorab bei der alten Stelle schon mal angeben, ab wann man nicht mehr dort sein wird. Gegebenenfalls kann die neue Stelle dann auch Unterlagen von der alten Stelle anfordern.

Hallo,

nein die Sachbearbeiterin hat recht, melde Dich beim Job Center in Berlin, die geben Dir dann die Formulare die Du brauchst.
Wenn Du dich in Eberswalde Abmeldest, kann Dein Anspruch erlöschen.

Hallo,

nein die Sachbearbeiterin hat recht, melde Dich beim Job Center in Berlin, die geben Dir dann die Formulare die Du brauchst.
Wenn Du dich in Eberswalde Abmeldest, kann Dein Anspruch erlöschen…

Hallo Anfrager,

leider oder Gott sei Dank, da ich darin keine Erfahrung habe, kann ich nicht weiter helfen.
Ich halte die Jobcenter für Handlanger der Politik, die die moderne Sklaverei höchst eigennützig auf Kosten der Niegriglohnempfänger ausnützen. Gesetzlich legitimierte Nutznieser einer wirtschaftlichen Katastophe, die im Chaos enden wird.Helfers Helfer von Lobbyisten die Menschen ohne Lobby gnadenlos ausnutzen. Vom Verdienst der Jobcenter will ich gar nicht reden.

Willi Bichler

Richtig !

Das ursprüngliche Jobcenter muss ersteinmal den Umzug genehmigen. Mit der offiziellen Umzugsgenehmigung gehst Du dann ins JC des neuen Wohnortes (Berlin) und meldest Dich da an. Dann schickt der Ansprechpartner des neuen JC eine Mail an den alten, dass er den Fall übernommen hat.

Der Ansprechpartner darf einem Umzug eigentlich aber nur dann zustimmen wenn er beruflich begründbar ist und die Arbeitsstelle nicht innerhalb von 75 Minuten erreicht werden kann!

(Sonst würden sich nämlich alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den Großstädten sammeln im Irr-Glauben dass es dort mehr Arbeit gäbe und die dortigen Kassen unendlich belasten.) Und der JC-Kunde darf nur umziehen, wenn Die UrsprungsARGE das genehmigt. Also Umzugs-Genehmigung ausdrucken lassen und in Berlin mit dem neuen Wohnungsangebot anmelden, dann ist alles gut!

Du solltest dir zuerst mal von der Wohnung in Berlin einen Mietvertrag (nch nicht unterschrieben) Mietvertrag geben lassen.Damit gehst du dann zur Arge in dort und lässt dir diese genehmigen!
Wenn du umgezogen bist, stellst du dann in Berlin einen Neuantrag auf ALG II Leistungen!Hierzu benötigst du die Anmeldungsbestätigung vom Einwohnermeldeamt!

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Freundliche Grüße aus Bayern

Hallo,

da muss etwas schief gelaufen sein. Ich kann nur bei Patentanmeldungen usw. helfen, jedoch nicht bei der hier anstehenden Frage.
Sorry - Grüsse Bazoobi.

Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Richtig ist, dass Sie gut beraten sind, von sich aus mit dem durch Ihren Umzug bedingten neu zuständigwerdenden Job-Center in Berlin vom geplanten Umzug in Kenntnis zu setzen. Unabhängig davon bleibt, dass nach § 22 Abs. 2 SGB II für Ihren Umzug die Behörde des Ortes zuständig bleibt, aus dem Sie wegziehen (wollen), also entsprechend Ihren Ausführungen das Job-Center Eberswalde.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

Ich weiß zwar nicht was eine überbetriebliche Arbeit ist, aber das tut auch nix zur Sache. Grundsätzlich muss man sich beim Bezug von AlgII seinen Umzug genehmigen lassen. Das machst du in der Stadt, wo du jetzt wohnst. Hast du die Zustimmung, gehst du zur Zuzugsstadt und stellst da nen neuen Antrag, bzw. informierst du dich, was die Wohnung kosten darf usw.

Uuups, hier war noch eine Anfrage, die ich wohl übersehen habe.
Sorry, ich war im Urlaub. Ich hoffe, Dein Problem hat sich inzwischen erledigt.

Gruß,
Rainer

keine Ahnung was die von dir will. Das Jobcenter Berlin kann erst für dich tätig werden, wenn du da gemeldet bist.