Abnahmeprotokoll Wohnung

Im Abnahmeprotokoll wurde folgendes wörtlich vermerkt:

„WZ: nur teilweise überstrichen- sichtbar“

Darunter im Kleingedruckten folgendes :

„Die Abnahme erfolgt vorbehaltlich einer tiefgreifenderen Prüfung der Mängel, die zum Zeitpunkt der Abnahme nicht erkennbar sind, z.B. wegen schlechter Sichtverhältnisse. Der Mieter erhält eine Nachbesserungsaufforderung, falls die Wohnung nicht vertragsgemäß abgegeben wurde.“

Darunter die Unterschriften von Mieter und Vermieter.

Jetzt kam nach circa vier Tagen eine Aufforderung die Wände nochmals weiß zu streichen, und zwar fachlich. 
Meine Frage nun, ist man als Mieter verpflichtet dem Nachzukommen wenn im Protokoll zwar dieser Zustand vermerkt wurde, jedoch nicht dazu geschrieben wurde das es ausgebessert werden muss? Der andere Satz bezieht sich ja nur auf nachträglich entdeckte Mängel was eh rechtlich unwirksam ist da nur das im Protokoll zählt solange es nicht arglistig verschwiegen oder abgedeckt wurde der Mangel. Sobald doch die Unterschriften gesetzt und die Schlüssel alle übergeben sind, sind nachfolgende Forderungen doch hinfällig oder nicht?!

Vielen dank schonmal für hilfreiche Tipps :smile:

Das ist eine rechtliche Frage.
Wenn das In Deutschland ist, kenn ich mich nicht aus.

in Österreich muss der Mieter laut ständiger Rechtsprechung NICHT ausmalen
weil das ist jene Abnutzung, die mit der Miete bezahlt wird.

Hallo,
ich denke auch, daß es nicht rechtens ist, allerdings hat sich der Vermieter gut abgesichert und ein Türchen offen gelassen. Leider kann ich das nicht mit Fachwissen unterstreichen. Da muß wohl jemand kompetenteres ran. Ein Anwalt für Mietrecht wäre evtl. der richtige. Evtl. gibts da ein Beratungsgespräch, wenns nicht zu teuer wird. Ich war damals im Mieterschutzverein. Das kostete im Jahr 60 Euro. Ein paar mal wurde mir gut geholfen.
Viel Glück!
Gruß
Sabine

Das nicht fachgerechte Malern einer Wand ist ein Schaden. Der Verursacher ist dafür verantwortlich. Der Schaden wurde wohl auch im Abnahmeprotokoll dokumentiert.
Auf der einen Seite steht ein Eimer Farbe und ein Nachmittag. Auf der anderen Seite steht eine Malerrechnung im mittleren 3-stelligen Bereich, mindestens 1 Monat Mietausfall, Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten, eigene Anwaltskosten, eigene Gutachterkosten und Gerichtsgurtachterkosten. In der 2.Instanz dann noch mal Anwälte und Gericht. Dazu dann noch Ärger, Aufregung und ein Gerichtsverfahren oder zwei. Klar kann man den Prozess auch gewinnen, aber wenn tatsächlich die Malerarbeiten so ausgeführt wurden, dass man Schatten erkennt, ist diese Chance nicht wirklich sehr groß.

vnA

weil das ist jene Abnutzung, die mit der Miete bezahlt wird.

der Unterschied zwischen Abnutzung und Sachbeschädigung (schlecht gemalt) ist Dir unbekannt?

1 Like