Hallo an alle,habe gerade ein großes problem bevorstehen. Wie hoch darf die Abnahme eines neu angebauten Edelstahlkamins sein ? wir haben uns letzte Woche einen anbauen lassen. Erst heute haben wir erfahren das das Kaminkehrer der etwas komisch ist ganz wenig von der Firma hält die uns den Kamin angebaut hat. Jetzt meine frage.Wie hoch darf der Preis für eine Abnahme sein ? Wir sind nur ein Einfamilienhaus und heizen nur ab und zu mit dem Kamin ?`? Vielen Dank
Hallo an alle,habe gerade ein großes problem bevorstehen. Wie
hoch darf die Abnahme eines neu angebauten Edelstahlkamins
sein ? wir haben uns letzte Woche einen anbauen lassen.
Hoffentlich habt ihr vorher eine Vorbescheinigubg vo Schorni eingeholt?
Dafür ist im zeifelsfall der Errichter des Kamins verantwortlich.
Wenn das nicht erfolgte, ist der Schorni zu Recht vergnatzt.
Erst
heute haben wir erfahren das das Kaminkehrer der etwas komisch
ist ganz wenig von der Firma hält die uns den Kamin angebaut
hat. Jetzt meine frage.Wie hoch darf der Preis für eine
Abnahme sein ? Wir sind nur ein Einfamilienhaus und heizen nur
ab und zu mit dem Kamin ?`? Vielen Dank
Das Nutzungsverhalten hat nichts mit der Abnahmegebühr zu tun.
Da hängt dann ggf. nur die Kehrhäufigkeit mit separaten Gebühren dran.
Die Gebührenordnung ist amtlich festgeschrieben und Ländersache.
IdR. ist diese Gebührenordnung für jedermann (zumindest auf Anfrage) einsehbar.
Daran MUSS sich auch der Schorni halten. Da hat der gar keinen Spielraum.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Ich meinte nur wegen den Gebühren weil er mir am Tel gesagt hat das das teer wird weil er mit einer Kamera von oben in den Kamin muss und er da eben ein Fahrzeug bestellen muss um hoch zu kommen.
Aber die Firma die uns den Kamin aufgestellt hat sagte das er das Kehren auch von unten machen kann.
Muss ich im dann das teure Fahrzeug das in aufs Dach hoch befördert zahlen ?
Ich blicke selbst nicht mehr ganz durch.Da beschuldigt der eine den anderen.(Kaminkehrer und die Firma die uns den Kamin montiert hat)
Tjaaaaaa,
die Umstände vor Ort kann ich nicht beurteilen.
Offenbar wurde NICHT VORHER mit dem Schorni gesprochen und die Kaminaufstellung geklärt.
Die Anforderung eines Kran-FZ halte ich allerdings für deutlich übertrieben.
Es gibt Kamera- Systeme mit denen man das von unten erledigen kann.
Auch ist es durchaus zumutbar den Schornstein ggf. für die einmalige Überprüfung von einer Leiter oder dem Montagegerüst aus zu kontrollieren.
Auch war es wohl „unklug“ die Abnahmekosten nicht vertraglich in die Erstellungskosten einzuschliessen…
Mach zumindest ein Gedächnisprotokoll des Telefonats.
Denn es kann nicht angehen, dass Differenzen des Schornis mit einem bestimmten Betrieb auf dem Rücken des Kunden ausgetragen werden.
Zumindest ist der Schorni verpflichtet kostengünstige Lösungen anzubieten und der Kamin- Ersteller ist verpflichtet die Vorgaben des Schornis zu erfüllen.
Evtl. solltest Du dem Schorrni klar machen, dass Du der Leidtragende dieses Zwists wärst und dies nicht das Ziel des Schornis sein darf.
Na die antwort war doch mal echt super nett !
Danke dafür.
Aber der Schorni ist dafür bekannt etwas komisch zu sein.
naja ich hoffe das wir das irgendwie hinbekommen meine Frau und ich.
danke für Deine Antwort.
vielleicht rufe ich morgen einfach mal bei der Innung an.
Vielleicht können die einem helfen.
danke und schönen Abend !
Ob der Schorni komisch ist, kannst Du ja nicht nach dem einen Telefongespräch wissen. Wenn Du natürlich schon so voreingenommen bist, dann geht das sicher in die Hose. Grundsätzlich hat die installierende Firma schon mal Mist gebaut weil sie sich nicht mit dem Schorni abgestimmt hat. Mittlerweile sollte auch dem blödesten bewusst sein das der schwarze Mann vorher gefragt werden muss.
Tach,
Aber die Firma die uns den Kamin aufgestellt hat sagte das er
das Kehren auch von unten machen kann.
m.E. hat das zunächst mal nichts mit der Abnahme zu tun. Für eine Abnahme, so sie denn korrekt sein soll, muss der Schornsteinfeger auf das Dach. Und da hat der Bauherr für den Zugang und einen sicheren Stand zu sorgen.
Gruss
B
Hallo,
Aber der Schorni ist dafür bekannt etwas komisch zu sein.
vielleicht rufe ich morgen einfach mal bei der Innung an.
Vielleicht können die einem helfen.
Jepp!
Lass dir notfalls einen anderen Schorni nennen.
Inzwischen darf man sich die aussuchen.
Grüße,
Tinchen
Tach,
Aber die Firma die uns den Kamin aufgestellt hat sagte das er
das Kehren auch von unten machen kann.m.E. hat das zunächst mal nichts mit der Abnahme zu tun.
Ja, das sind 2 verschiedene Dinge.
Für eine Abnahme, so sie denn korrekt sein soll, muss der
Schornsteinfeger auf das Dach. Und da hat der Bauherr für den
Zugang und einen sicheren Stand zu sorgen.
Nicht unbedingt.
Es gibt durchaus Konstruktionen, wo dies technisch nicht möglich oder unsinnig ist.
Z.b. dann, wenn der (Edelstahl-)Kamin mehrere Meter über eine schräge mit Ziegeln belegte Dachfläche aufragt.
Hallo Tinchen,
für die Abnahme eines Schornsteins ist noch immer der Bezirkskaminkehrermeister selbst zuständig.
Das ist so und das wird auch so bleiben.
§ 13 SchfG bzw ab 01.01.20 13 § 16 SchfHwG
Grüße
miamei
Hallo miamei,
ups! Da lag ich wirklich falsch. Danke für deine Korrektur, ich lerne immer gerne dazu!
Grüße,
Tinchen