Abnahme-Unterschrift Mieter fehlt

Moin, Moin!
vielleicht hat eine/r bei folgendem Problem eine Antwort?
Kündigung der Mieterin (M. genannt)fristgemäß und fristgemäß ausgezogen.
Im Mietvertrag steht als Zusatz „Wohnung am Mietende weiß gestrichen und besenrein abzugeben“, der Punkt Schönheisreparaturen wurde gänzlich gestrichen, da wohl sowieso umstritten.
Abnahmetermin: Nachbesserungsarbeiten soweit im Protokoll v. VM notiert. Das Streichen der durch Zigarettenrauch vergilbten Tapeten wurde sofort v. M. abgelehnt, obwohl 50/50-Regelung angeboten v. VM… Das Protokoll nur v. VM mit Zusatz „Abgabe verschoben“ unterzeichnet.
Es gibt nur ein Protokoll v. VM unterschrieben und das hat der M… Schlüssel blieben bei M. und Kaution bei VM…
Frage: Ist das Protokoll gültig? Und wenn ja: Muß der M. die Wohnung streichen, wenn es im Mietvertrag angegeben ist, aber nicht im Protokoll?

Hoffentlich verständlich und danke für alle eventuellen Antworten im Voraus!

gültig ist erstmal das, was im mietvertrag (rechtsgültig) vereinbart wurde

… und da sehe ich bei dieser Formulierung: „Wohnung am Mietende weiß gestrichen …“ schon ein gewisses Konfliktpotential. Wenn es sich nicht um einen wirklichen Individualvertrag handelt, sehe ich die gesamten Schönheitsreparaturen auf VM-Seite.

vnA

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Und wenn der Absatz mit den Schönheitsreparaturen gänzlich gestrichen wurde? M nicht streichen will, weil schon ungestrichen übernommen?

Knöllchen42

Mit so ein paar hingeschmissenen Brocken an Information ist das wie stochern im Nebel.

vnA