Abmeldung bei Gebrauchtwagenverkauf?

Hallo,

ich möchte „meinen“ alten Wagen verkaufen und habe ihn bereits inseriert. Seitdem ich seit drei Tagen nur irgendwelche zwielichten Gestalten zu Gehör/Gesicht bekommen habe, bin ich mir bei der ganzen Sache nicht mehr ganz so sicher. Im Grunde, war das ja klar, da der Wagen nur noch bis Ende des Monats TÜV und AU hat. Meine Bedenken sind gerade, dass man nicht sichergehen kann, dass das Auto nach dem Verkauf auch wirklich abgemeldet wird. Selbst wenn man die Nummernschilder behalten könnte und die Leute den Wagen mit einem Transporter abholen, müssen sie ihn ja nicht zwangsläufig auch ordnungsgemäß abmelden, oder? Wenn ich das richtig verstanden habe, bliebe ich in diesem Fall ein Jahr lang auf der KFZ-Steuer sitzen, wenn die Käufer (wegen falscher Adresse etc) nicht greifbar sind.
Mittlerweile bin ich dermaßen unsicher, dass ich auf den Verkauf verzichten möchte und den 20-Jahre-alten Golf (der eigentlich noch gut fährt) eher an den Schrotthändler gebe als an diese Heinis, die einen zuschwallen und den Wagen erst nach Polen fahren wollen und danach, klar doch, mit den Originalen Nummernschildern zurückkommen würden, um hier An- und Abmeldegebühren zu umgehen. Ich habe sie nach Hause geschickt. Wie kann ich sicherstellen, dass eine Abmeldung auch tatsächlich erfolgen wird? Selbst stilllegen kann ich den Wagen in der Stadt kaum, da ich keine Garage habe, oder gibt es da irgendwelche Möglichkeiten?

Eine zweite Frage: Der Wagen ist auf meinen Vater zugelassen. Der wohnt in Niedersachsen, während ich hier mit dem Wagen in Berlin bin. Er hat mir allerdings eine Verkaufsvollmacht zugeschickt. Wen würde ich nun als Verkäufer auf dem Kaufvertrag ausgeben. Mich oder meinen Vater und ich unterschreibe dann i.A.?

Besten Dank für jeden Rat,

Alex

Hallo,

nutze die Suche. Wurde hier schon hundertbillionenmal durchdiskutiert: NIEMALS angemeldetes Fahrzeug verkaufen. Punkt.

gruß
dennis

Hallo,

natürlich meldest Du den Wagen selber ab!!!
Du kannst höchstens noch nach der Probefahrt damit warten bzw. die Probefahrt zur Zulassungsstelle machen.
Allerdings gehe ich davon aus, dass Du bei einem Wagen (fast) ohne HU über jeden Euro froh sein kannst, den Du noch dafür bekommst.

Selbst wenn man die Nummernschilder behalten
könnte und die Leute den Wagen mit einem Transporter abholen,
müssen sie ihn ja nicht zwangsläufig auch ordnungsgemäß
abmelden, oder?

Selbst wenn sie es wollten, sie könnten es nicht einmal, wenn sie keine Kennzeichen haben.

Selbst stilllegen kann ich den
Wagen in der Stadt kaum, da ich keine Garage habe, oder gibt
es da irgendwelche Möglichkeiten?

Stellplatz mieten. Ob sich das lohnt, kann ich Dir nicht sagen.
Denke aber daran, dass Du den Wagen eh in Kürze abmelden musst, wenn die HU erst mal abgelaufen ist.

Eine zweite Frage: Der Wagen ist auf meinen Vater zugelassen.
Der wohnt in Niedersachsen, während ich hier mit dem Wagen in
Berlin bin. Er hat mir allerdings eine Verkaufsvollmacht
zugeschickt. Wen würde ich nun als Verkäufer auf dem
Kaufvertrag ausgeben. Mich oder meinen Vater und ich
unterschreibe dann i.A.?

Wenn Du schon eine Vollmacht hast, warum willst Du Dich selber im Kaufvertrag eintragen? Was dabei genau zu beachten ist, da frage am besten mal im Rechtsbrett nach.
Allerdings würde ich darauf spekulieren, dass in diesem Fall der Käufer sich auch nicht besser auskennt. Sollte also so klappen.

Viel Erfolg beim Verkauf
Guido

Stellplatz mieten. Ob sich das lohnt, kann ich Dir nicht
sagen.
Denke aber daran, dass Du den Wagen eh in Kürze abmelden
musst, wenn die HU erst mal abgelaufen ist.

Stellplatz mieten wird sich wohl in der Tat nicht lohnen. Kostenlose Stellplätze für diesen Zweck kenne ich auch nicht. Was wäre, wenn ich den Wagen zum Käufer fahre (sofern er eine Garage oder einen Hof hat) und ihn dann abmelde? Hat allerdings einen Haken: ich müsste wohl den Verkauf auf jeden Fall vorher abschließen, bzw. das Geld erhalten, sonst könnte es ja sein, dass der Käufer nach der Abmeldung letztendlich weniger zahlen will und dann ein gutes Druckmittel hat – nämlich einen stillgelegten Wagen auf seinem Grundstück. Oder kann man das im Kaufvertrag festhalten, etwa mit dem Zusatz: Der Verkäufer verpflichtet sich zur Abmeldung des KFZ. Hmmm, irgendwie klingt das aber dann nach dem umgekehrten Fall, so dass der Käufer dann mir vertrauen müsste.

Überhaupt: Brauche ich von meinem Vater ggf. für den Zweck der Abmeldung eine gesonderte Vollmacht? Dann müsste ich die mir nämlich ganz schnell mal von ihm faxen lassen.

Und noch eine Sache: Ich suche hier gerade nach dem Notfallplan. Wenn alle Stricke reißen, würde ich den Wagen halt zu einem Verwerter bringen und mir die Entsorgung bestätigen lassen. Gibt es da Adressen, wo das kostenlos oder kostengünstig läuft? Ich bin im Internet auf folgende Seite gestoßen: http://www.schrottauto24.de/index.php
Kennt das jemand? Was ist davon zu halten?

Hi Alex,

vergiss alles, was Du über Abmelduung im Zuge eines Fz-Verkaufs gehört hast, auch was der ADAC von sich gibt ist Stumpfsinn (=> „Verkaufsmitteilung an die Zulassungsstelle“ und „… Kfz-Versicherung“).

Schließe einen Kaufvertrag und schreibe da rein als letzten Passus:

„Erklärung zur bestehenden Kfz-Versicherung: Der Käufer kündigt hiermit den bestehenden Versicherungsvertrag mit Frist von 3 Tagen ab Tag der Fahrzeugübergabe.“

Hintergrund: die Kfz-Haftpflichtversicherung geht bedingungsgemäß auf den Käufer über, nur er und der Versicherer können kündigen. Durch die vom Käufer abgegebene (Unterschrift !!) Erklärung wird die Versicherung wirksam gekündigt. Der Versicherer hebt den Vertrag auf und zeigt die Beendigung der Versicherungsdeckung bei der Zulassungsstelle an. Der (neue) Halter muss dann aktiv werden… durch den gültigen Kaufvertrag bist Du als bisheriger Halter aus dem Schneider.

WICHTIG: lasse Dir vom Käufer eine Kopie des Pers-Ausweises (bei Ausländern: Reisepass) geben, und vergleiche auch mit dem Originaldokument.

Durch die vom Käufer abgegebene (Unterschrift !!) Erklärung wird
die Versicherung wirksam gekündigt. Der Versicherer hebt den Vertrag
auf und zeigt die Beendigung der Versicherungsdeckung bei der
Zulassungsstelle an. Der (neue) Halter muss dann aktiv werden…
durch den gültigen Kaufvertrag bist Du als bisheriger Halter aus dem
Schneider.

Gilt das dann tatsächlich auch für die KFZ-Steuer? Wie ich gehört habe, müsste ich die ein Jahr lang weiterbezahlen (das wären über 300 €), wenn der Wagen nicht abgemeldet oder umgemeldet wird. Ist dem so?

Das ist Quatsch. Aus der Steuerpflicht kommst Du durch den Kaufvertrag raus (der ist ja der Nachweis, dass das Fz nicht mehr in Deinem Besitz ist).

Und das gute ist ja: durch den von mir skizierten Prozess wird die Zwangsstillegung des Fahrzeuges eingeleitet!! Lediglich bei Verkäufen bzw. Ausfuhren ins Ausland könnte das langwierig (bzw. unmöglich?) werden. Das ist hier der Fall, aber definitiv dann nicht mehr Dein Problem.

Hallo,

„Erklärung zur bestehenden Kfz-Versicherung: Der Käufer
kündigt hiermit den bestehenden Versicherungsvertrag mit Frist
von 3 Tagen ab Tag der Fahrzeugübergabe.“

Und was ist, wenn der Käufer innerhalb dieser 3 Tage einen Unfall verursacht? Dann hat man richtig Ärger.
Auch die Sache mit der KFZ-Steuer ist nicht einfach. Solange das Auto nicht gefunden wird (die netten Außendienstmitarbeiter Deiner Stadt/Gemeinde werden sicherlich nicht dafür 100km weit zum Käufer fahren), ist auch die Zwangsstilllegung nicht einfach erledigt. Und wenn Du richtig Pech hast und nicht gleich ein neues Auto zulässt, kann es sogar passieren, dass die Zulassungsstelle eine weitere Zulassung auf Deinen Namen untersagt, weil Du als Halter noch einen offenen Betrag beim Fiskus hast.

Also, ohne wenn und aber: Niemals ein Auto zugelassen abgeben!!!
Es gibt genug andere Wege.
Gerade in diesem Fall gehe ich eh davon aus, dass den Wagen nur jemand kaufen wird, der einen Trailer bzw. Überführungskennzeichen hat.

Beste Grüße
Guido

Hallo noch mal,

Stellplatz mieten wird sich wohl in der Tat nicht lohnen.
Kostenlose Stellplätze für diesen Zweck kenne ich auch nicht.

Also bei uns kosten Stellplätze am Stadtrand um die 10 Euro im Monat. Solltest Du in einer Innenstadt wohnen, lohnt sich evlt. eine Fahrt an den Stadtrand.

Überhaupt: Brauche ich von meinem Vater ggf. für den Zweck der
Abmeldung eine gesonderte Vollmacht?

Nein, Abmelden kann jeder, der Brief, Schein und Kennzeichen hat.

Und noch eine Sache: Ich suche hier gerade nach dem
Notfallplan. Wenn alle Stricke reißen, würde ich den Wagen
halt zu einem Verwerter bringen und mir die Entsorgung
bestätigen lassen. Gibt es da Adressen, wo das kostenlos oder
kostengünstig läuft? Ich bin im Internet auf folgende Seite
gestoßen: http://www.schrottauto24.de/index.php
Kennt das jemand? Was ist davon zu halten?

Kommt darauf an, wo die nächste Filiale von denen ist. Wenn Du 100km fahren musst (oder die so weit zu Dir fahren), wird sich das finanziell sicherlich nicht lohnen. Frage einfach mal bei Schrottplätzen in Deiner Umgebung an.

Aber vorher: Biete das Auto auf den allgemein bekannten online-Seiten an. Wenn sich nicht pro Tag mindestens 10 Leute melden, dann ist der Preis zu hoch.
Eigentlich müsstest Du so das Fzg. innerhalb einer Woche los sein.

Beste Grüße
Guido

Hallo Guido,

Du hast keine Ahnung in dem Thema, stimmt’s ?!

Zunächst mal ist ein Unfall in den 3 Tagen kein Problem: die Autohaftpflicht ist ja übergegangen auf den Käufer, Dein Versicherer reguliert also den Schaden und belastet NICHT Deinen SFR (denn Du hast den Verkauf ja angezeigt, nicht wahr? Kannst Du sogar „anschließend“ machen, ändert eigentlich nichts).

Aus der Steuer und allen weiteren Verpflichtungen kommst Du gegen Vorlage des Kaufvertrages… musst die Kopie nur an das Fin-Amt und an die Zulassungsstelle schicken (es gibt auch einen Daten-/Infoaustausch, ich würde es aber selbst in die Hand nehmen).

Und das mit der Zwangsstillegung ist tatsächlich so, es liegt nämlich ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Und stell Dir vor: wenn Du in München wohnst, und eine Entführung in Hamburg anzeigst, setzen sich die Polizisten in Hamburg tatsächlich in Bewegung… wohl gemerkt: die Polizisten, nicht die Dame in der Telefonzenetrale, mit der Du telefoniert hast. So ist es auch bei der Stillegung, das Ordnungsamt Deiner Stadt hat damit nichts (mehr) zu tun.

Moin,

Zunächst mal ist ein Unfall in den 3 Tagen kein Problem: die
Autohaftpflicht ist ja übergegangen auf den Käufer, Dein
Versicherer reguliert also den Schaden und belastet NICHT
Deinen SFR (denn Du hast den Verkauf ja angezeigt, nicht wahr?
Kannst Du sogar „anschließend“ machen, ändert eigentlich
nichts).

Solange der Käufer aber nicht greifbar ist (und wenn das Auto exportiert wird ist das in der Regel so), nützt Dir das Null.
Und die in der Zeit anfallenden Strafzettel? Schon mal daran gedacht?

Aus der Steuer und allen weiteren Verpflichtungen kommst Du
gegen Vorlage des Kaufvertrages… musst die Kopie nur an das
Fin-Amt und an die Zulassungsstelle schicken (es gibt auch
einen Daten-/Infoaustausch, ich würde es aber selbst in die
Hand nehmen).

Denkste. Aus der Steuerpflicht kommt man nur durch die ordnungsgemässe Ab-/Ummeldung raus. Unterlässt dies der Käufer siehts düster aus.
Der letzte Halter ist immernoch der Verkäufer.

Und das mit der Zwangsstillegung ist tatsächlich so, es liegt
nämlich ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor.
Und stell Dir vor: wenn Du in München wohnst, und eine
Entführung in Hamburg anzeigst, setzen sich die Polizisten in
Hamburg tatsächlich in Bewegung… wohl gemerkt: die
Polizisten, nicht die Dame in der Telefonzenetrale, mit der Du
telefoniert hast. So ist es auch bei der Stillegung, das
Ordnungsamt Deiner Stadt hat damit nichts (mehr) zu tun.

Und Du gehst scheinbar immer davon aus das sich Käufer an Verträge halten und natürlich der angegebene Wohnsitz im Personalausweis stimmt? Wenn aber nicht?

Sorry, aber dann scheinst Du nicht viel Erfahrung mit dem Verkauf von KFZ und dem daraus resultierenden Ärger zu haben.
Autos verkauft man niemals zugelassen.

Gruss Jakob

Moin,

Das ist Quatsch. Aus der Steuerpflicht kommst Du durch den
Kaufvertrag raus (der ist ja der Nachweis, dass das Fz nicht
mehr in Deinem Besitz ist).

Dsas ist Unsinn. Die Steuerpflicht endet mit der Abmeldung, vorher nicht. Ob Du das Fahrzeug noch besitzt ist völlig egal.

Und das gute ist ja: durch den von mir skizierten Prozess wird
die Zwangsstillegung des Fahrzeuges eingeleitet!! Lediglich
bei Verkäufen bzw. Ausfuhren ins Ausland könnte das langwierig
(bzw. unmöglich?) werden. Das ist hier der Fall, aber
definitiv dann nicht mehr Dein Problem.

Solange das Fahrzeug aber nicht zwangsstillgelegt ist zahlst Du.
Und natürlich, es ist sein Problem.
Du hast das in der Praxis noch nicht mitgemacht, oder?

Gruss Jakob

Hallo Masch,

Du hast keine Ahnung in dem Thema, stimmt’s ?!

Nicht ganz, ich verbringe beruflich jeden Tag einige Zeit in der Zulassungsstelle und höre fast täglich solchen Fällen.
„Ich habe ja einen Kaufvertrag…“ und hinterher kommt das böse Erwachen.

Beste Grüße
Guido

Solange der Käufer aber nicht greifbar ist (und wenn das Auto
exportiert wird ist das in der Regel so), nützt Dir das Null.
Und die in der Zeit anfallenden Strafzettel? Schon mal daran
gedacht?

Der Versicherungsvertrag geht auf den Käufer über, unabhängig davon, wer das ist und wo er/sie wohnt. Er muss auch nicht „greifbar“ sein. So etwas gibt es in D, Stichwort Verkehrsopferschutz, glaub es oder glaub es nicht.

Denkste. Aus der Steuerpflicht kommt man nur durch die
ordnungsgemässe Ab-/Ummeldung raus. Unterlässt dies der Käufer
siehts düster aus.
Der letzte Halter ist immernoch der Verkäufer.

Meines Wissens genügt der Nachweis des Verkaufs, aber da irre ich mich tatsächlich möglicherweise (was ich in der Versicherungsfrage ausschließe :smile: )
Die Eigenschaft des Halters ist übrigens gesetzlich nicht definiert, das wäre also dann atatsächlich eine spannende Frage.

Und Du gehst scheinbar immer davon aus das sich Käufer an
Verträge halten und natürlich der angegebene Wohnsitz im
Personalausweis stimmt? Wenn aber nicht?

Du vermischst hier offenbar die Erfüllung des Kaufvertrages mit der Kündigung der Versicherung. Wenn der Käufer den passus unterschreibt, ist der Versicherungsvertrag wirksam gekündigt - da gibt es dann nichts mehr zu erfüllen.

Sorry, aber dann scheinst Du nicht viel Erfahrung mit dem
Verkauf von KFZ und dem daraus resultierenden Ärger zu haben.
Autos verkauft man niemals zugelassen.

Habe in meinem Leben 3 Autos verkauft… und tatsächlich niemals Ärger, weil ich es wie oben beschrieben gemacht habe.

Ich frage mich, woher Ihr Eure Erkenntnisse habt, speziell die Probleme mit Unfällen durch den Erwerber… ?! Aber das wäre offtopic

Solange das Fahrzeug aber nicht zwangsstillgelegt ist zahlst
Du.
Und natürlich, es ist sein Problem.
Du hast das in der Praxis noch nicht mitgemacht, oder?

Doch habe ich. Zugegeben: an inländische Erwerber.

Nur der Vollständigkeit sei nochmal darauf hingewiesen: natürlich kann der Verkäufer vorher das Fz abmelden. Dass das die einfachste Variante ist, habe ich nie bestritten.
Trotzdem geht es anders, und das war ja die Frage.

Moin,

Der Versicherungsvertrag geht auf den Käufer über, unabhängig
davon, wer das ist und wo er/sie wohnt. Er muss auch nicht
„greifbar“ sein. So etwas gibt es in D, Stichwort
Verkehrsopferschutz, glaub es oder glaub es nicht.

Richtig, aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Die Knöllchen gehen an Deine Adresse. Schön, Du kannst dann jedesmal den Kaufvertrag kopieren und Einspruch erheben.
Ich verkaufe das Auto abgemeldet und spare mir den Ärger.

Denkste. Aus der Steuerpflicht kommt man nur durch die
ordnungsgemässe Ab-/Ummeldung raus. Unterlässt dies der Käufer
siehts düster aus.
Der letzte Halter ist immernoch der Verkäufer.

Meines Wissens genügt der Nachweis des Verkaufs, aber da irre
ich mich tatsächlich möglicherweise (was ich in der
Versicherungsfrage ausschließe :smile: )
Die Eigenschaft des Halters ist übrigens gesetzlich nicht
definiert, das wäre also dann atatsächlich eine spannende
Frage.

Nö, so spannend ist das nicht.

Und Du gehst scheinbar immer davon aus das sich Käufer an
Verträge halten und natürlich der angegebene Wohnsitz im
Personalausweis stimmt? Wenn aber nicht?

Du vermischst hier offenbar die Erfüllung des Kaufvertrages
mit der Kündigung der Versicherung. Wenn der Käufer den passus
unterschreibt, ist der Versicherungsvertrag wirksam gekündigt

  • da gibt es dann nichts mehr zu erfüllen.

Ja, und genau darum geht es doch. Versicherung macht Meldung an das Verkehrsamt, das kein Versicherungsschutz mehr besteht. Bei wem stehen sie auf der Matte? Richtig, bei Dir, weil Du der letzte eingetragene Halter bist. Auch hier zückst Du wieder den Kaufvertrag und bist vorerst raus… bis zur nächsten Woche.

Sorry, aber dann scheinst Du nicht viel Erfahrung mit dem
Verkauf von KFZ und dem daraus resultierenden Ärger zu haben.
Autos verkauft man niemals zugelassen.

Habe in meinem Leben 3 Autos verkauft… und tatsächlich
niemals Ärger, weil ich es wie oben beschrieben gemacht habe.

Dann hast Du Glück gehabt. Wer garantiert Dir dass die Anschrift im Personalausweis des Käufers stimmt? Niemand.
Und schon geht das Theater los. Solange dann niemand dranzukriegen ist wendet sich die Behörde wieder an den zuletzt bekannten Halter.

Ich frage mich, woher Ihr Eure Erkenntnisse habt, speziell die
Probleme mit Unfällen durch den Erwerber… ?! Aber das wäre
offtopic

Nein. Denn auf die Gefahren hinzuweisen, die ein Verkauf eines noch zugelassenen Fahrzeugs mit sich bringt, ist wichtig.
Ein Beispiel:
Mein Briuder verkaufte seinen Wagen. Alles ok, Kaufvertrag, Personalausweis zeigen lassen, gut.
Nur leider wohnte der Käufer dort schon lange nicht mehr. Neuer Wohnsitz unbekannt.
Nun ging das Spiel wie von mir oben beschrieben los.
Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der Versicherungsvertrag war gekündigt, das Auto aber nicht umgemeldet und auch nicht neu versichert.
Da nützt es auch nichts wenn der Versicherungsvertrag auf den Käufer übergeht. Der muss nämlich sehr wohl „greifbar“ sein wenn er die Rechnungen nicht zahlt.
Jede Woche wieder: Knöllchen, Polizei vor der Tür wegen Zwangsstillegung etc.
Jedesmal den Kaufvertrag vorgelegt und das Spiel begann kurze Zeit später von neuem.
Die Behörden verstehen es nämlich nicht, selbst wenn man es denen dreimal erklärt. Nächster Sachbearbeiter weiss nix und es geht erneut von vorn los.
Das Drame wurde erst beendet nachdem das Auto meines Bruders, das zwischenzeitlich zur Fahndung ausgeschrieben war, in einem Zigeunerlager in Flensburg bei einer Routinekontrolle auftauchte.
Fazit: Fast 1 Jahr nichts als Ärger mit den Behörden.
Ok, ein extremes Beispiel. Aber das Risiko ist immer drin wenn man ein noch zugelassenes Auto verkauft. Erst recht wie im Ursprungspost so eine alte Kiste. Die werden gern genommen für fingierte Unfälle.
Das alles kann man sich aber recht einfach ersparen:
Erst abmelden, dann verkaufen.

Gruss Jakob

Moin,

Nur der Vollständigkeit sei nochmal darauf hingewiesen:
natürlich kann der Verkäufer vorher das Fz abmelden. Dass das
die einfachste Variante ist, habe ich nie bestritten.
Trotzdem geht es anders, und das war ja die Frage.

Natürlich geht es anders. Aber das Risiko ist enorm grösser dabei auf die Schnautze zu fallen. Und ergänzend zu meinem obigen Posting könnte ich Dir Dutzende andere Beispiele nennen.
Die Welt ist schlecht :wink:
Glaubs mir.

Gruss Jakob

Hallo!

HIer sind schon ein paar Träumer unterwegs, Junge, Junge…

Inseriere die alte Gurke in der örtlichen Wochenzeitung und lasse sie vom Exporteur abholen. Wenn Ihr das Geschäft mit Kaufvertrag abgeschlossen habt, meldest Du die Kiste ab.
Er kann sie sich dann am nächsten Tag abholen. Währenddessen stellst Du das Ding auf der Straße ab und fertig. Für 2 Tage interessiert das niemanden.
Der Käufer muss sich selbst darum kümmern, wie er die Kiste von Dir weg bekommt.
Zerbreche Dir nicht seinen Kopf.
Mit Unterzeichnung des Kaufvertrages durch ihn ist die Kiste sein Problem, sollte er sie nicht abholen.
Brief gegen Geld (!!!) gibt es erst bei Abholung.
Bargeld immer direkt durch den Käufer auf Dein Konto einzahlen lassen -> Falschgeldrisiko.

Und noch einmal: man verkauft Autos nur abgemeldet, außer sie werden bei einem seriösen Händler in Zahlung gegeben!
Die beiden Male, die ich nicht darauf geachtet hatte, ging es schief. Du musst definitiv die KfZ-Steuern bezahlen, während das Auto auf Dich zugelassen ist. M.W. für mindestens 1 Jahr. Du hast dann zwar die Möglichkeit, Dir den Betrag vom Käufer zurückzuholen, was jedoch ein recht wertloser Titel sein dürfte.

Lasse Dir hier also keinen Unfug erzählen.

Grüße,

Mathias

Ich bin den Wagen jetzt los, ordentlich abgemeldet ist er auch und das Geld ist auch echt. :wink: Nächstesmal spar ich mir den Druck und verkaufe so ein altes Auto rechtzeitig, dann hat man einfach mehr Möglichkeiten. Aber brauche ich erstmal gar kein Auto mehr.

Besten Dank an alle, die hier geantwortet haben.

Alex