Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Diese Frage bezieht sich auf einen fiktiven Fall.
Wenn man sich aus Deutschland abmeldet und ins Ausland zieht, muss man sich dann bei dem Einwohnermeldeamt abmelden, wo man seine letzte Melde-Adresse hatte? Oder geht das auch woanders?
Und jetzt noch eine vielleicht etwas komische Frage:
Woher weiß der Staat, dass man wirklich aus DE weg ist?
Was würde passieren, wenn die Person sich weiterhin im Land aufhält?
(Dieser letzte Teil ist lediglich für einen Mobilfunkvertrag relevant. Aus diesem kann man wohl angeblich eher „aussteigen“ wenn man eine Abmeldungs- und (!) Anmeldungsbescheinigung aus dem neuen Land vorlegt.
Ich frage mich lediglich, ob nicht eine Abmeldungsbescheinigung ausreichen würde.
LG
Lini