Hallo,
ist es möglich, ein Kfz abzumelden und eine Woche später ohne Eigentümerwechsel/ Besitzerwechsel wieder anzumelden oder gibt es Gesetze, die das verbieten?
Dank & Gruß
René
Hallo,
ist es möglich, ein Kfz abzumelden und eine Woche später ohne Eigentümerwechsel/ Besitzerwechsel wieder anzumelden oder gibt es Gesetze, die das verbieten?
Dank & Gruß
René
Hallo,
das ist natürlich möglich.
Die Versicherung wirst du so aber nicht wechseln können.
Gruß
tycoon
Hallo,
mir erschließt sich nicht, was bringen soll, aber natürlich kann man ein Fzg ab- und ein paar Tage darauf wieder anmelden. Warum sollte das verboten sein ??
Grüße, M
ist es möglich, ein Kfz abzumelden und eine Woche später ohne Eigentümerwechsel/ Besitzerwechsel wieder anzumelden
Der Versicherungsvertrag bleibt aber 6 Monate lang erhalten. Den kann man nur über einen Eigentümerwechsel aushebeln.
ist es möglich, ein Kfz abzumelden und eine Woche später ohne Eigentümerwechsel/ Besitzerwechsel wieder anzumelden
Der Versicherungsvertrag bleibt aber 6 Monate lang erhalten.
Den kann man nur über einen Eigentümerwechsel aushebeln.
Danke, das war das, was ich wissen wollte.
Dank & Gruß
René
hallo,
Der Versicherungsvertrag bleibt aber 6 Monate lang erhalten.
Den kann man nur über einen Eigentümerwechsel aushebeln.
also falls hier die versicherung gewechselt werden soll, sind es 18 monate (die zeit der ruheversicherung), an sonsten ist ein versicherungsnehmerwechsel notwendig. ein halterwechsel bringt nix. außer gebühren bei der zulassungsbehörde.
mfg
snake
also falls hier die versicherung gewechselt werden soll, sind es 18 monate
Sicher ? Bei uns wird intern immer von 6 Monaten gesprochen. 18 Monate würde doch auch keinen Sinn machen, weil innerhalb dieses Zeitraumes eine reguläre Kündigung möglich ist.
hiho,
Sicher ?
gaaaanz sicher ^^, ich löse mindestens eine doppelversicherung aller zwei wochen, in der der vn diesen „trick“ versucht hat, auf diese art und weise.
Bei uns wird intern immer von 6 Monaten gesprochen.
die sind wegen dem sf wichtig. nach 6 monaten unterbrechung wird oft nicht weiter gestuft.
18 Monate würde doch auch keinen Sinn machen, weil innerhalb
dieses Zeitraumes eine reguläre Kündigung möglich ist.
sicher, aber dazu muß der vn auch rechtzeitig zum ablauf kündigen. und das wird auch oft nicht gemacht.
mit dem erfolg: vn meldet ab, wünscht abrechnung wegen angeblichem verkauf, kündigt nicht => alter vertrag lebt bei wiederzulassung auf.
snake
Hallo snake,
Danke für die Fortbildung.
Gruß
Nordlicht