Abmeldung beim Arbeitsamt

Guten Tag,
während meines Studiums als Ingenieur arbeitete ich in einem Altenheim. Da ich mein Studium in Oktober beendet habe, habe ich meine Arbeit gekündigt und als arbeitssuchend angemeldet. Ich habe deswegen eine Sperrung bekommen. Leider habe ich bis heute keine Arbeit in meinem Bereich gefunden. Heute hatte ich einen Termin beim Arbeitsamt. Da ich nicht mehr in Altenheime arbeiten möchte, da diese Arbeit für mich sehr unangenehm war, wurde ich von dem Arbeitsamt abgemeldet.
Darf das Arbeitsamt so was machen? Oder kann ich es widersprechen?
Viele Grüße und danke.

Petja

Hallo Petka,

was genau bedeutet „abgemeldet“, was steht auf dem Bescheid, wie ist er begründet?

Und wie genau hast Du dem Arbeitsamt mitgeteilt, dass Du nicht mehr in Altenheimen arbeiten möchtest? Hast Du Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgenbelehrung abgelehnt und wenn ja, wie viele? Hast Du formlos geschrieben, dass Du nicht mehr uneingeschränkt, sondern nur für ausgewählte Tätigkeiten zur Verfügung stehst?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Darf das Arbeitsamt so was machen?

Keine Antwort wegen Mißachtung FAQ 1129

Oder kann ich es
widersprechen?

Steht doch im Bescheid der AA wenn die Frist nicht abgelaufen ist.

Gruß
Otto

Widerspruch gegen einen Bescheid geht immer; Frist sollte in der Rechtsbehelsbelehrung des Bescheides selbst stehen; wenn die fehlt oder unvollständig ist, kannst du dir erstmal Zeit lassen.

Ob und inwieweit die Aufgabe eines solchen Jobs sanktionierbar ist, hängt von vielen Umständen ab.

Es gibt Konstellationen, da wäre es rechtmäßig, und andere, in denen es nicht rechtmäßig wäre.

Dass man jemanden aus der Vermittlung rausnimmt, nur weil er eine bestimmte Arbeit nicht ausführen will (oder möglicherweise kann - dürfte keine Problem sein, sich das attestieren zu lassen) -, wäre, sofern man ansonsten der Vermittlung uneingeschränkt zur Verfügung steht (z.B. im Rahmen des absovierten Studiums) zumindest so fragwürdig, dass ich persönlich immer in den Widerspruch gehen würde (aber das ist nur meine Meinung).

Und zudem muss man es ja nicht bei einem Widerspruch belassen. Wozu gibt es Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerden oder Anzeigen (z.B. wegen Rechtsbeugung, Nötigung …). Aber dazu sollte der Sachverhalt schon klar sein … bei diieser Klarsicht hilft in der Regel ein Anwalt. :wink: