Hallo,
angenommen es würde massiver Baupfusch vorliegen und der Bauherr hätte das Abnahmeprotokoll ohne das dort Mängel aufgeführt wären nach genauen durchlesen unterschrieben ohne eine Kopie davon zu erhalten und der Bauherr würde die Mängel schriftlich Anzeigen und der Architekt diese schriftlich zurückweisen, da der Zustand zwar unstreitig wäre, dieser aber seiner Ansicht und nach Ansicht der ausführenden Fachfirma keinen Mangel darstellen würde.
Der Bauherr würde dann ein gerichtliches Beweisverfahren einleiten.
Könnte der Architekt einfach abwarten bis das Beweisverfahren abgeschlossen ist und das Abnahmeprotokoll dann so verändern das alle im Beweisverfahren aufgeführten Mängel dort berücksichtigt wären, oder gebe es da Grenzen?
Beispielsweise das das Protokoll erst Jahre nach der Beanstandung vorgelegt worden wäre oder die zuvor schriftlich erfolgte zurückweisung der Mängel oder die Qualität der Mängel oder das die Mängel nur handschriftlich auf das maschinell geschriebene Protokoll ergänzt werden könnten weil sonst ein graphologisches Gutachten die Urkundenfälschung aufedecken könnte?
Also mit anderen Worten, würde sich wenn man einen Abnahmeprotokoll ohne eigene Kopie unterzeichnet die Büchse der Pandorra auch hinsichtlich der rechtlichen Standhaftigkeit des Abnahmeprotokolls öffnen oder gäbe es Grenzen?
Gruß
Darius