Hallo Jinjin,
wenn man seit 7 Monaten ALG bezieht, kann man sich trotzdem einfach abmelden?
Ja
Das heißt, dass man kein ALG mehr beziehen möchte
Dabei sollte man aber bedenken dass dann auch keine Krankenversicherung mehr bezahlt wird. Man müsste sich also selber (mit den entsprechenden Kosten) krankenversichern (Pflicht) wenn man nicht über eine Familienversicherung versichert werden kann.
Auch nicht ganz unwichtig könnte es sein dass dann die Zeit der Arbeitslosigkeit bei der Rentenversicherung nicht mit angerechnet wird. Obwohl während der Arbeitslosigkeit keine Beiträge mehr (war früher anders) in die Rentenversicherung eingezahlt werden, zählt die Zeit der Arbeitslosigkeit aber trotzdem als Beitragszeit. Dass könnte unter Umständen wichtig für den Eintritt in die Rente sein. Wenn man aber kein ALG bezieht, wird die Arbeitslosenzeit auch nicht als Beitragszeit für die Rente gezählt.
Muss an das Arbeitslosengeld dann zurückzahlen?
Nein, Arbeitslosengeld das man bis dahin zu Recht bezogen hat, braucht man nicht zurück zu zahlen. Aber sollte es bei der Abmeldung zu zeitlichen Überschneidungen mit der Überweisung kommen, dann muss das zuviel gezahlte ALG zurückgezahlt werden.
Gruß
N.N