Abmeldung einer Firma

Hallo, wie muss man vorgehen wenn man seine Firma e.K., die momentan als Nebengewerbe angemeldet ist, komplett auflösen will? Ist ein HR-Austrag erforderlich? Was kostet das? Danke schon mal.

Ist ein HR-Austrag erforderlich?

Nachfrage:
Ist die e.K. ein Ist-Kaufmann oder ein Kann-Kaufmann?

Wie soll der Warenbestand abgewickelt werden?

Gewöhnlich meldet man die Auflösung beim Amtsgericht des Wohnsitzes an.
Der HR-Austrag folgt dann automatisch einem Prozedere.
Wenn man erst einmal eingetragen ist und sich der Umstand ergibt, dass man in der Zwischenzeit aufgrund des Geschäftsumfanges eintragungspflichtig geworden ist, dann kann man sich nicht „mal eben“ wieder austragen lassen.

Siehe dazu auch meine Frage nach dem Ist-Kaufmann.

Hier ist das komplette Handelsgesetzbuch:
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/BJNR002190897…

Schönen Gruß

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Der e.K. ist ein Kann-Kaufmann.

Es gibt auch keinen Warenbestand mehr, der abgewickelt werden muss. Letzter Umsatz war in 2008.

Aber ein HR-Austrag muss so oder so erfolgen, oder?

Mit welchen Kosten muss man da rechnen?

Vielen Dank nochmal.

Hallo,

es kommt auf den Geschäftswert an. Hier werden die Kosten wohl bei 150,-- Euro liegen. Unter Umständen kann man sich auch von den Kosten befreien lassen.

Genau kann man das hier nachlesen:
Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
http://www.gesetze-im-internet.de/kosto/index.html#B…

Noch ein interessanter Link:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/untern…

Auch die Auflösung und Liquidation einer Gesellschaft muss zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden ebenso wie die Löschung der Firma.

Schönen Gruß

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