Wo ist geregelt, dass der Gebührenzahler bei Abmeldung des :Rundfunkbeitrags verpflichtet ist, anzugeben, wo er hin zieht und wer :die Gebühren dieses Haushalts übernimmt?
Auf welcher Rechtsgrundlage muss man seine neue Adresse mitteilen?
Gar nicht, wenn die das verlangen oder Behaupten, dass so eine Pflicht besteht ist das gelogen
http://www.swr.de/unternehmen/wie-wir-uns-finanziere…
§8 Absatz 4
Hier steht alles was man denen auf verlangen mitteilen muss. Die zukünftige Anschrift ist nicht dabei. Laut Unterpunkt 4 und 5 muss nur die Gegenwärtige Anschrift und vorige Anschrift mitgeteilt werden.