Hallo,
Ist es für meine Mitbewohnerin möglich, sich von der GEZ abzumelden, wenn ich als Wohnungsvorstand angegeben bin und selber aufgrund von Bafög befreit bin?
Freue mich auf eine Antwort
Hallo,
Ist es für meine Mitbewohnerin möglich, sich von der GEZ abzumelden, wenn ich als Wohnungsvorstand angegeben bin und selber aufgrund von Bafög befreit bin?
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Hallo Simon,
Deine Mitbewohnerin kann sich bei der GEZ jederzeit abmelden, sofern sie keine Rundfunkgeräte besitzt und auch keine betreibt. Die Abmeldung muß eine gewisse vorgeschriebene Form beinhalten. Nicht alle Abmeldegründe werden akzeptiert.
Hier gilt es sich zu informieren.
Ehemalige Teilnehmer können z. B. ihre Rundfunkgeräte dem Wertstoffhof zuführen, weil sie nicht mehr funktionieren. Die GEZ muss das Argument akzeptieren.
Dies gilt jedoch nur noch bis 31.12.2012. Es ist auch nicht verpflichtend, sich die Beiträge abbuchen zu lassen. Die meisten tun es trotzdem. Also sollten sie sich auch nicht über die Gebühren beschweren. Sie machen es den Gebührenabzockern ja geradezu bequem an die Gelder zu kommen.
Ab 1.1.2013 gilt ein neues Gesetz. Dann sind nicht mehr die Geräte gebührenpflichtig sondern die Wohnung wird beitragspflichtig. Dabei spielt es keine Rolle ob ein TV Gerät oder ein Radio in der Wohnung ist.
Die Gebühr wird dann zum „Haushaltsbeitrag“. Rechtlich sehr zweifelhaft.
Ich habe bereits dagegen beim Staatsgerichtshof Einspruch erhoben, weil der Beitrag gegen etliche Grundgesetzartikel verstößt. Wer Interesse hat, kann den Einspruchstext bei mir anfordern. Ich sende ihn jedoch nur per direktes e-mail zu. +
[email protected]
Das kommt darauf an. In dem Fall seit ihr eine Gemeinschaft und wenn eurer Einkommen zu hoch ist, bezahlt ihr GEZ.
Seid ihr ein Paar oder eine WG.
Als Paar müßt ihr einen neuen Antrag stellen.
Als WG, kann sich der zweite Bewohner abmelden, wenn keine Geräte vorhanden sind. Bitte beachten, Nachweispflicht der Abmeldung (Einschreiben mit Rückanwortschein, oder Fax mit Protokoll)
Viel Erfolg -Gruss Barbara Natzschka
Bei einem Partner wäre es möglich - da muss nur einer die gemeinsamen Geräte bezahlen. Bei Mitbewohner bin ich mir nicht sicher. Klar sollte sein, wenn nur ein TV-Gerät im ganzen Haushalt vorhanden ist, und der Teilnehmer kann befreit werden, dürfte kein Zweiter für das Gerät zahlen müssen. Allerdings müsste der Mitbewohner sein Radio, PC, Autoradio bezahlen (nach aktuellem Stand - Änderung ab 2013)
Schönen Abend noch.