Nach dem Bau einer Saunaanlage in unserem Schwimmbad, wurde ich mit einem Kollegen zur „Unterweisung der Inbetriebnahme der Sauna“ durch einen Firmenarbeiter der Firma Saunabau xy geschickt.
Eigentlich sollte man uns lediglich erklären wie die Temperatur geregelt wird, wo man das Licht an/ausschaltet und so weiter…
Nach eingehender Erklärung des Firmenarbeiters wollte dieser jedoch eine Unterschrift für seinen Chef als bestätigung, dass er uns aufgeklärt hat.
Nichtsahnend wurde unterschrieben…
So nun behauptet Saunabau xy es wäre eine abnahme erfolgt, ein entsprechendes „abnahmeprotokoll“ wäre unterzeichnet.
Sie weigern sich fertig zu bauen und Ihre Mängel zu beseitigen (Defektes Glas auszutauschen, Kabel zu verlegen u.ä.).
Nun die Frage, ich habe ohne Wissen was es war unterschrieben…, habe aber keine Volmacht soetwas zu tun. Kann aber doch wenn (meine Chefin es mit mir böse meint und Sie vor Gericht aussagt, dass ich keine Vollmacht habe um den Prozess zu Gewinnen) für den Schaden haftbar gemacht werden? oder??
Hallo Denisee,
diese Frage kann ich Dir leider nicht verbindlich
beantworten. Ich bin Immobilienmaklern. Dieser Fall
ist meiner Meinung nach etwas für einen Anwalt.
Ich hoffe es klärt sich alles zu Deinen Gunsten.
Gruß
bleudegance
Hallo Denisee,
leider kann ich keinen Expertenrat abgeben, da ich mich hier gar nicht auskenne :o( Tut mir leid. Ich hoffe, Sie finden hier einen anderen Experten. mit freundlichen grüßen Hausbesitzer
Vielen Dank,
aber auch bei einem Anwalt lässt sich hier schwer hilfe finden…
Liebe grüße
Trotzdem Danke für die mühe.