Abmeldung aus Deutschland bei Umzug ins Ausland

Hallo,
ich habe mal eine Frage.

Diese Frage bezieht sich auf einen fiktiven Fall.

Wenn man sich aus Deutschland abmeldet und ins Ausland zieht, muss man sich dann bei dem Einwohnermeldeamt abmelden, wo man seine letzte Melde-Adresse hatte? Oder geht das auch woanders?

Und jetzt noch eine vielleicht etwas komische Frage:
Woher weiß der Staat, dass man wirklich aus DE weg ist?
Was würde passieren, wenn die Person sich weiterhin im Land aufhält?

(Dieser letzte Teil ist lediglich für einen Mobilfunkvertrag relevant. Aus diesem kann man wohl angeblich eher „aussteigen“ wenn man eine Abmeldungs- und (!) Anmeldungsbescheinigung aus dem neuen Land vorlegt.
Ich frage mich lediglich, ob nicht eine Abmeldungsbescheinigung ausreichen würde.

LG
Lini

Hallo

Diese Frage bezieht sich auf einen fiktiven Fall.

Wenn man sich aus Deutschland abmeldet und ins Ausland zieht,
muss man sich dann bei dem Einwohnermeldeamt abmelden, wo man
seine letzte Melde-Adresse hatte? Oder geht das auch woanders?

… Umzügen innerhalb Deutschlands nicht mehr erforderlich sich abzumelden. Es genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes, die die bisherige Meldebehörde verständigt.

Wird die Hauptwohnung ins Ausland verlegt, bleibt die Pflicht zur Abmeldung wie bisher bestehen. Ebenso ist eine Nebenwohnung abzumelden, wenn sie aufgegeben wird.

Vergisst man das Abmelden wird man automatisch, von Amts wegen abgemeldet.

Gruss vonsales

Hallo,

Vergisst man das Abmelden wird man automatisch, von Amts wegen
abgemeldet.

Gruss vonsales

Aber nur wenn´s auffällt…!
Manche Leute bleiben jahrelang gemeldet, weil weiterhin die Post zustellbar ist (z.B. eltern wohnen noch dort und nehmen Post entgegen).

Gruss Sid

Danke für die Antwort.

Ich meinte das aber eher so:
Was ist, wenn die Person die Abmeldungsbescheinigung auf jeden Fall benötigt?
Kann man sich dann nur in der Gemeinde abmelden, wo man zuletzt gewohnt hat oder geht das auch in einer anderen Gemeinde?
(Das bezieht sich auf den Umzug ins Ausland!)

Die Fragen beziehen sich weiterhin auf einen fiktiven Fall.

Hi,

Die Abmeldung der Hauptwohnung ins Ausland, kann nur bei der Hauptwohnungs-Gemeinde durchgeführt werden.

Gruss Sid

Hi Sid,

ich danke dir.

Eine Frage hätte ich noch: Weißt du, wie lange vor der Ausreise das passieren müsste? Bzw. wann spätestens?

Diese Frage bezieht sich auf einen fiktiven Fall.

hallo,

also in Bayern (jedenfalls in Nürnberg) ist die Abgabe der Abmeldung mit Erhalt der abgestempelten Abmeldebestätigung 1 Woche vor dem Auszugstermin möglich. Die tatsächliche Berücksichtigung im Melderegister (Computereintrag) erfolgt aber erst zum tatsächlichen Auszugsdatum.
Also: Auszugsdatum z.B. 23.07.2009 -> am 16.07.09 kann man zur Meldebehörde gehen, das Formular abgeben und erhält die Meldebestätigung. Der Computereintrag kann aber erst am 23.07.09 erfolgen, da das Computersystem eine Meldung in die Zukunft nicht kennt.

Gruss Sid

Hi Sid,

dankeschön!

LG
Lini