Abmeldung Religionsunterricht

Hallo,

Und Unterrichten ist keine Übung?

Keine religiöse Übung. Vergleich mal die hiesigen Diskussionen über die Unterscheidung von Religion und Religionswissenschaft und Glauben.

Und rein schulisch argumentiert:
Religion ist ein Fach, das benotet wird. Wenn eine Abmeldung mitten im Halbjahr möglich wäre, könnte jeder Schüler drei Wochen vor dem Zeugnis austreten, wenn er bemerkt, dass er eine schlechte Note kriegen wird.

Und noch rein schulisch: es ist auch nicht möglich, AGs mitten im Halbjahr zu verlassen. Auch hier muss man bis zum Halbjahresende bei der Stange bleiben (oder einen entsprechenden Eintrag im Zeugnis kassieren).

Gruß
Elke

PS: ich schreibe nur für Hessen mit Gewähr

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Hallo,

Was soll der Schulunterricht sonst sein? Für mich ist das eine
religiöse Übung.

Für mich nicht. Es wird schließlich unterrichtet und nicht
gebetet.

Problem hierbei dürfte sein, dass der Unterricht missionarisch geprägt ist. Schließlich wird „…unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.“ Das heißt, es wird nicht Wissen über die Religion(en) vermittelt, sondern es werden die Glaubensgrundsätze der jeweiligen Religion im Unterricht als gegeben angesehen. Insofern dürfte eine Abmeldung jederzeit möglich sein, der Passus im Schulgesetz wäre insofern verfassungswidrig.

Gruß
Ultra

Ich kenne es so, dass man in BW termingebunden wechseln kann, man aber eine Erklärung abgeben muss, dass dies aus „Glaubens- und Gewissensgründen geschieht“.
Ich kenne auch einen Fall, in welchem das Kind aus der Kirche ausgetreten ist, in dieser Situation war der sofortige Austritt aus dem Unterricht möglich.

Hallo,

Und Unterrichten ist keine Übung?

Keine religiöse Übung. Vergleich mal die hiesigen
Diskussionen über die Unterscheidung von Religion und
Religionswissenschaft und Glauben.

Wenn es keine religiöse Übung ist was dann? Ich meine die werden dort nicht zum beten verdammt, ok … , aber lernen sie etwa im ev. Religionsunterricht Dinge über andere Glaubensformen? Nein. Insofern kann man hier noch nichtmals von allgemeiner Religionskunde sprechen sondern von speziell evangelischer was für mich dann wieder in eben diese Richtung geht

Und rein schulisch argumentiert:
Religion ist ein Fach, das benotet wird. Wenn eine Abmeldung
mitten im Halbjahr möglich wäre, könnte jeder Schüler drei
Wochen vor dem Zeugnis austreten, wenn er bemerkt, dass er
eine schlechte Note kriegen wird.

Laut SchulG in NRW ist das möglich (vor den Zeugniskonferenzen)

Und noch rein schulisch: es ist auch nicht möglich, AGs mitten
im Halbjahr zu verlassen. Auch hier muss man bis zum
Halbjahresende bei der Stange bleiben (oder einen
entsprechenden Eintrag im Zeugnis kassieren).

AG’s haben aber einen freiwilligen Charakter, keiner zwingt dich in eine AG. Bis zum 14. Lebensjahr hast du aber keine Wahl bezüglich dem Religionsunterricht, es sei denn deine Eltern melden dich ab

Gruß
Elke

PS: ich schreibe nur für Hessen mit Gewähr

Hallo,

Wenn es keine religiöse Übung ist was dann? Ich meine die
werden dort nicht zum beten verdammt, ok … , aber lernen sie
etwa im ev. Religionsunterricht Dinge über andere
Glaubensformen? Nein. Insofern kann man hier noch nichtmals
von allgemeiner Religionskunde sprechen sondern von speziell
evangelischer was für mich dann wieder in eben diese Richtung
geht

Nirgends habe ich von „allgemeiner Religionskunde“ gesprochen.
Der Unterschied liegt woanders, aber dazu müsstest du dich auf die angesprochenen Diskussionen einlassen.
Es ist im schulischen Sinn ein Schulfach, in dem Wissen über etwas vermittelt wird. Glauben ist nicht Pflicht. Es gibt einen Lehrplan, der erfüllt werden muss.

Und rein schulisch argumentiert:
Religion ist ein Fach, das benotet wird. Wenn eine Abmeldung
mitten im Halbjahr möglich wäre, könnte jeder Schüler drei
Wochen vor dem Zeugnis austreten, wenn er bemerkt, dass er
eine schlechte Note kriegen wird.

Laut SchulG in NRW ist das möglich (vor den
Zeugniskonferenzen)

In Hessen, soweit ich weiß nicht.

Und noch rein schulisch: es ist auch nicht möglich, AGs mitten
im Halbjahr zu verlassen. Auch hier muss man bis zum
Halbjahresende bei der Stange bleiben (oder einen
entsprechenden Eintrag im Zeugnis kassieren).

AG’s haben aber einen freiwilligen Charakter, keiner zwingt
dich in eine AG.

Nein. Aber einmal angefangen, muss man sie fertig machen.

Bis zum 14. Lebensjahr hast du aber keine
Wahl bezüglich dem Religionsunterricht, es sei denn deine
Eltern melden dich ab.

Dennoch gibt es Fristen, schon allein um den Schulbetrieb einigermaßen sortiert zu halten.

Gruß
Elke

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Hallo sportsman,

aber lernen sie
etwa im ev. Religionsunterricht Dinge über andere
Glaubensformen? Nein.

Wenn sich der Lehrer an den Lehrplan halten würde schon:

http://www.bildung-staerkt-menschen.de/service/downl…

Dazu enthalten: Religionen u. Weltanschauungen

Aber stattdessen plappert er ja dauernd diesen Unsinn.

Gruß Motorradmieze

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Hallo,

Problem hierbei dürfte sein, dass der Unterricht missionarisch
geprägt ist.

Das ist nicht das Thema.
Im übrigen machst Du hier eine unzulässige Verallgemeinerung - weder ist das überall so, wie Du das behauptest, noch ist das im Lehrplan so vorgesehen.
Du müsstest also gegen den Lehrer klagen und nicht gegen das Gesetz.
Gruß
loderunner (ianal)

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Unabhängig davon besteht dennoch Glaubensfreiheit und ich
denke kaum, dass die Schule jemanden dazu zwingen kann am
Religionsunterricht teilzunehmen.

Er wurde nicht gezwungen. Er hat sich freiwillig angemeldet (beziehungsweise seine Erziehungsberechtigten).

Da die Religionsausübung genau wie die Religionsnichtausübung grundgesetzlich geschützt ist, wäre es nach deiner Logik erlaubt, sich täglich neu zu entscheiden, ob man dem Religionsunterricht wahrnimmt. Um dieses zu vermeiden, gibt es die in einem anderen Beitrag genannten Modalitäten. Es ist möglich, sich abzumelden. Damit wurde dem grundgesetzlichen Recht auf Nichtteilnahme Rechnung getragen.

Gruß Bombadil2

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Naja, das kann man so aber nicht sagen. Es ist eher im Gegenteil eine Verallgemeinerung, wenn man sagt, der Unterricht sei ja nicht immer missionarisch und die Inhalte hingen auch vom Lehrer ab. Denn diese Tatsache ändert nichts an dem Grundsatz, dass die Inhalte des Unterrichts sowie die Ausbildung der Religionslehrer in den Händen der Kirchen liegen (vgl. den von mir zitierten Passus im Grundgesetz) und der Staat per se keine Einflussmöglichkeit in diesem Fach hat. Das bedeutet, dass der Unterricht automatisch eben nicht wertfrei oder neutral ist, sondern dass darin Glaubensinhalte vermittelt werden bzw. werden könnten. Wenn nun niemand gezwungen werden darf, die Predigt eines Pfarrers anzuhören, dann darf auch niemand zur Teilnahme an diesem Unterricht gezwungen werden.

Im Übrigen denke ich nicht, dass die negative Religionsfreiheit oder die Freiheit, die Konfession zu wechseln, in irgendeiner Weise eingeschränkt werden darf. Meines Erachtens hat jeder Schüler sogar das Recht, drei Minuten nach Unterrichtsbeginn die Teilnahme zu verweigern. Wie das organisatorisch zu bewältigen ist, ist das Problem der Schule.

Gruß
Ultra

Hallo,

ich verstehe, warum du diesen Religionslehrer und seinen Unterricht ablehnst.
Aber wenn ein Erdkundelehrer in seinem Unterricht nicht lehrplankonform unterrichtet (was beim Erdkundeunterricht bestimmt leichter zu beweisen ist, das Reli-Lehrpläne oft Gummikonsistenz haben), dann kann man auch nicht aus Erdkunde austreten. Es gibt andere Wege (schwerere) dagegen vorzugehen, diese führen über Vertrauenslehrer, Elternvertreter, Rektor, Schulamt.

Gruß
Elke

Hallo,

Im Übrigen denke ich nicht, dass die negative
Religionsfreiheit oder die Freiheit, die Konfession zu
wechseln, in irgendeiner Weise eingeschränkt werden darf.

Die ist nicht dadurch eingeschränkt, dass man vier Monate (maximal) am Religionsunterricht teilnehmen muss.
Gruß
Elke

Hallo Elke,

Es gibt andere Wege (schwerere) dagegen
vorzugehen, diese führen über Vertrauenslehrer,
Elternvertreter, Rektor, Schulamt.

Das haben (der Mann ist schon seit 2 Jahrzehnten an dieser Schule) schon etliche Einzelkämpfer versucht. - Leider Erfolglos.
Der Rektor u. das Kollegium stehen zu sehr hinter diesem Mann (aus welchem Grund auch immer).
Das Thema am Elternabend angesprochen (in beisein des Lehrers) haben bis auf zwei Parteien - alle ehrfürchtig Ihren Mund gehalten. Solange bis der Lehrer weg war. lol - Die Schisser.

Darum wurde überlegt, die persönliche Konsequenz infolge der Abmeldung aus dem Reli-Unterricht zu ziehen. (Würde 2 Kinder betreffen). Aber leider gab es keine ausreichende Antwort hier. Sollte man mal beim Oberschulamt nachfragen?

Gruß Motorradmieze