Abmeldung, wenn man ohne Hauptwohnsitz ist?

Guten Tag,

wie ist das mit der Meldepflicht, wenn die alte Wohnung gekündigt ist und man vorübergehend ohne festen Wohnsitz ist (z. B. Ferienwohnung, bei Freunden, auf Reisen etc.)?
Kann man sich dann nur abmelden, weil die alte Adresse ja nicht mehr gültig ist?

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Hallo,

wie ist das mit der Meldepflicht, wenn die alte Wohnung gekündigt ist und man vorübergehend ohne festen Wohnsitz ist (z. B. Ferienwohnung, bei Freunden, auf Reisen etc.)?
Kann man sich dann nur abmelden, weil die alte Adresse ja nicht mehr gültig ist?

Wenn man eine Wohnung nicht mehr bewohnt und keine neue Wohnung bezieht, dann ist eine Abmeldung durchzuführen; als neue Wohnung ist dann eben „ohne feste Wohnung“ anzugeben; somit ist in Deutschland keine Wohnung mehr für „man“ angemeldet.

Wenn man nur noch in der Ferienwohnung wohnt, so ist diese Wohnung anzumelden. Ebenfalls anzumelden ist eine Wohnungsnahme bei einem Freund „sozusagen als Untermieter“; bis man eine eigene Wohnung gefunden hat.

gesetzliche Grundlage: § 11 Melderechtsrahmengesetz

Gruss Sid

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