Abmeldepflicht in D bei Umzug in EU-Land?

Ab wann muss sich jemand abmelden?

Muss ein Rentner, der vorhat, für ein bis 1,5 Jahre in ein anderes Land der EU zu gehen, z. B. Griechenland, um Urlaub zu machen, sich hier abmelden?

MOD: Titel archivtauglich gemacht

[MOD] Vollzitat erneut entfernt

Hallo,

melderechtlich gesehen muss man sich nur abmelden, wenn die bisherige Wohnung in Deutschland aufgegeben wird. Also, wenn die Wohnung leer geräumt und beispielsweise weitervermietet wird.
Wenn die Wohnung weiterhin bestehen bleibt, gelegentlich in den 1½ Jahren genutzt wird und davon auszugehen ist, dass nach Rückreise wieder dort eingezogen wird, besteht keine Abmeldepflicht.

Gruß

Matthias

P. S.: Ob es Meldepflichten bei Krankenkasse, Versicherungen etc. gibt, ist möglich, unabhängig davon, was das Einwohnermeldeamt angeht.
Als Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis muss man sich beim Ausländeramt melden, weil sonst evtl. der Aufenthaltstitel erlischt.