Habe einen Teil von Handwerksleistung erbracht und
Abschlagszahlung wurde für diese Leistung wurde nach übeprüfung der Leistung voll gezahlt. Frage bei voller Bezahlung der erbrachten und überprüften Leistung vom
Auftraggeber Seiten her, darf dieser im Nachhinein
bei der nächsten Abschlagszahlung Geld zurück behalten, obwohl er doch durch voller Bezahlung der erbrachten Leistung somit die Arbeiten voll abgenommen
hat, oder?
Danke und hoffe auf antworten von euch