Hallo
Wir haben heute bei der Arbeit folgenden fiktiven Fall Diskutiert:
Herr X bestellte Mitte Oktober telefonisch 2000Liter Heizöl zum Preis von 80Cent/liter. Der Händler rief die Angegebene Nummer nicht zur Kontrolle der Richtigkeit zurück.
Nun, da der Preis zwichenzeitlich deutlich gefallen ist, möchte X das Öl nicht mehr haben.
Ist er verpflichtet das Öl abzunehmen?
Ist ein wirksamer Bestellvertrag entstanden?
Kann er ggf. für die entstandene Preisdifferenz schadenersatzpflichtig werden?
Meine Laienmeinung sagt mir eigentlich nein denn wie will der Händler die Bestellung nachweisen? Könnte ja der böse Nachbar angerufen haben…
Wenn der Verkäufer den Vertragsschluss behauptet und der Käufer nicht widerspricht, muss keiner etwas beweisen. Bestreitet der Käufer daraufhin den Beweisschluss - was er nicht darf! -, so muss der Verkäufer beweisen.