Abmeldung Finanzamt bei Auslandsaufenthalt nötig?

Ein freiberuflicher Künstler plant, von Mitte April 2014 bis Mitte April 2015 für ein Jahr in den Niederlanden zu wohnen und von dort aus in dieser Zeit weiter künstlerisch tätig zu sein. Ist es zwingend erforderlich, dass er in dieser Zeit beim deutschen Finanzamt seine Tätigkeit abmeldet und nach einem Jahr wieder anmeldet oder kann er trotz Wohnsitz im Ausland seine Tätigkeit weiter über das deutsche Finanzamt abwickeln?

Servus,

auch wenn ein Wohnsitz und ein Atelier in D während der Zeit aufrechterhalten wird, während der der Künstler in den NL lebt und arbeitet, liegt das Besteuerungsrecht für seine Einkünfte, die er in den NL erzielt, bei den NL. Das lässt sich nicht beim deutschen Fiskus „abwickeln“ - es fragt sich allerdings, ob Ihre Majestät tatsächlich einen Inspecteur auf das Hausboot schicken wird, auf dem der Künstler weilt, um festzustellen, ob er dortselbst Einkünfte erzielt, oder vielleicht doch erst, wenn er wieder in D ist.

Ab- und anmelden muss er sich beim deutschen Fiskus nicht, weil er in beiden Jahren auch in D unbeschränkt steuerpflichtig ist und auch in D Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt (nämlich vor und nach dem Aufenthalt in NL).

Schöne Grüße

Dä Blumepeder