Abnahmeprotokoll Bau-Gewerk wann standhaft?

Hallo,

angenommen es würde massiver Baupfusch vorliegen und der Bauherr hätte das Abnahmeprotokoll ohne das dort Mängel aufgeführt wären nach genauen durchlesen unterschrieben ohne eine Kopie davon zu erhalten und der Bauherr würde die Mängel schriftlich Anzeigen und der Architekt diese schriftlich zurückweisen, da der Zustand zwar unstreitig wäre, dieser aber seiner Ansicht und nach Ansicht der ausführenden Fachfirma keinen Mangel darstellen würde.
Der Bauherr würde dann ein gerichtliches Beweisverfahren einleiten.
Könnte der Architekt einfach abwarten bis das Beweisverfahren abgeschlossen ist und das Abnahmeprotokoll dann so verändern das alle im Beweisverfahren aufgeführten Mängel dort berücksichtigt wären, oder gebe es da Grenzen?
Beispielsweise das das Protokoll erst Jahre nach der Beanstandung vorgelegt worden wäre oder die zuvor schriftlich erfolgte zurückweisung der Mängel oder die Qualität der Mängel oder das die Mängel nur handschriftlich auf das maschinell geschriebene Protokoll ergänzt werden könnten weil sonst ein graphologisches Gutachten die Urkundenfälschung aufedecken könnte?

Also mit anderen Worten, würde sich wenn man einen Abnahmeprotokoll ohne eigene Kopie unterzeichnet die Büchse der Pandorra auch hinsichtlich der rechtlichen Standhaftigkeit des Abnahmeprotokolls öffnen oder gäbe es Grenzen?

Gruß

Darius

Hallo,

es gibt ein Abnahmeprotokoll ohne Mängel; ob da jetzt eine Kopie nicht übergeben oder übergeben und verloren ging, ändert nichts daran, dass das Protokoll ohne Mängel unterzeichnet wurde.

Es ist nicht ersichtlich, zu welchem Zeitpunkt der Bauherr vermeintliche Mängel dann geltend gemacht hat, deshalb kann hier keine Antwort erfolgen.

Wenn der Architekt die vermeintlichen Mängel zurück weist mit der Begründung, dass diese kein Mangel sind, dann kann dies letztendlich nur von einem Gericht bewertet und geurteilt werden; tatsächlich ist nicht jeder Mangel auch als Mangel anzuerkennen.

Warum sollte ein Architekt eine Urkundenfälschung begehen? Der Architekt ist gegen Fehler versichert.

lG