Abmeldung Rundfunkbeitrag

Hallo
Wo ist geregelt, dass der Gebührenzahler bei Abmeldung des Rundfunkbeitrags verpflichtet ist, anzugeben, wo er hin zieht und wer die Gebühren dieses Haushalts übernimmt?
Auf welcher Rechtsgrundlage muss man seine neue Adresse mitteilen?

Grüße
T,

Wo ist geregelt, dass der Gebührenzahler bei Abmeldung des :Rundfunkbeitrags verpflichtet ist, anzugeben, wo er hin zieht und wer :die Gebühren dieses Haushalts übernimmt?
Auf welcher Rechtsgrundlage muss man seine neue Adresse mitteilen?

Gar nicht, wenn die das verlangen oder Behaupten, dass so eine Pflicht besteht ist das gelogen

http://www.swr.de/unternehmen/wie-wir-uns-finanziere…

§8 Absatz 4
Hier steht alles was man denen auf verlangen mitteilen muss. Die zukünftige Anschrift ist nicht dabei. Laut Unterpunkt 4 und 5 muss nur die Gegenwärtige Anschrift und vorige Anschrift mitgeteilt werden.

Auf welcher Rechtsgrundlage muss man seine neue Adresse mitteilen?

Gar nicht, wenn die das verlangen oder Behaupten, dass so eine
Pflicht besteht ist das gelogen

http://www.swr.de/unternehmen/wie-wir-uns-finanziere…

§8 Absatz 4
Hier steht alles was man denen auf verlangen mitteilen muss.
Die zukünftige Anschrift ist nicht dabei. Laut Unterpunkt 4
und 5 muss nur die Gegenwärtige Anschrift und vorige Anschrift
mitgeteilt werden.

Vielen Dank für den Link! Aber unter Absatz 5 steht „die Beitragsnummer des für die neue Wohnung in Anspruch genommenen Beitragsschuldners“
Das ist für die GEZ ja noch besser als die Adresse, denn dann wissen sie ja noch " Wo im neuen Haus" man einzieht!?

Gruß
T.