Abnahme der Wohnung verschieben - Konsequenzen?

Hallo Community,

ich habe eine wichtige Frage und hoffe ihr könnt mir helfen.

Angenommen man möchte aus seiner Mietwohnung ausziehen. Kündigt fristgerecht und wartet einen Monat auf eine Bestätigung / Abnahmetermin. Nachdem weder das eine noch das andere eingetroffen ist, wird man selbst aktiv. Hat noch 2 Monate zur Verfügung. Da während der Zeit des Wohnens mehrfach die Verwaltung gewechselt wurde, wandten sich die Mieter also direkt an die Immobilien AG und erbaten Kontaktdaten, um einen Abnahmetermin vereinbaren zu können.

Man erhielt eine Nummer. Die nächsten 1 1/2 Monate verbrachte man damit dort anzurufen, wurde jedoch immer vertröstet. Emails wurden nicht beantwortet. Am Schluss wurde man nur noch in endlos Warteschleifen gehalten (40min und mehr).

Verzweifelt, wandte man sich schließlich an einen Mieterbund.
Einen Tag später - 2 Tage vor Ende des Monats, zu Beginn des neuen Monats müsste man aus der Wohnung draußen sein, meldet sich eine völlig andere Verwaltung.
Diese Verwaltung ruft abends an und möchte für den nächsten Morgen einen Termin. Das geht nicht da die Parteien vollbeschäftigt sind und inzwischen 200km weiter weg wohnen.

Da es keinen Alternativtermin mehr gibt, der in der Frist liegt, droht die Verwaltung nun damit, die Mieter müssen dann eben die Miete für den nächsten Monat noch zahlen, da sie nicht rechtzeitig zum 1, die Abnahme durchführen konnten.

Nun meine Frage: Muss man wirklich die Miete des nächsten Monats zählen? Was kann man tun?

Ich hoffe jemand hat sich diesen Text angetan und kann mir helfen :frowning: Danke!

LG Velvi

Hallo,

also zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich grundsätzlich keine Fragen beantworte, die in „3.Person“ gestellt sind. Entweder SIE möchten eine Antwort oder ein Dritter. Dieser kann dann selbst fragen-oder Sie benenne ihn mit „mein Freund/meine Eltern usw.“.
Damit Sie jedoch nicht ganz hilflos dastehen, schreibe ich Ihnen Folgendes:
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie schriftlich(mit Einschreiben) termingemäß gekündigt haben und per Einzelnachweis die geführten Telefonate vorlegen können, müssen Sie keinen 4.Monat Miete zahlen.MfG
Waldi64

Hallo,
meine Erfahrungen beziehen sich vielmehr auf die private Vermietung. Meines Erachtens bist du deiner Pflicht mehr als ausreichend nachgekommen. Am besten kontaktierst Du jedoch den ortsansässigen Mieterbund erneut.
Lg

Hallo Velvi,

da ihr schon beim Mieterbund mit dieser Angelegenheit gewesen seid, würde ich auch diesen wieder einschalten und weiter mit der neuen Verwaltung kommunizieren lassen. Dort sitzt der Fachanwalt / das Fachpersonal.
Des Weiteren alle Dokumente / Briefe / Mails / Telefonrechnungen usw. sammeln, da die ja als Nachweis für eure Bemühungen dienen.

Meiner Meinung nach ist von eurer Seite aus alles gemacht worden, so dass ihr keine Miete mehr zahlen müßt, doch das kann ich nicht 100% sagen. Deswegen den Mieterbund wieder einschalten.

Viel Erfolg.

petra0801

Wenn sie beweisen können, dass sie längere Zeit vergeblich versucht haben, einen Termin für die Wohnungsabnahme zu erreichen, dann ist der Rest Sache des Vermieters. In diesem Fall sollten sie keinen neuen Termin annehmen, da dieser Termin dann ja derzeit liegen würde, in der sie kein Mieter mehr sind. Sie sollten unbedingt zum Ende des Mietvertrages die Schlüssel an die Verwaltung übergeben (Boten, selbst im Briefkasten stecken, per Gerichtsvollzieher zusenden). Auch dann, wenn sie keinen Mietvertrag mehr haben, jedoch im Besitz der Schlüssel sind, dann müssen sie die Miete dafür zahlen, für diese Zeit jedenfalls.

Also schnell wie möglich den Schlüssel abgeben mit Nachweis. Zuvor sollten sie jedoch die Wohnung mit Zeugen besichtigen, Fotos machen und ein Übergabeprotokoll selbst erstellen. Zeugen müssen dieses unterschreiben. Das dient nur zu Ihrer Sicherheit, damit sie gegebenenfalls beweisen können, wie die Wohnung übergeben wurde.

Das dann kein Abnahmetermin zu Stande kommt, geht nicht zu Ihren Lasten.

Der Mieter muss das Mietobjekt in vertragsgemäßen Zustand versetzen. Dazu gehört die Durchführung von Schönheitsreparaturen - soweit der Mieter hierzu vertraglich verpflichtet ist - und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes siehe >>> Rückbaupflicht. Auch alle Einbaumöbel, einen selbst verlegten Teppichboden oder ähnliches muss der Mieter wieder entfernen. Verläßt der Mieter die Wohnung einfach, und wirft die Schlüssel ohne weiteres Zutun in den Briefkasten des Vermieters, so liegt hierin keine rechtswirksame Übergabe (LG Köln 1. Zivilkammer, Urteil vom 2. Juli 1987, Az: 1 S 609/86) siehe auch >>>Schlüssel.
Zur Frage: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter einen Übergabetermin anzubieten oder ähnliches. Rechtlich zur Rückgabe verpflichtet ist der Mieter, dieser muss deshalb dem Vermieter die Rückgabe des Mietobjektes in der richtigen Art und Weise anbieten.
Zu beachten: Der Mieter muss dem Vermieter einen Übergabetermin (in der zu übergebenden Wohnung) rechtzeitig (etwa 1 Woche vorher) mitteilen und in dem benannten Termin tatsächlich und pünktlich anwesend sein. (Tatsächliches Angebot im Sinne des § 294 BGB; BGH NJW 92,558). Der Termin muss vor dem Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses liegen. Beispiel: Wenn die Wohnung zum 31. März gekündigt wurde, dann muss der Übergabetermin bis spätestens 31. März stattfinden und die Wohnung übergeben werden. Nimmt der Vermieter den angebotenen Termin nicht war - und bittet auch nicht um einen Ausweichtermin, oder lehnt der Vermieter das Angebot zur Rückgabe unberechtigt ab, gerät er selbst in „Annahmeverzug“. Die Rechtsfolge für den Vermieter ist die, dass er die Entschädigung (weitere Mietzahlung bis zur Übergabe) nach § 546 a BGB solange nicht verlangen kann, wie er in Annahmeverzug ist (also die Rücknahme unberechtigt verweigert!). Bleibt also die Frage: Wer kann was beweisen.

Hallo Velvi,

die Miete ist nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu bezahlen. Sie sollten den Vermieter schriftlich (Einschreiben/Rückschein) dazu auffordern, bis zu einem bestimmten Tag einen Termin zur Wohnungsübergabe zu vereinbaren.

Vor Ablauf der Kündigungsfrist ist der Vermieter nicht verpflichtet, eine Wohnungsübergabe durchzuführen.

Hallo,

die Miete muss natürlich nicht weiter gezahlt werden.
Es ist schließlich nicht dein Problem, wenn die Verwaltung wechselt und keiner teilt es den Mietern mit.
Du hast mehr getan, als du musstest.
Es wäre natürlich gut, wenn für die vergeblichen Anrufe, Zeugen benannt werden könnten.
Das sind die reinsten Wild-West Methoden.
Falls die Miete weiterhin abgebucht wird, (bei einer Einzugsermächtigung), von deiner Bank zurückbuchen lassen.
Falls Klage angedroht wird, kannst du das mit Gelassenheit betrachten.

Viele Grüße
Llissy

Hallo Velvi,

denke Sie können an Hand der Mails beweisen, dass Sie den Kontakt gesucht haben. Übergeben Sie noch im alten Monat die Schlüssel an die Verwaltung. Dann können Sie sich beruhigt zurücklehnen und abwarten. So schätze ich zumindest die Situation an Hand ihrer Schilderung ein.

Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser

Werter Fragesteller!
Die Kündigungsfrist für Sie beträgt 3 Monate!
Ich setze voraus, dass Sie die Kündigung Ihres Mietrechtsverhältnisses per Einschreiben mit Rückantwort an den Vermieter geschickt haben. (Das sollte man immer tun.)
Nur wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich um einen Abnahmetermin beim Vermieter bemüht haben, können Sie darauf bestehen für die Zeit nach 3 Monaten Kündigungszeit ohne weitere Mietzahlungen davon zu kommen.
Dokumentieren Sie den Einsatz des Mieterbundes, Ihr Schreiben mit dem Willen der Kündigung, Rechnung Ihrer Telefongesellschaft über geführte Gespräche.
Was sagt der Mieterbund, den Sie um Mithilfe gebeten haben dazu?
Nach meiner Meinung hat der Vermieter kein Recht auf Weiterzahlung der Miete über die 3 Monate(Kündigungsfrisrt) hinaus.
Der Vermieter muß Ihnen innerhalb der ges. Kündigungsfrist einen Abnahmetermin, der Ihnen passt,
nennen. Konsequenzen bei Verzug haben Sie nicht zu verantworten.
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.

Die Terminstellung ist einduetig zu kurzfristig, außerdem muss ein Alternativtermin angeboten werden, liegt der nicht in dem Zeitrahmen ist das nicht das Problem des Mieters
Zwei Monatsmieten brauchen nicht gezahlt werden , allerdings kann es passieren das die Miete bis zum Abnahmetermin gerechnet wird der schon Zeitnah sein sollte aber so das man auch die Möglichkeit hat anwesend zu sein.
Sollten sich Mängel an der Wohnung herausstellen so steht jedem Mieter ein angemessener Zeitraum zu diese zu beheben.
Ich würde erneut zum Mieterbund gehen denn es scheint ja als wenn die bei der Verwaltung etwas erreichen

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen

Hallo, Velvi,
versuchen wir mal, diesen Vorgang auseinander zu nehmen.

Ich hoffe doch sehr, dass die Kündigung nachweisbar an den damals zuständigen Vermieter geschickt wurde.

Einer vorzeitigen Herausgabe der Mietwohnung müsst Du nicht zustimmen, schließlich zahlst Du ja auch noch für den kompletten Monat die Miete. Es reicht, wenn Du zu den üblichen Bürozeiten des Vermieters die Schlüssel gegen Empfangsbescheinigung übergibst.

Einer Forderung zur Zahlung einer weiteren Miete wegen der sehr kurzfristig (durch den VM verschuldet) anberaumten (und für Euch unmöglich, da andere Einplanungen vorrangig sind) Wohnungsabnahme, steht dem Vermieter nicht zu! Er hat alle Möglichkeiten, die Du ihm eingeräumt hast, unbeantwortet gelassen. Somit trifft Dich auch kein Verschulden. Üblich sind Vorabbesichtigungen zwischen 1-2 Wochen VOR dem Auszug!

Teile dies dem Vermieter per Einschreiben / Rückschein mit und mache ihm klar, dass Du die verlangte zusätzliche Miete wegen Verschuldens des VM nicht zahlen wirst! Auch er hat Fristen einzuhalten.

Außerdem sollte hier grundsätzlich mal geklärt werden, wer den nun der „offizielle“ Vermieter zum Zeitpunkt des Auszug eigentlich ist.

ja, ich hab mir diesen Text angetan - und schön, da hat mal jemand die FAQ beachtet :smiley:

Dass der Mieterbund nicht wirklich weiterhilft, ist mir leider nichts Neues.

zunächst:
der Vermieter ist nicht verpflichtet den Erhalt der Kündigung zu bestätigen
der Mieter muss wegen der Rückgabe aktiv werden und einen Termin anbieten

Im Gesetz heisst es: "(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach

Ja, ich wahr von dem Text angetan.
Und ich hätte zum besuch des Mietervereins geraten.
Aber so schlau wahrt Ihr ja schon.
Wenn DIE nicht helfen können, weis ich auch nicht weiter.

nein mußt du nicht.

Versuche für ein WE den Termin auszumachen, so ist beiden Seiten geholfen.
Das ist auch üblich am WE Wohnungsübernahmen und Abnahmen durchzuführen.

Viel Erfolg

Hallo, wenn die Whg. nicht rechtzeitig zurück gegeben wird, kann der tatsächlich entstandene Schaden gefordert werden. Wie sie es beschreiben, lag es aber niicht an ihnen. Nehmen sie sich einen Anwalt, der auf Mietrecht spezialisiert ist. Die Anwaltskosten können sie, sollten sie im Recht sein, dem Vermieter aufgebrummen.

Liebe Ratsuchende,
wer ist „man“, Sie? Dann sagen Sie doch einfach „ich“.
Für die Rückgabe einer Wohnung reicht die Übergabe sämtlicher Schlüssel an den Vermieter oder die Verwaltung (geht auch per Post).
Wenn Sie unbedingt eine Abnahme wollen, können Sie sich auch durch einen Nachbarn oder Bekannten vor Ort vertreten lassen.
Solange Sie noch im Besitz auch nur einen Wohnungsschlüssels sind, gilt die Wohnung als nicht übergeben, und solange müssen Sie „Miete“ bzw. Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete zahlen.
Viel Glück!

Hallo,

ich befürchte fast, ja, die Miete muss gezahlt werden. Was hindert Dich daran (trotz Vollbeschäftigung!) diesen Termin wahrzunehmen? Du kannst ja eine Vollmacht ausstellen und einen Bekannten schicken. Hauptsache die Abnahme erfolgt und Du bist raus.

MfG
murmeltier