Abmeldepflicht 10.klasse ?

hey
muss man sich nach der 10.klasse gymn. bei der schule abmelden sobald man die schule erfolgreich abgeschlossen hat
?eigentlich nicht oder weil die schulpflicht nach 10 jahren beendet ist.somit entscheidet man selbst,ob man freiwillig abitur machen will oder arbeiten geht.
ich versteh nicht wieso die schule folgendes wissen möchte
Abmeldegrund:
neue schule:
etc…
bei realschule musste ich das net machen.(ich frage hier im namen eines freundes)

das ist doch laut gesetz nirgends vorgeschrieben denen mitzuteilen zur welchen schule man geht und wieso …oder?

hey

Hi!

Soweit ich weiß, geht das Gymnasium davon aus, dass du nach der 10.weitermachst.

Man soll sich auch vorher irgendwo melden, dass man den Realschulabschluss (den hätte man nach der 10.) haben möchte, wie genau das funktioniert weiß ich nicht, aber den Realschulabschluss hat man dann nicht, man bekommt aber die mittlere Reife (oder so) bestätigt.

Wenn man das nicht macht bekommt man (in NRW) ein Abgangszeugnis, damit kann man sich aufm Arbeitsmarkt aber schonmal nen Platz im Flur des Arbeitsamtes reservieren…

Kann mir also nur vorstellen dass das da steht um evtl. noch ein entsprechendes Zeugnis zu bekommen (wenn man die Schule wechselt ist das ja kein Abschluss, wenn man danach arbeiten gehen will, braucht man ein Abschlusszeugnis etc. pp).

lg
Kate

Hi,

?eigentlich nicht oder weil die schulpflicht nach 10 jahren
beendet ist.

das ist nicht unbedingt in jedem Bundesland so.

Also nach Abgang von der Schule und vor Vollendung des 18. Ljes besteht evtl. Berufsschulpflicht.

Wie das in deinem Bundesland geregelt ist steht hier als Übersicht, bzw. im jeweiligen Schulgesetz des Landes.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht

Ich musste damals auch noch 1 oder 2 x wö. in die Berufsschule.
Allerdings gelang es mir damals mit einem kleinen Trick, mich davon befreien zu lassen :wink:

Gruß Marion

ja ich wollte nur wissen ob man in nrw dafür eine begründung nennen muss oder die anschrift der neuen schule.
man kann doch eine abmeldung schreiben mit dem hinweis das man sich weiterhin in der schulding befindet.

oder meint ihr,die fragen einfach so aus spass nach der weiteren schulischen laufbahn

ja ich wollte nur wissen ob man in nrw dafür eine begründung
nennen muss oder die anschrift der neuen schule.

Hallo,

die Anschrift der neuen Schule brauchen die schon. Da wird naemlich die Schuelerakte hingeschickt.

Falls es darum geht, dass man seine Geschichte nicht mitnehmen will - das geht nicht. Die neue Schule braucht die Schuelerakte zur Aufnahme.

Gruss
Elke

Hi!

oder meint ihr,die fragen einfach so aus spass nach der
weiteren schulischen laufbahn

Nochmal!!
Ich denke, die Fragen deswegen:
10 (Berufsschulpflicht bis zum 18. Lebensjahr)
(§§ 37,38 SchulG NRW)

Das schrieb ich ja bereits in meinem obigen Artikel :wink:
Da du nun dein Bundesland genannt hast…

In der 10. Klasse ist man eher selten schon 18, also werden die das vermutlich wegen der Berufsschulpflicht wissen wollen.

Marion

ahso schulakte?
wird auf dem berufskolleg keine neue akte erstellt?
immerhin haben die all möglichhe persondaten verlangt religion etc,name eltern etc…

wenn man keine abmeldung zur jetzigen schule macht,jedoch das neue berufskolleg besuchen wird dann passiert doch nix schlimmes oder?
die schulen werden das sicherlich untereiander regeln

Lebst du auf der Flucht oder welches Problem hast du?
Wenn du dich gar nicht abmeldest hast du kein Abschlusszeugnis sondern ein ganz normales Zeugnis der 10. Klasse… und ob man sich damit bewerben kann bei nem Berufskolleg da bin ich mir nicht so sicher.

lg Kate

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Moin Abram,

wenn man keine abmeldung zur jetzigen schule macht,jedoch das
neue berufskolleg besuchen wird dann passiert doch nix
schlimmes oder?
die schulen werden das sicherlich untereiander regeln

du hast es, so scheint’s, immer noch nicht begriffen. Marion hat es in ihrem 2. posting (oben) schon im prinzip gesagt, aber für dich noch mal in aller klarheit:
es gibt:

  1. die allgemeine schulpflicht an allgemeinbildenden schulen ( HS, RS, GY u.a.), dauer: NEUN schulbesuchsjahre. daraus ergibt sich die konsequenz, daß dein 10. schuljahr am gymnasium bereits eine freiwillige veranstaltung deinerseits ist.
  2. bis zur vollendung des 18. lebensjahres bzw. bis zum abschluß einer berufs- o.ä. ausbildung besteht die berufsschul- oder eine gleichgeartete schulpflicht. d.h. du hast dich dann bei der alten schule ab- und bei der neuen anzumelden. die weiterleitung der schülerakte ist u.a. erforderlich, um gewisse zugangsvoraussetzungen nachweisen zu können.
    ALLES KLAR?

gruß uwe

Moin Abram,

noch eine ergänzung dazu:

daraus ergibt
sich die konsequenz, daß dein 10. schuljahr am gymnasium
bereits eine freiwillige veranstaltung deinerseits ist.

m.w. sind die gymnasien in verschiedenen bundesländern - von HH weiß ich es bestimmt, da meine neffen davon betroffen waren - durch die KMK verpflichtet worden, am ende der 10. klasse eine abschlußprüfung, in den anforderungen vergleichbar mit der realschulabschlußprüfung, durchzuführen. von dem ergebnis dieser abschlußprüfung hängt dann der übergang auf die gymnasiale oberstufe ab. sollte das der hintergrund deiner frage sein?
dann wäre auch deine besorgnis wegen der weiterleitung der schülerakte verstehbar.

gruß uwe

Hallo,

abgesehen davon, was dir andere schon geschrieben haben:

immerhin haben die all möglichhe persondaten verlangt religion
etc,name eltern etc…

Die Schülerakte (nicht Schulakte) enthält wesentlich mehr als deine Anschrift, Geburtsdatum und die Namen deiner Eltern - das steht auf dem Stammblatt, die erste SEite sozusagen.

In der Schülerakte ist deine Schullaufbahn verzeichnet. Da sind alle ZEugnisse drin und offizielle Eintragungen in die Schülerakte (wenn du einen Preis gewonnen hast oder so, meist aber eher die negativen Sachen, also Fehlverhalten). In den meisten Schulen wird da eigentlich alles gesammelt, das sind dann die inoffiziellen Einträge, was so im Schülerleben schriftlich festgehalten wird: längere Abwesenheiten, Atteste, auch Berichte über Vorfälle (so dass man darauf später zurückgreifen kann).

Gruß
Elke

1 Like

@uwe
jaja habs verstanden,schulpflicht bis zum 18.lebensjahr
mir geht es daraum,ob man einfach schreiben kann
hiermit melde ich mich ab. punkt aus fertig.
ohne angabe neuer schule etc.

@kate
mit einem normalen zeugnis,jedoch ohne eines richtigen abschlusszeugnises der 10.klasse eines gymn. wird man nicht am berufskolleg angenommen?
alles klar lol
sowas cooles hab ich noch nie gehört ^^