Moin,
Der Versicherungsvertrag geht auf den Käufer über, unabhängig
davon, wer das ist und wo er/sie wohnt. Er muss auch nicht
„greifbar“ sein. So etwas gibt es in D, Stichwort
Verkehrsopferschutz, glaub es oder glaub es nicht.
Richtig, aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Die Knöllchen gehen an Deine Adresse. Schön, Du kannst dann jedesmal den Kaufvertrag kopieren und Einspruch erheben.
Ich verkaufe das Auto abgemeldet und spare mir den Ärger.
Denkste. Aus der Steuerpflicht kommt man nur durch die
ordnungsgemässe Ab-/Ummeldung raus. Unterlässt dies der Käufer
siehts düster aus.
Der letzte Halter ist immernoch der Verkäufer.
Meines Wissens genügt der Nachweis des Verkaufs, aber da irre
ich mich tatsächlich möglicherweise (was ich in der
Versicherungsfrage ausschließe
)
Die Eigenschaft des Halters ist übrigens gesetzlich nicht
definiert, das wäre also dann atatsächlich eine spannende
Frage.
Nö, so spannend ist das nicht.
Und Du gehst scheinbar immer davon aus das sich Käufer an
Verträge halten und natürlich der angegebene Wohnsitz im
Personalausweis stimmt? Wenn aber nicht?
Du vermischst hier offenbar die Erfüllung des Kaufvertrages
mit der Kündigung der Versicherung. Wenn der Käufer den passus
unterschreibt, ist der Versicherungsvertrag wirksam gekündigt
- da gibt es dann nichts mehr zu erfüllen.
Ja, und genau darum geht es doch. Versicherung macht Meldung an das Verkehrsamt, das kein Versicherungsschutz mehr besteht. Bei wem stehen sie auf der Matte? Richtig, bei Dir, weil Du der letzte eingetragene Halter bist. Auch hier zückst Du wieder den Kaufvertrag und bist vorerst raus… bis zur nächsten Woche.
Sorry, aber dann scheinst Du nicht viel Erfahrung mit dem
Verkauf von KFZ und dem daraus resultierenden Ärger zu haben.
Autos verkauft man niemals zugelassen.
Habe in meinem Leben 3 Autos verkauft… und tatsächlich
niemals Ärger, weil ich es wie oben beschrieben gemacht habe.
Dann hast Du Glück gehabt. Wer garantiert Dir dass die Anschrift im Personalausweis des Käufers stimmt? Niemand.
Und schon geht das Theater los. Solange dann niemand dranzukriegen ist wendet sich die Behörde wieder an den zuletzt bekannten Halter.
Ich frage mich, woher Ihr Eure Erkenntnisse habt, speziell die
Probleme mit Unfällen durch den Erwerber… ?! Aber das wäre
offtopic
Nein. Denn auf die Gefahren hinzuweisen, die ein Verkauf eines noch zugelassenen Fahrzeugs mit sich bringt, ist wichtig.
Ein Beispiel:
Mein Briuder verkaufte seinen Wagen. Alles ok, Kaufvertrag, Personalausweis zeigen lassen, gut.
Nur leider wohnte der Käufer dort schon lange nicht mehr. Neuer Wohnsitz unbekannt.
Nun ging das Spiel wie von mir oben beschrieben los.
Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der Versicherungsvertrag war gekündigt, das Auto aber nicht umgemeldet und auch nicht neu versichert.
Da nützt es auch nichts wenn der Versicherungsvertrag auf den Käufer übergeht. Der muss nämlich sehr wohl „greifbar“ sein wenn er die Rechnungen nicht zahlt.
Jede Woche wieder: Knöllchen, Polizei vor der Tür wegen Zwangsstillegung etc.
Jedesmal den Kaufvertrag vorgelegt und das Spiel begann kurze Zeit später von neuem.
Die Behörden verstehen es nämlich nicht, selbst wenn man es denen dreimal erklärt. Nächster Sachbearbeiter weiss nix und es geht erneut von vorn los.
Das Drame wurde erst beendet nachdem das Auto meines Bruders, das zwischenzeitlich zur Fahndung ausgeschrieben war, in einem Zigeunerlager in Flensburg bei einer Routinekontrolle auftauchte.
Fazit: Fast 1 Jahr nichts als Ärger mit den Behörden.
Ok, ein extremes Beispiel. Aber das Risiko ist immer drin wenn man ein noch zugelassenes Auto verkauft. Erst recht wie im Ursprungspost so eine alte Kiste. Die werden gern genommen für fingierte Unfälle.
Das alles kann man sich aber recht einfach ersparen:
Erst abmelden, dann verkaufen.
Gruss Jakob