Abmeldung des Arbeitslosengeldes

Hallo,
wenn man seit 7 Monaten ALG bezieht, kann man sich trotzdem einfach abmelden?
Das heißt, dass man kein ALG mehr beziehen möchte, da man persönliche andere Verpflichtungen hat und nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Muss an das Arbeitslosengeld dann zurückzahlen?
LG
Jinjin

Bundesland: Bremen
Grund: Pflege eines Verwandten (z.B.)

Hallo Jinjin,

wenn man seit 7 Monaten ALG bezieht, kann man sich trotzdem einfach abmelden?

Ja

Das heißt, dass man kein ALG mehr beziehen möchte

Dabei sollte man aber bedenken dass dann auch keine Krankenversicherung mehr bezahlt wird. Man müsste sich also selber (mit den entsprechenden Kosten) krankenversichern (Pflicht) wenn man nicht über eine Familienversicherung versichert werden kann.

Auch nicht ganz unwichtig könnte es sein dass dann die Zeit der Arbeitslosigkeit bei der Rentenversicherung nicht mit angerechnet wird. Obwohl während der Arbeitslosigkeit keine Beiträge mehr (war früher anders) in die Rentenversicherung eingezahlt werden, zählt die Zeit der Arbeitslosigkeit aber trotzdem als Beitragszeit. Dass könnte unter Umständen wichtig für den Eintritt in die Rente sein. Wenn man aber kein ALG bezieht, wird die Arbeitslosenzeit auch nicht als Beitragszeit für die Rente gezählt.

Muss an das Arbeitslosengeld dann zurückzahlen?

Nein, Arbeitslosengeld das man bis dahin zu Recht bezogen hat, braucht man nicht zurück zu zahlen. Aber sollte es bei der Abmeldung zu zeitlichen Überschneidungen mit der Überweisung kommen, dann muss das zuviel gezahlte ALG zurückgezahlt werden.

Gruß
N.N

Hallo,

Obwohl während der Arbeitslosigkeit keine
Beiträge mehr (war früher anders) in die Rentenversicherung
eingezahlt werden,

Das lese ich hier anders: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…
Was ist an meiner Lesart falsch?

zählt die Zeit der Arbeitslosigkeit aber
trotzdem als Beitragszeit.

Nicht „Arbeitslosigkeit“ sondern „Bezug von Alg“

Gruß
Otto

Gruß
Otto

Hallo Otto,

Das lese ich hier anders: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_2F7DE1…
Was ist an meiner Lesart falsch?

da ließt du nichts falsch. Da muss ich zugeben dass ich leider einen Fehler gemacht habe. Ich bin irrtümlich von ALG2 ausgegangen (warum, kann ich noch nicht mal sagen). Aus dem Beitrag von „missjinjin“ geht aber eindeutig hervor, dass es hier nicht um ALG2 sondern um ALG geht. Somit hast du natürlich vollkommen Recht, Sorry.

zählt die Zeit der Arbeitslosigkeit aber trotzdem als Beitragszeit.

Nicht „Arbeitslosigkeit“ sondern „Bezug von Alg“

Auch da hast du Recht. Allerdings würde ich nicht soweit gehen zu sagen dass ich da etwas falsches geschrieben habe, denn am Ende des entsprechenden Absatzes hatte ich ja noch angefügt „Wenn man aber kein ALG bezieht, wird die Arbeitslosenzeit auch nicht als Beitragszeit für die Rente gezählt“. In sofern sehe ich meine Aussage in diesem Punkt nicht als falsch, sondern höchstens als unglücklich ausgedrückt an.

Guten Rutsch und ein frohes neues Jahr
N.N