Guten Mrogen alwosa,
mein Freund (englischer Staatsbürger)lebt seit Juni 2011 in Deutschland.) Er hat einen festen Wohnsitz in Deutschland. Am 01.01.2013 ist er für vier Monate ins Ausland gereist.
Ist eine „vorrübergehende Abmeldung“ aus dem Melderegister der Stadt möglich? Gibt es irgendwelche Konsequenzen, wenn er abgemeldet ist? Ich frage deswegen, weil er sonst für den Auslandsaufenthalt Krankenkassenbeiträge bezahlen muß.
vielen Dank für die Antwort
raja