Im Abnahmeprotokoll wurde folgendes wörtlich vermerkt:
„WZ: nur teilweise überstrichen- sichtbar“
Darunter im Kleingedruckten folgendes :
„Die Abnahme erfolgt vorbehaltlich einer tiefgreifenderen Prüfung der Mängel, die zum Zeitpunkt der Abnahme nicht erkennbar sind, z.B. wegen schlechter Sichtverhältnisse. Der Mieter erhält eine Nachbesserungsaufforderung, falls die Wohnung nicht vertragsgemäß abgegeben wurde.“
Darunter die Unterschriften von Mieter und Vermieter.
Jetzt kam nach circa vier Tagen eine Aufforderung die Wände nochmals weiß zu streichen, und zwar fachlich.
Meine Frage nun, ist man als Mieter verpflichtet dem Nachzukommen wenn im Protokoll zwar dieser Zustand vermerkt wurde, jedoch nicht dazu geschrieben wurde das es ausgebessert werden muss? Der andere Satz bezieht sich ja nur auf nachträglich entdeckte Mängel was eh rechtlich unwirksam ist da nur das im Protokoll zählt solange es nicht arglistig verschwiegen oder abgedeckt wurde der Mangel. Sobald doch die Unterschriften gesetzt und die Schlüssel alle übergeben sind, sind nachfolgende Forderungen doch hinfällig oder nicht?!
Vielen dank schonmal für hilfreiche Tipps