Abmeldung aus Deutschland

Guten Mrogen alwosa,

mein Freund (englischer Staatsbürger)lebt seit Juni 2011 in Deutschland.) Er hat einen festen Wohnsitz in Deutschland. Am 01.01.2013 ist er für vier Monate ins Ausland gereist.

Ist eine „vorrübergehende Abmeldung“ aus dem Melderegister der Stadt möglich? Gibt es irgendwelche Konsequenzen, wenn er abgemeldet ist? Ich frage deswegen, weil er sonst für den Auslandsaufenthalt Krankenkassenbeiträge bezahlen muß.

vielen Dank für die Antwort

raja

Hallo,
bei der Meldebehörde kann er sich jederzeit ab- und anmelden. Das hat mit der Krankenversicherung nichts zu tun, sondern nur damit, ob er eine Wohnung bewohnt oder nicht.

Die Frage nach der Krankenversicherung ist eine krankenversicherungsspezifische Frage, keine verwaltungsrechtliche.

alwosa