Abmeldepflicht bei Auszug

Hallo Forum,

Person A besitzt eine Eigentumswohnung. Diese wurde von Person A bewohnt bis zum 31.07.2008. Person B (zugezogen aus dem Ausland) wohnte bis zum 10.10.2008 in dieser Wohnung, hat ein auf diese Adresse ein Kleingewerbe angemeldet welches wohl nicht mehr betrieben wird. Zusätzlich hat Person B ein KFZ gekauft und zahlt brav seine KFZ Steuer und Versicherung in Deutschland. Zudem hat Person B hier ein Bankkonto.
Person ist also schon seit fast 2 Monaten wieder zurück im Ausland mit Auto.
Person A möchte aber jetzt die Wohnung an Person C vermieten und möchte dass Person B sich ordnungsgemäß abmeldet, sein Gewerbe abmeldet, das KFZ ummeldet ins Ausland und das Konto aufgibt.
Natürlich ist das ein Aufwand für Person B und das will vermieden werden.

Jetzt die Fragen:

  1. Wenn Person die Wohnung an Person C vermietet, wie wird denn verfahren wenn plötzlich die Briefe von Versicherung, Finanzamt, Bank etc. an Person B nicht ankommen. Person A kann ja Person B nicht zumuten dass sie für Person C die Briefe sammelt.
  2. Was passiert einer Person B (Ausländer), wenn sie seine Wohnung nicht abmeldet?
  3. Könnte es passieren dass die Polizei plötzlich bei meinem Mieter steht und fragt nach Person B?
  4. Sonst noch etwas was Person A oder B passieren kann?

Danke für Eure Antworten

Person A möchte aber jetzt die Wohnung an Person C vermieten
und möchte dass Person B sich ordnungsgemäß abmeldet, sein
Gewerbe abmeldet, das KFZ ummeldet ins Ausland und das Konto
aufgibt.

Hallo Gregor,
warum möchte A das alles? ABgemeldet habe ich mich niemals irgendwo, höchstens bei Umzug ANgemeldet. Und wenn das Gewerbe/Auto/Konto von B nicht abgemeldet werden, was für ein Problem hat A damit? Wäre ja noch schöner, wenn A vorschreiben könnte welche/wieviele/ob überhaupt Konten/Kfz/Firmen auf B laufen dürfen/können/müssen…

Jetzt die Fragen:

  1. Wenn Person die Wohnung an Person C vermietet, wie wird
    denn verfahren wenn plötzlich die Briefe von Versicherung,
    Finanzamt, Bank etc. an Person B nicht ankommen. Person A kann
    ja Person B nicht zumuten dass sie für Person C die Briefe
    sammelt.

(du hast B und C vertauscht)
Wenn C seinen Namen am Briefkasten anbringt, geht Post für B ins Leere. „Unbekannt verzogen“, „Empfänger unbekannt“ oder „Zustellung nicht möglich“.
Anteil Person A: Null

  1. Was passiert einer Person B (Ausländer), wenn sie seine
    Wohnung nicht abmeldet?

Soviel, wie wenn Person A, C oder Z sich nicht ABmeldet: NIX

  1. Könnte es passieren dass die Polizei plötzlich bei meinem
    Mieter steht und fragt nach Person B?

Du meinst sicherlich, ob die Polizei bei Person C (Mieter in Whg von Person A) nach B (Ex-Mieter) fragt?
Ja, da die letzte Meldeadresse von Person B die aktuelle Meldeadresse von C ist. Oder sollte das ne Fangfrage werden?!

  1. Sonst noch etwas was Person A oder B passieren kann?

Blutsturz, Knöchelprellung, Autounfall, Lottogewinn… Ja, da kann noch einiges auf A und B zukommen.

Danke für Eure Antworten

Hm… Vielleicht präzisierst Du Deine Beweggründe für die komischen Fragen nochmal?

Gruß
jartUl
(IANAL)