wir haben ein Einfamilienhaus gekauft, welches sich sehr gut aufteilen läßt zu einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Letztere möchten wir vermieten. Nun meine Fragen:
Muß diese Wohnung abgenommen werden?
Wenn ja, von wem?
Du kannst als Wohnung vermieten was der Markt zuläßt, jemand sonst mußt Du nicht fragen. Es gibt zwar Vorschriften, wie Wohnraum beschaffen sein muß ( Raumhöhe mind. 2,30)die sollten erfüllt sein, da es sonst zu unliebsamen Auseinandersetzungen mit dem Mieter kommen kann.
bodo
Hallo Ulrich,
da sich die Nutzung des Einfamilienhauses ändert (Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung) muß Du einen Nutzungsänderungs- Antrag stellen. Formulare (schließlich sind wir in Deutschland) und Infos erhälst Du beim zuständigen Bauamt.